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Ich wollte mit meinen beiden Kindern (4 und 8 Jahre) am Dienstag (24. Juni 2014) von Alicante nach Hause fliegen. Am Flughafen stand am morgen schon eine sehr lange Schlaneg von Wartenden. Da hatte ich schon ein ungutes gefühl. Dann habe ich von den anderen erfahren, dass Ryanair mehrere Flüge einfach storniert hatte. Über die Flugannullierung hat mich Ryanair erst am Flughafen informiert. Die Mitarbeiter sagten einfach, da kann Ryanair nichts dafür, weil die Flüge wegen Fluglotsenstreik in Frankreich gestrichen werden musste. Wir wurden einfach auf deren Webseite verwiesen, ohne Hilfe oder sonst was. 

Ich musste dann von meinem Bekannten wieder abgeholt werden und mir einen Rückflug neu buchen. Ryanair hat einfach gar nichts gemacht. Wir hatten Hotelkosten über 232 Euro, Fahrtkosten und Mietwagenkosten, mussten telefonieren,w as sehr teuer war und Kosten für Verpflegung und Essen lag auch bei ca. 75 Euro.

Was ich nicht verstehe ist, warum ein Fluglotsenstreik in Frankreich meinen Flug von Spanien nach Deutschland berühren sollte? Das riecht mir ehr nach einer Ausrede von Ryanair.

Was kann ich tun?

Habe ich einen Anspruch auf Entschädigung von Ryanair?

 

Gefragt in Flugannullierung von
wieder getaggt von
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23 Antworten

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Lieber Fragensteller,

Grundsätzlich betrifft der von Ihnen geschilderte Sachverhalt die Fragen der (1) Außergewöhnlichen Umstände, (2) Neubuchung des Rückfluges, (3) Unterbringung und des (4) Schadenersatzes.

 

1.    Streik als Außergewöhnlicher Umstand

Ein Streik gilt formell als außergewöhnlicher Umstand, wenn das Airline-unabhängige Personal (Fluglotsen) streikt. Im folgenden Sachverhalt streiken Fluglotsen, Ryan-Air kann diesen Streik nicht durch Beschaffung zusätzlichen Personals verhindern bzw. minimieren.

 

AG Frankfurt a. M. , Urt. v. 09.05.2006 - 31 C 2820/05-74
Ein Streik des eigenen Personals kann nur dann als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 VO angesehen werden, wenn diese für die Fluggesellschaft nicht vorhersehbar war und der Fluggesellschaft im Übrigen keine nicht vollkommen unzumutbare Möglichkeit blieb, auf den Streik zu reagieren und ihr Verhalten beispielsweise durch Be-schaffung von Ersatz-Personal, darauf einzustellen.


AG Düsseldorf, 9.11.2011 – 40 C 8546/11 (RRa 2012, 31)
Für die Begründung eines außergewöhnlichen Umstands aufgrund eines Streiks des Bodenpersonals muss ein Luftfahrtunternehmen zumindest vortragen, wie viele Mitarbeiter zur Verfügung stehen, wie viele für die Abfertigung eines Fluges benötigt werden und warum nicht zumindest eine verspätete Abfertigung des Fluges des Klägers möglich ist.

AG Frankfurt a. M., Urt. v. 8.12.2011 - 32 C 2066/11 (88)
Beruft sich ein Luftfahrtunternehmen auf einem Fluglotsenstreik als "außergewöhnlichen Umstand", muss es darlegen, welche konkreten Auswirkungen des Streiks hier ursächlich für die Verspätung des gebuchten Flugs gewesen sein sollen.

 

2.Neubuchung des Rückfluges

Für die Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung ist ein Verschulden der Fluggesellschaft erforderlich. Bei einem Streik der Airline-unabhängigen Fluglotsen oder von Mitarbeitern der Vorfeldkontrolle haben Fluggäste auch keinen Anspruch auf die EU-Ausgleichzahlungen. Es besteht aber ein Anspruch auf Ersatzbeförderung und zwar sowohl für Pauschalreisende als auch für Fluggäste, die den Flug direkt bei der Fluggesellschaft gebucht haben. Der Reisende hat die Wahl, ob er eine Ersatzbeförderung in Anspruch nehmen oder auf den nächsten Flug warten möchte. Er kann mithin frei entscheiden, ob er eine Ersatzbeförderung annimmt oder nicht. Eine Verpflichtung die Ersatzbeförderung anzunehmen, besteht hingegen nicht.

