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+16 Punkte
Hallo,

haben eine Pauschalreise gebucht mit einem ausgewiesenen Condorflug (deutsche Fluggesellschaft) DE 5246 (Condor bewirbt seine neuen Langstreckenflieger im Internet). Nun mussten wir erfahren, dass die Condor im Zeitraum von Juni bis Sept die Omni Air (amerikanische Fluggesellschaft) beauftragt hat zu fliegen. Wir haben kurzfristig gebucht, da hätte man uns doch informieren müssen, oder. Der reiseveranstalter hielt das nicht für nötig uns zu informieren.

Warum darf so ein Flug noch unter dem namen Condor verkauft werden.

Hätten wir das gewußt hätten wir das so nie gebucht.

Kinder wollen nun nicht mehr fliegen. Was tun ???

 

Vielleicht weiß jemand einen Rat.

 

Vielen DANK im voraus

 

Familie Egeler
Gefragt in Reisevertragsrecht von
wieder getaggt von
+16 Punkte

23 Antworten

+8 Punkte

Hallo liebe Familie Egeler!

In Ihrem geschilderten Fall haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder einen (1.) Minderungsanspruch geltend machen, oder den (2.) Rücktritt vom Vertrag erklären. Da es sich bei Ihrer Reise um eine Pauschalreise handelt, sind die Vorschriften über einen Reisevertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch anwendbar (§§ 651 a-m BGB).

  1. Minderungsanspruch

Treten Sie die Reise trotz der Änderung an, so können Sie einen Minderungsanspruch gegen den Reiseveranstalter durchsetzen. Den Minderungsanspruch müssen sie innerhalb eines Monats nach Reiseende gelten machen. Zur Höhe der Minderung, dient das Urteil des Amtsgerichts Hamburg als Orientierung.

AG Hamburg, Urt. v. 23.01.2002, 17a C 479/01

Der Ersatz einer anderen als der vertraglich zugesicherten Fluggesellschaft rechtfertigt in der Regel eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 5% des auf einen Tag entfallenen Reisepreises. Wenn allerdings der Service in keiner Weise dem gewohnten Standard der geschuldeten Fluggesellschaft und kommt es sogar zu einer ungeplanten Zwischenlandung, kann ein Minderungsanspruch in Höhe von 25% des Tagespreises geltend gemacht werden (§§ 651d, 651g Abs. 2 S. 3 BGB). (zu finden bei Google unter "17a C 479/01 reise-recht-wiki.de")

  1. Rücktritt vom Vertrag

Entschließen sie sich dazu, die Reise gar nicht erst antreten zu wollen, so können Sie von dem Reisevertrag, den Sie mit Ihrem Reiseanbieter geschlossen haben, zurücktreten. Die müssen Ihrem Reiseveranstalter gegenüber den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Urteilen zu diesem Thema.

LG Kleve, Urt. v. 17.08.2001, 6 S 120/01

Der Reiseveranstalter schuldet die Beförderung mit der Fluggesellschaft, die im Reiseprospekt angegeben ist. Das gilt auch dann, wenn die Fluggesellschaft nicht in der Reisebestätigung angegeben ist. Wird der Flug von einer ausländischen Fluggesellschaft anstelle einer deutschen Fluggesellschaft durchgeführt, so kann der Reisende wegen der wesentlichen Leistungsänderung vom Reisevertrag zurücktreten (§ 651a Abs. 4 S. 2 BGB). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Reiseveranstalter sich in seinen Reisebedingungen das Recht vorbehält, die Fluggesellschaft zu ändern. Eine solche Änderung ist für den Reisegast unzumutbar. (zu finden bei Google unter "6 S 120/01 reise-recht-wiki.de")

LG Bonn, Urt. v. 07.03.2001, 5 S 165/00

Ist in einem Reisevertrag eine Eigenschaft zugesichert, also z.B. die Beförderung mit einer bestimmten Fluggesellschaft, bestimmt sich die Zumutbarkeit einer alternativ angebotenen Leistung nach objektiven Kriterien. Dabei ist auf die Sichtweise eines normalen Durchschnittsreisenden abzustellen, besondere Befindlichkeiten des Reisenden bleiben außer Betracht. Der Transport ist ein wesentlicher Leistungsbestandteil der Reise. Dass eine Beeinträchtigung des Transports vorliegt, ist nur anzunehmen, wenn durch die Auswechselung der Fluggesellschaft eine gravierende Verschlechterung der Reiseleistung eintritt. (zu finden bei Google unter "5 S 165/00 reise-recht-wiki.de")

