3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo an alle,

wir haben über opodo gabelflüge gebucht. Von Berlin nach havanna mit Turkish Airlines, von havanna nach Bogotá mit avianca, von Bogotá nach Berlin mit Turkish Airlines. Nun hat avianca alle Flüge zwischen Kuba und Kolumbien gestrichen. Opodo bietet uns keine Alternative an und gab uns die Auskunft, dass wir keinen der gabelflüge antreten können, weil einer von den dreien gestrichen wurde. Wir haben selber angeboten für die Reise von havanna nach Bogotá eine alternative zu finden, jedoch würden wir darauf hingewiesen, dass wir die anderen Flüge nicht mehr antreten können. Ist das rechtens?
Gefragt in Flugannullierung von (120 Punkte)
0 Punkte

2 Antworten

0 Punkte

Hier wurde Ihnen leider der von Ihnen gebuchte Flug zwischen Kuba und Kolumbien gestrichen.

Daher verweise ich Sie auf EU-Fluggastverordnung. Nach Art. 7 EU-VO. Steht dem Fluggast ein Ausgleichsanspruch bei einer Entfernung zwischen Abfluhafen und Zielflughafen von mindestens 3500 Km eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro pro Person zu, sofern die Airline nicht nachweisen kann, dass diese tatsächlich nicht fliegen konnte. 

Sicherlich fragen Sie sich un, welche Auswirkung der umstand hat, dass Sie mehrere Zwischenlandungen buchten. Jedoch kann ich Sie hierbei auf das Urteil des Landgerichts Landshut verweisen, indem in einer vergleichbaren Situation entschieden wurde, dass es bei solchen Buchungen -bzgl. der Berechnung- auf die Entfernung zwischen Abflughafen und tatsächlichem Zielflughafen (Reiseziel) ankommt. 

Ich würde Ihnen daher raten, sich schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Reisevertragsrecht zu wenden, so dass Sie schnellstmöglich entschädigt werden.

LG

Beantwortet von (7,340 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Sie haben Gabelflüge über Opodo gebucht, der erste Flug von Berlin nach Havanna mit Turkish Airlines, der zweite Flug von Havanna nach Bogota mit Avianca durchgeführt werden und der letzte Flug von Bogota nach Berlin wieder mit Turkish Airlines. 

Nun wird der Flug von Havanna nach Bogota nicht mehr durchgeführt und Opodo verweigert Ihnen nun die Wahrnehmung der anderen Flüge, da einer der 3 Flüge storniert wurde. 

Sie fragen nun, ob das rechtmäßig ist. Zu beachten ist hierbei, dass der Vertragspartner bei einer Flugbuchung immer das ausführende Luftfahrtunternehmen ist. Gem.Art. 2 lit. b VO Nr. 261/2004 ist das „ausführende Luftfahrtunternehmen“ das Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen – juristischen oder natürlichen – Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt. 

AG Rüsselsheim, Urt. v. 20.12.2013, Az: 3 C 3247/13 (37) (Das Urteil können Sie bei Google finden. Dazu einfach: "Az: 3 C 3247/13 (37) reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Das ausführende Luftfahrtunternehmen ist jenes, welches den Flug tatsächlich durchführt und sowohl das Fluggerät als auch die Besatzung zur Verfügung stellt.

Vertragspartner ist also für jeden Flug das diesen ausführende Luftfahrtunternehmen, also Turkish Airlines bzw. Avianca. 

Opodo hingegen ist nur der Reisevermittler und damit nicht Ihr Vertragspartner.

Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass Opodo dazu berechtigt ist, Ihnen die Wahrnehmung der anderen Flüge zu verweigern, da Sie ja einen eigenen Beförderungsvertrag mit Turkish Airlines haben.  

Zum Schluss möchte ich noch anbringen, dass dieser Beitrag lediglich eine Rechtseinschätzung darstellt. Für eine professionelle Rechtsberatung wäre es vielleicht von Vorteil zusätzlich noch einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Beantwortet von (11,600 Punkte)
0 Punkte
...