3.Unterbringung

Flugpassagiere haben einen Anspruch auf Betreuung. Diese Betreuungsrechte gelten unabhängig davon, wer für die Verspätung verantwortlich ist oder sie verschuldet hat. Dazu gehört bei stundenlangem Warten am Flughafen der Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft. Die zwei kostenlosen Telefonate sind im Zeitalter des Mobilfunks kaum noch zu erwähnen. Anders sieht es aber aus bei sehr langen Wartezeiten und über Nacht. Hieraus kann sich auch ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein Hotel ableiten. Auch diese Ansprüche gehen auf eine Verordnung der Europäischen Union zurück. Dabei muss die Fluggesellschaft auf die Flugpassagiere zugehen und die Betreuungsleistungen ihnen anbieten sowie eine Unterbringung gewährleisten.

AG Simmern, Urt. v. 20.04.2007 - 3 C 688/06

Gemäß dieser Vorschrift sind für den Fall einer Flugverspätung oder Annullierung den Fluggästen Leistungen wie Mahlzeiten, Hotelunterbringung, Beförderung zwischen Flughafen und Ort der Unterbringung etc. anzubieten.

 

4.Schadenersatz

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände besteht kein Schadenersatz bezüglich der Annullierung des Fluges. Ausgleichzahlungen können jedoch für die fehlende Unterbringung, sowie die Umbuchung eingefordert werden. Ratsam ist es trotzdem, bevor eine etwaige Buchung vorgenommen wird, mit der Fluggesellschaft dies abzuklären, da die Flugpassagiere zusätzliche Kosten zu mindern haben. 

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@Kylie: Erzähl doch nicht so einen Quatsch. Keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil Streik per se außergewöhnlicher Umstand wäre. Genau das wollen die Fluggesellschaften doch - oder arbeitest Du hier etwa für eine Fluggesellschaft und sollst gut Wind für die Airlines hier im Forum machen?

Ryanair kommt immer und überall bei jeder Flugverspätung mit der Ausrede Streik. Zwar gibt es (DANKE an Frankreich und Griechenland angry) in Europa wohl wirklich fast jede Woche irgendwo einen Streik, aber das hat mit den Flügen, die verspätet sind, fast nie was zu tun. Stattdessen nutzen Airlines wie Ryanair sowas natürlich liebend gerne aus und meinen, weil irgendwo in Australien irgendein Fluglotse streikt, gleich keine Entschädigungszahlung an ihre Flugpassagiere zahlen zu müssen, weil DIESER STREIK (ja, welcher denn!?) zu einer Flugverspätung geführt hätte.

Ich kann nur sagen: Augen auf, bloß NICHTS glauben, was die Fluggesellschaften so erzählen und selbst schlau machen.

Beantwortet von (7,220 Punkte)
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Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

Beantwortet von (5,700 Punkte)
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Anwalt einschalten und wenn die Fluggesellschaft dann immer noch nicht zahlt: Klagen.

Das gute in Deutschland ist doch, dass es das Unterliegensprinzip gibt: Wer einen Gerichtsprozess verliert, muss die Kosten tragen. Und zwar alle Kosten: Gerichtskosten, etc. und die Rechtsanwaltskosten der anderen Partei. Im Nachhinein wird ein Kläger, der einen Prozess gewinnt, immer schön raus sein: Denn er bekommt nicht nur, was er eingeklagt hat, sondern muss dazu noch nicht mal seine eigenen Anwaltskosten zahlen.

LINKS (extern, Links hier im Forum weiter unten):

Gerichtsprozess und Anwaltskosten (Badische Zeitung)

Wie teuer wird ein Rechtsstreit und wer zahlt?

Wer zahlt die Anwaltskosten bei gewonnenem Prozess?

 

LINKS hier im Forum:

Was kostet ein Gerichtsverfahren?

Was kostet ein Fachanwalt für Reiserecht?

Was kostet ein Rechtsanwalt für Fluggastrechte?

Kann man Rechtsanwaltskosten von den Steuern absetzen?

Muss die Fluggesellschaft auch die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung übernehmen?