AG Hamburg, Urt. v. 21.11.2001, 10 C 400/01

Wenn eine Reise von einer anderen als im Prospekt genannten Fluggesellschaft durchgeführt werden, hat der Reisende zu beweisen, dass diese einen schlechteren Standard hat, als die im Prospekt genannten Gesellschaften. Erfolgt dieser Nachweis, ist die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft mangelhaft und der Reisende kann vom Vertrag zurücktreten. (zu finden bei Google unter "10 C 400/01 reise-recht-wiki.de")

AG Hersbruck, Urt. v. 04.01.1999, 3 C 1634/98

Es liegt ein Reisemangel i.S.v. § 651c Abs.1 BGB vor, wenn der Reisende für die Beförderung mit einer bestimmten Fluggesellschaft einen Aufpreis gezahlt hat, er dann aber doch mit einer anderen Fluggesellschaft befördert wird. (zu finden bei Google unter "3 C 1634/98 reise-recht-wiki.de")

Viel Erfolg!

Beantwortet von (2,100 Punkte)
+8 Punkte
wir hatten einen komplizierten fall weil unser erster Flug nur etwas verspätet war, wir dadurch aber den Weiterflug verpasst haben. Ich habe lange im internet nach den besten Anwälten für solche flugrechte gesucht. Wir haben dann die kanzlei Bartholl Legal Services in Berlin eingeschaltet.

Hat alles super geklappt. wir können die empfehlen.
Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
+4 Punkte
Nö Quatsch, das dürfen die niemals.

Wenn Du einen Business Klasse Flug mit Singapore Airlines buchst und bezahlst, dürfen die dch nicht Holzklasse mit Absturz Airlines fliegen. Dafür werden die Fluggesellschaft und die Beförderungsklasse ja namentlich in der REisebuchungsbestätigung genannt. Das sind dann Vertragsgarantien, die eingehalten werden müssen.

Habt ihr denn beim Reiseveranstalter schon angerufen? Was haben die gesagt? Wer ist der Reiseveranstalter?
Beantwortet von (2,590 Punkte)
+4 Punkte
+5 Punkte

Hallo Familie Egeler,

 

das hört sich nach einem klassischen Fall von (1) Code-Sharing an. Hier stellt sich die Frage nach den folgenden (2) Ansprüchen – darf der Reiseveranstalter einfach einen Flug unter dem Namen einer anderen Fluggesellschaft verkaufen?

 

(1) Code-Sharing

Beim Code-Sharing (auch Codesharing) teilen sich zwei oder mehrere Airlines aus wirtschaftlichen Gründen denselben Flug. Das Code-Sharing ist grundsätzlich allen Luftfahrtunternehmen erlaubt und heutzutage gang und gäbe. Die propagierten Sicherheits- und Qualitätsunterschiede hat der Reisende dabei nicht zu fürchten. Alle Mitglieder einer Flugallianz müssen standardisierte Sicherheits- und Produktanforderungen erfüllen.

 

(2) Ansprüche

Dennoch stellt sich die Frage, ob das Code-Sharing nicht in gewisser Weise einer Täuschung gleichkommt. Immerhin bucht der Kunde beim Reiseveranstalter einen bestimmten Flug der Airline seines Vertrauens, und stellt dann spätestens beim Abflug fest, dass eben diese Airline den Flug gar nicht ausführen wird.

Bestehen also Ansprüche, wenn der Reiseveranstalter einen anderen Flug bucht, als erwartet?

Im Prinzip kommt es darauf an, ob der Reisende eben auf die Beförderung mit einer bestimmten Airline bestand, bzw. mit dem Flug einer speziellen Airline geworben wurde und diese Umstände wesentlich oder ausschlaggebend bei der Buchung waren. Relevant ist, ob es gerade auf den Flug mit dieser einen Airline ankam, und dies auch so vertraglich festgelegt wurde.

Wenn dann die Beförderung durch eine andere Airline erfolgt, stellt dies einen Reismangel dar, der nach § 651 d BGB i. V. m. § 651 c BGB zur Reisepreisminderung berechtigt.

