Sie haben Gabelflüge über Opodo gebucht, der erste Flug von Berlin nach Havanna mit Turkish Airlines, der zweite Flug von Havanna nach Bogota mit Avianca durchgeführt werden und der letzte Flug von Bogota nach Berlin wieder mit Turkish Airlines.
Nun wird der Flug von Havanna nach Bogota nicht mehr durchgeführt und Opodo verweigert Ihnen nun die Wahrnehmung der anderen Flüge, da einer der 3 Flüge storniert wurde.
Sie fragen nun, ob das rechtmäßig ist. Zu beachten ist hierbei, dass der Vertragspartner bei einer Flugbuchung immer das ausführende Luftfahrtunternehmen ist. Gem.Art. 2 lit. b VO Nr. 261/2004 ist das „ausführende Luftfahrtunternehmen“ das Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen – juristischen oder natürlichen – Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt.
AG Rüsselsheim, Urt. v. 20.12.2013, Az: 3 C 3247/13 (37) (Das Urteil können Sie bei Google finden. Dazu einfach: "Az: 3 C 3247/13 (37) reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Das ausführende Luftfahrtunternehmen ist jenes, welches den Flug tatsächlich durchführt und sowohl das Fluggerät als auch die Besatzung zur Verfügung stellt.
Vertragspartner ist also für jeden Flug das diesen ausführende Luftfahrtunternehmen, also Turkish Airlines bzw. Avianca.
Opodo hingegen ist nur der Reisevermittler und damit nicht Ihr Vertragspartner.
Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass Opodo dazu berechtigt ist, Ihnen die Wahrnehmung der anderen Flüge zu verweigern, da Sie ja einen eigenen Beförderungsvertrag mit Turkish Airlines haben.
Zum Schluss möchte ich noch anbringen, dass dieser Beitrag lediglich eine Rechtseinschätzung darstellt. Für eine professionelle Rechtsberatung wäre es vielleicht von Vorteil zusätzlich noch einen Anwalt zu Rate zu ziehen.