Kann man beim Rechtsanwalt auch ein Erfolgshonorar vereinbaren? Wie funktioniert das?

Anwaltskosten

Rechtsanwaltskosten zusätzlich zur Entschädigung?

Kosten bei außergerichtlicher Entscheidung und Beendigung

 
Beantwortet von (6,680 Punkte)
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Hallo zusammen,

 

also grundsätzlich bestehen bei einer Stornierung, also einer Annullierung des Fluges, folgende Ansprüche des Fluggastes gegen die Fluggesellschaft gemäß Art. 5 VO (EG) 261/04:

 

1.) Anspruch auf Betreuungsleistungen abhängig von der Wartezeit (Mahlzeit und Erfrischung, bei Bedarf Unterbringung im Hotel und Transport dorthin, Möglichkeit der kostenlosen Nutzung von Fernkommunikationsmitteln wie Telefon oder Mail) – Art. 9 der Verordnung

Hierbei handelt es sich um eine obligatorische Betreuungspflicht der Fluggesellschaft, unabhängig davon, ob dieses die Verzögerung der Beförderung zu verschulden hat – kommt das Luftfahrtunternehmen dieser Pflicht nicht nach, so entstehen Schadensersatzansprüche. Zumindest das eigens investierte Geld für Erfrischungen, Snacks, Unterbringung und ähnliches kann zurückverlangt werden.

2.) Rücktrittsrecht vom Flug mit Erstattung des Flugscheins und Rückbeförderung oder anderweitige Beförderung zum Endziel zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Art. 8 der Verordnung

Das Luftfahrtunternehmen muss sich also auch darum kümmern, dass die Fluggäste entsprechend Weiterbeförderung werden. Auf keinen Fall sollten die Passagiere bei der weiteren Organisation auf sich allein gestellt sein.

Wenn der Passagier also gezwungen ist, sich selbst ein Ticket zu buchen, dann sind die Kosten für dieses Ticket ersatzfähig. Denkbar ist auch ein Schadensersatz wegen Pflichtverletzung – in diesem Fall die Pflicht der Fluggesellschaft gegenüber den Reisenden zur weiteren Informierung und zur Versorgung.

3.) Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 € und 600 €, abhängig von der Flugstrecke – Art. 7 der Verordnung

 

Eben hier, bei dem Anspruch auf Ausgleichszahlung, kommt das Argument des außergewöhnlichen Umstandes zum Tragen: Die Fluggesellschaft ist nämlich nicht dazu verpflichtet eine Ausgleichszahlung zu tätigen, wenn es nachweisen kann (die Beweislast für den außergewöhnlichen Umstand trägt also das Luftfahrtunternehmen), dass die Annullierung auf einem Umstand beruht, den die Fluggesellschaft nicht hätte verhindern können.

Fällt darunter auch ein Streik?

 

Fälle von höherer Gewalt liegen immer dann vor, wenn die Flugannullierung trotz (hypothetischer) Ergreifung von zumutbaren Maßnahmen eingetreten wäre. Außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände sind beispielsweise politische Instabilität, Sicherheitsrisiken wie Terrorgefahr und Wetterbedingungen.

Auch ein Streik kann als außergewöhnlicher Umstand gelten, wenn Personen streiken, die nicht zum Luftunternehmen gehören, auf die die Fluggesellschaft also faktisch keinen Einfluss hat.

AG Frankfurt, Urteil vom 09. Mai 2006, Az. 31 C 2820/05-74 - Anspruch bejaht:

Streik von Bodenpersonal der Beklagten ist nur dann ein außergewöhnlicher Umstand, wenn dieser nicht vorhersehbar, oder vermeidbar war. Das dies der Fall war konnte die Fluggesellschaft nicht ausreichend darlegen.

 

Die Ansprüche auf Ausgleichszahlung sind also ausgeschlossen, wenn

1.) die streikenden Personen nicht zu dem Luftfahrtunternehmen gehören und dieses infolgedessen auch keinen Einfluss auf diese Personen haben

2.) der Streik dieser Personen tatsächlich für die Flugannullierung kausal war

3.) keine zumutbaren Maßnahmen der Fluggesellschaft hätten ergriffen werden können, um die Flugannullierung zu vermeiden.

 

Für alle drei Punkte trägt im Übrigen die Fluggesellschaft im Streitfall die Beweislast.