 

So etwa auch das AG Hamburg, Urteil vom 23.01.2002, Az. 17a C 479/01 (zu finden als erstes Ergebnis in der Liste nach der Suchmaschineneingabe „17a C 479/01 reise-recht-wiki“) – Minderungsanspruch 25 %. Es kam zum Wechsel der zugesicherten Fluggesellschaft. Der Tagesreisepreis konnte infolge dessen um 25 % gemindert werden.

Ebenso das AG Bonn, Urteil vom 13.01.1997, Az. 4 C 396/96 (zu finden als erstes Ergebnis in der Liste nach der Suchmaschineneingabe „4 C 396/96 reise-recht-wiki“)  – Minderungsanspruch 5 %. Der Flug wurde von LTE statt von LTU ausgeführt, anders, als in der Buchungsbestätigung zugesichert. Der tagesanteilige Reisepreis konnte um 5 % gemindert werden.

 

Dem entgegen:

AG Hamburg, Urteil vom 08.10.1997, Az. 17 A C 322/97 (zu finden als erstes Ergebnis in der Liste nach der Suchmaschineneingabe „17 A C 322/97 reise-recht-wiki“) – kein Minderungsanspruch. Der Wechsel der Fluggesellschaften hatte keinen Nachteil für den Passagier; die Fluggesellschaften waren absolut gleichwertig, sodass kein Minderungsanspruch bestand. Insbesondere, weil es sich nur um eine Angabe im Flyer, und nicht um Eine Zusicherung der Beförderung durch die bestimmte Fluggesellschaft handelte.

Ebenso AG Hamburg, Urteil vom 02.12.1997, Az. 18b C 279/97 (zu finden als erstes Ergebnis in der Liste nach der Suchmaschineneingabe „18b C 279/97 reise-recht-wiki“) – kein Minderungsanspruch. Hier flog die Germania anstelle der Condor. Ein Unterschied beim Standard konnte nicht festgestellt werden.

 

Es bedarf jedoch nicht immer der festen Zusage, damit Minderungsansprüche bestehen. Das AG Hamburg entschied in seinem Urteil vom 21.11.2001, Az. 10 C 400/01 (zu finden als erstes Ergebnis in der Liste nach der Suchmaschineneingabe „10 C 400/01 reise-recht-wiki“), dass der Wechsel der Fluggesellschaft von Condor zu A. B. den Reisenden zur Minderung des Tagespreises um 10 % berechtigt. Dass die Fluggesellschaft Condor den Flug durchführen wurde, wurde nur im Katalog angegeben. Eine Zusicherung erfolgte hingegen nicht

 

 

Beantwortet von (2,290 Punkte)
+5 Punkte
+3 Punkte
JEDE Aktion oder Reaktion einer Fluggesellschaft dient einzig und allein dem Zweck, den Kunden mit seinen Forderungen irgendwie "loszuwerden".
 
Einige Fluggesellschaften machen es sublimaler und geschickter als andere. Aber egal, ob lächerlich geringer Fluggutschein mit schleimig-nettem Begleitschreiben oder einfach stur gar keine Antwort: ALLE AIRLINES wollen die Entschädigung, die Flugpassagieren nach EU Recht zusteht, schlicht und einfach nicht zahlen.
 
Das Schlimme: Die Fluggesellschaften sind so geschickt, dass sie es fast immer auch schaffen, Verbraucher davon abzubringen, gesetzlich eindeutig verbriefte und geldwerte Ansprüche aufzugeben. Das ist erstaunlich, denn angenommen, eine andere Firma oder eine Behörde oder das Finanzamt wären verpflichtet, einem Verbraucher - sagen wir - 800 EUR auszuzahlen und tut es einfach nicht.  Jeder normale Mensch würde keine Sekunde zögern und die Firma/Behörde vor den Kadi ziehen und sein Recht einfordern.
 
Nur bei Fluggesellschaften haben die Leute Selbstzweifel. Warum?
 
Der Trick heißt: Flugpassagiere durch Hinhaltetaktik frustrieren. Das geht so:
 
Normalerweise muss eine Entschädigung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung an den Flugpassagier ausgezahlt werden. Also versuchen viele Fluggesellschaften schonmal, es so schwer wie möglich zu machen, denen 
überhaupt einen Brief zusenden zu können (Verschleierung von Anschriften, falsche E-Mail-Adressen, sündhaft teure Telefon-Hotlines, etc.). 
 