Beantwortet von (1,650 Punkte)
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Als Flugpassagier ist man der Spielball der Fluggesellschaften. Die machen mit uns Reisenden, was sie wollen. Auf unserem Flug nach Griechenland war es einfach unsäglich, wie mit den Menschen (ja, liebe Fluggesellschaften, noch einmal zum Mitschreiben. wir sind Menschen) umgegangen wurde. Ältere Senioren wurden stundenlang einfach stehen gelassen. Familien mit Kleinkindern haben die nicht die Bohne interessiert.

Wenn das Gesetz eindeutig 400 Euro für solche Verspätungen zuspricht, aus welchem Grund sollte ich dann bei so einem Verhalten der Fluggesellschaft auf diese gesetzliche Entschädigung verzichten? Bitte, liebe Condor, nenn mir einen, nur einen guten Grund, weshalb ich auf die Flugentschädigung verzichten sollte??

Genau! Es gibt keinen. Und daher werde ich diese Entschädigung aus dem Gesetz bis zum bitteren Ende verfolgen. Koste es was es wolle. So lasse ich mich nicht entmenschlichen. Und wenn ich es nur für die armen Mitreisenden tue, die sich von der Fluggesellschaft abschrecken und einlullen lassen. Die armen werden wahrscheinlich von ihrem gesetzlichen Anspruch gar nichts wissen. Und dann glaubt die Condor Flugdienst GmbH auch noch, mich damit abhalten zu können, weil angeblich aus deren Verkehrsleitzentrale verlautete, dass ein unerwartet aufgetretener Flugsicherheitsmangel zu der Flugverspätung geführt haben soll.

Ihr haltet mich für sehr einfältig. Gut, bitte schön. Dann habt ihr eure Rechnung nur ohne mein Beharrungsvermögen gemacht. Vielleicht bin ich in euren Augen dumm. Einfältig. Leicht abzuspeisen. Vielleicht. Aber ich bin ganz sicher zäh und unnachgiebig. 

Wir werden sehen, wer am Ende Recht behält.

Die Post von meinem Anwalt ist unterwegs.

Beantwortet von (7,010 Punkte)
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Lieber Fragesteller,

Ein Streik der Fluglotsen ist als Beispiel für einen außergewöhnlichen Umstand nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 anerkannt. Es kommt lediglich darauf an, ob das jeweilige ausführende Flugunternehmen den ihm gegebenen Spielraum bei der Entscheidung, ob ein Flug wegen außergewöhnlicher Umstände annulliert wird, fehlerfrei ausgeübt hat. Dabei ist es dem Unternehmen erlaubt, auf den verbleibenden Flugplan Rücksicht zu nehmen (vgl. AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 19.01.2011, 9 C 461/10).
Dieses ist auch der Fall, wenn die Flugverkehrsbehörde wegen des Streiks der Fluglotsen erbittet das Flugaufkommen um die Hälfte zu reduzieren und folgedessen ein Flug annulliert werden muss (vgl. AG Königs Wusterhausen, Urt. v. 31.01.2011, 4 C 308/10). Ein Fluglotsenstreik ist für das Luftfahrtunternehmen immer betriebsfremd.
Das Ziel des Streiks ist, dass der Betrieb am Flughafen gehindert wird. Von daher ist es ohne Bedeutung, ob die Fluglotsen oder die Piloten streiken. Um sich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Rahmen eines Fluglotsenstreiks berufen zu können, so muss das Luftfahrtunternehmen substantiiert vortragen, warum der Fluglotsenstreik ursächlich für die Annullierung oder die Verspätung für den Flug war (vgl. AG Düsseldorf, Urt. v. 22.06.2011, 25 C 10228/10).

Findet der Fluglotsenstreik allerdings auf einem Flughafen im Ausland statt, so kann sich die Fluggesellschaft meist nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. So fällt es trotz des Streiks in den Pflichtbereich der Airline, Ersatzflugzeuge bereit zu halten, falls es ein Flugzeug nicht rechtzeitig an den geplanten Flughafen schafft. Sind alle Flugzeuge belegt und gibt es kein Ersatzflugzeug, so kann sich die Luftfahrtgesellschaft nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand i. S. d. Fluggastrechteverordnung berufen (vgl. AG Hannover, Urt. v. 18.04.2012, 416 C 12559/11).

Ganz generell entbindet der außergewöhnliche Umstand die Luftfahrtunternehmen allerdings nicht davon, sich um Betreuungsleistungen für ihre gestrandeten Fluggäste zu kümmern.

Der Fluggast hat im Falle einer Verspätung oder einer Annullierung - aus welchem Grund auch immer - einen Anspruch auf Betreuungsleistungen während seiner Zeit des Wartens. Die Betreuungsleistungen umfassen Getränke, Nahrung, Erfrischungen, Kosten für Telefonate oder die Nutzung des Internets. Auch umfasst sind die Unterbringung in einer Unterkunft, sowie der Transfer dort hin. 

Beantwortet von (2,100 Punkte)
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JEDE Aktion oder Reaktion einer Fluggesellschaft dient einzig und allein dem Zweck, den Kunden mit seinen Forderungen irgendwie "loszuwerden".
 
Einige Fluggesellschaften machen es sublimaler und geschickter als andere. Aber egal, ob lächerlich geringer Fluggutschein mit schleimig-nettem Begleitschreiben oder einfach stur gar keine Antwort: ALLE AIRLINES wollen die Entschädigung, die Flugpassagieren nach EU Recht zusteht, schlicht und einfach nicht zahlen.
 
Das Schlimme: Die Fluggesellschaften sind so geschickt, dass sie es fast immer auch schaffen, Verbraucher davon abzubringen, gesetzlich eindeutig verbriefte und geldwerte Ansprüche aufzugeben. Das ist erstaunlich, denn angenommen, eine andere Firma oder eine Behörde oder das Finanzamt wären verpflichtet, einem Verbraucher - sagen wir - 800 EUR auszuzahlen und tut es einfach nicht.  Jeder normale Mensch würde keine Sekunde zögern und die Firma/Behörde vor den Kadi ziehen und sein Recht einfordern.
 
Nur bei Fluggesellschaften haben die Leute Selbstzweifel. Warum?
 
Der Trick heißt: Flugpassagiere durch Hinhaltetaktik frustrieren. Das geht so:
 
Normalerweise muss eine Entschädigung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung an den Flugpassagier ausgezahlt werden. Also versuchen viele Fluggesellschaften schonmal, es so schwer wie möglich zu machen, denen 
überhaupt einen Brief zusenden zu können (Verschleierung von Anschriften, falsche E-Mail-Adressen, sündhaft teure Telefon-Hotlines, etc.). 
 
Schafft man es endlich, reagiert die Airline einfach nicht. Aussitzen. Beschwichtigen. Nichtstun.
 
Warum?
 
Der Mensch ist träge. Mit der Zeit verlieren die meisten Menschen ihren Kampfeswillen" und wenden sich ihren Alltagsproblemen zu. Nutznießer ist die Fluggesellschaft. Für so etwas gibt es zwar Rechtsanwälte, die eingeschaltet
werden können. Aber selbst das ist vielen zu aufwändig und so schenken Abertausende Verbraucher den Airlines jährlich Millionen. 
 
 
Was macht der "Profi"?
 
1. Sich klarmachen, was man will (Ziel formulieren).
 
2. Airline ein einziges Mal (!!!) anschreiben und in Verzug setzen (Frist: 14 Tage).
 
3. Hat die Airline bis dahin nicht gezahlt oder versucht, hinzuhalten oder zu beschwichtigen, sofort zum Anwalt.
 
4. Dem Anwalt den klaren Auftrag geben, die Kohle durchzufechten.
 
5. cheeky Den "Gewinn" auskosten cool
 
Beantwortet von (6,920 Punkte)
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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

Beantwortet von (5,530 Punkte)
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Ganz ehrlich: Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht.

Bei unserem Streit mit TAP war es einfach unsagbar, wie die TAP sich verhalten hat. Die haben einfach gar nichts gemacht! Wir hatten eine Flugverspätung von 7 Stunden!!!! 7 Stunden! Die EU Richtlinie sieht eine Entschädigung von 400 Euro für jede Person bereits ab 3 Stunden vor. Also ein glasklarer Fall, bei dem im Gesetz steht, dass TAP uns insgesamt 1200 Euro zahlen musste. Aber die TAP hat einfach gar nichts gemacht. Auf meine Schreiben keine Reaktion, nichts. Die hatten wahrscheinlich gehofft, dass ich blöd und faul genug bin, einfach aufzugeben und die Sache dann einschläft! Was bleibt einem anderes übrig, als einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Und natürlich hat die TAP dann nach dem Einleiten des Mahnverfahrens ALLES bezahlt: 1200 Euro + Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten.

ABER WAS SOLL DAS, liebe TAP!???!!!!!????? Wieso muss man bei so klaren Entschädigungsansprüchen, die im Gesetz festgelegt sind, erst einen Anwalt einschalten, der dann wiederum die Gerichte einschalten muss, um an völlig klare 100% sichere Entschädigungen zu kommen? 

Dafür habe ich kein Verständnis. Wer sich so stur stellt, muss dann auch zahlen. Tut mir Leid, aber da fehlt mir einfach alles Verständnis. JEDER MUSS SICH AN DIE GESETZE halten. Wenn ich nach Gesetz einem anderen etwas zahlen muss, tue ich das. Wieso glaubt die TAP, über dem Gesetz zu stehen? Der Fall war einfach so klar, dass es VÖLLIG UNNÖTIG war, dass ein Rechtsanwalt und ein Gericht sich mit der Entschädigung beschäftigen mussten. Aber naja. Wie sagt man so schön: wer nicht lernen will, ...

Ich kann also nur allen anderen hier raten: Lasst euch bloß nicht von den Fluggesellschaften an der Nase rumführen. Die machen nichts. Gar nichts. Die hoffen, dass man an der Sache mit der Zeit das Interesse verliert. Fallt darauf nicht rein. Schreibt denen einen Brief und wenn die nach 2 Wochen nicht gezahlt haben, SOFORT zum Anwalt mit dem befehl, die gesamte Entschädigung einzuklagen. Alles andere bringt nichts.

Beantwortet von (5,930 Punkte)
+1 Punkt
Ich möchte darauf hinweisen, das Ryan Air auch am 23.6. alle Fluege ex Frankreich gestrichen hat! Alle anderen Fluglinien ex Charles de Gaulles sind ganz normal geflogen....
hier unsere Erfahrung:

Unser Flug auf die Kanaren wurde wegen Fluglotsenstreik annulliert, frühester nächster Flug nach vier Tagen.

Per Anwalt vor Gericht gezogen:
Prozess verloren, noch nicht einmal die 400,- € Pauschale bekommen.
Ryanair hat den Flug nach eigener Aussage am Tag vorher schon wegen des Fluglotsenstreiks annulliert, ohne es uns mitzuteilen. Das heißt, sie haben es noch nicht einmal versucht uns zu befördern.
Fluglotsenstreik heißt nicht zwangsläufig, dass man nicht fliegen kann, sondern kann eben auch "nur" Verspätung oder gar keine Auswirkung bedeuten.
Alle anderen Flüge auf die Kanaren an diesem Tag von anderen Gesellschaften fanden nahezu ohne Verspätung statt.
Ich nehme Ryanair noch nicht einmal übel einen Flug zu stornieren, aber sie sollten wenigstens versuchen ihrer Beförderungspflicht nachzukommen.
Stattdessen ist das meiner Meinung nach ein erfolgreiches Geschäftsmodell: man storniert einen Flug und bucht die Leute auf die nicht vollen Maschinen der nächsten Tage um. Dadurch spart man den kompletten Flug.
So lange dieses Verfahren von den Gerichten durch Urteile auch noch bestätigt wird, weiß ich nicht, warum es die EU-Verordnung überhaupt gibt.
Ich würde zumindest eine Einzelfallprüfung von den Gerichten erwarten, die zum Gegenstand hat, ob der Flug durchführbar gewesen wäre.
Aufgrund eines Fluglotsenstreiks, der jeden Tag in verschiedenen Ausmaßen in Europa stattfindet, am Tag vorher Flüge zu stornieren ohne die Passagiere zu informieren, ist doch einfach lächerlich.
Und das bestätigen bzw. unterstützen unsere Gerichte auch noch...

Kann aus meiner Erfahrung nur dringend von Flügen mit Ryanair abraten. Wenn man morgens mit Frau und Kind am Airport steht, in den Urlaub möchte und der Flug storniert ist, man keinerlei Hilfe bekommt, guckt man ganz schön blöd.
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