Schafft man es endlich, reagiert die Airline einfach nicht. Aussitzen. Beschwichtigen. Nichtstun.
 
Warum?
 
Der Mensch ist träge. Mit der Zeit verlieren die meisten Menschen ihren Kampfeswillen" und wenden sich ihren Alltagsproblemen zu. Nutznießer ist die Fluggesellschaft. Für so etwas gibt es zwar Rechtsanwälte, die eingeschaltet
werden können. Aber selbst das ist vielen zu aufwändig und so schenken Abertausende Verbraucher den Airlines jährlich Millionen. 
 
 
Was macht der "Profi"?
 
1. Sich klarmachen, was man will (Ziel formulieren).
 
2. Airline ein einziges Mal (!!!) anschreiben und in Verzug setzen (Frist: 14 Tage).
 
3. Hat die Airline bis dahin nicht gezahlt oder versucht, hinzuhalten oder zu beschwichtigen, sofort zum Anwalt.
 
4. Dem Anwalt den klaren Auftrag geben, die Kohle durchzufechten.
 
5. cheeky Den "Gewinn" auskosten cool
 
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+3 Punkte

Hallo Familie Egeler,

 

natürlich darf Condor das machen, aber nicht ungestraft. Sie können verschiedene Wege einleiten um Ihren verständlichen Ärger, Luft zu machen.

Sie können natürlich sofort vom Vertrag zurücktreten! Es handelt sich in Ihrem Fall um eine gebuchte Pauschalreise, welche in §§ 651 a-m BGB geregelt ist. Aufgrund einer groben Vertragsverletzung (angegebene Fluggesellschaft wird gewechselt) treten sie ausnahmslos vom Pauschalreisevertrag zurück und bekommen ihr gesamtes Geld wieder, verlieren aber auch die Möglichkeit an der Reise teilzunehmen.

LG Bonn, Urt. v. 07.03.2001, 5 S 165/00

Ist in einem Reisevertrag eine Eigenschaft zugesichert, also z.B. die Beförderung mit einer bestimmten Fluggesellschaft, bestimmt sich die Zumutbarkeit einer alternativ angebotenen Leistung nach objektiven Kriterien. Dabei ist auf die Sichtweise eines normalen Durchschnittsreisenden abzustellen, besondere Befindlichkeiten des Reisenden bleiben außer Betracht. Der Transport ist ein wesentlicher Leistungsbestandteil der Reise. Dass eine Beeinträchtigung des Transports vorliegt, ist nur anzunehmen, wenn durch die Auswechselung der Fluggesellschaft eine gravierende Verschlechterung der Reiseleistung eintritt. (leicht zu Googlen unter „5 S 165/00 reise-recht-wiki.de")

In ihrem Fall versprach Condor die Übernahme des Fluges.

 

AG Hamburg, Urt. v. 21.11.2001, 10 C 400/01

Wenn eine Reise von einer anderen als im Prospekt genannten Fluggesellschaft durchgeführt werden, hat der Reisende zu beweisen, dass diese einen schlechteren Standard hat, als die im Prospekt genannten Gesellschaften. Erfolgt dieser Nachweis, ist die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft mangelhaft und der Reisende kann vom Vertrag zurücktreten. (leicht zu unter „10 C 400/01 reise-recht-wiki.de")

AG Hersbruck, Urt. v. 04.01.1999, 3 C 1634/98

Es liegt ein Reisemangel i.S.v. § 651c Abs.1 BGB vor, wenn der Reisende für die Beförderung mit einer bestimmten Fluggesellschaft einen Aufpreis gezahlt hat, er dann aber doch mit einer anderen Fluggesellschaft befördert wird. (leicht zu unter  „3 C 1634/98 reise-recht-wiki.de")

 

Falls sie jedoch weiterhin an der Reise interessiert sind und sie gerne trotzdem antreten würden wollen, können Sie noch Minderungsbeträge erwirken. Die Minderung müssen sie dabei am Ende der Reise und innerhalb eines Monats geltend machen. Bei der Höhe der Minderung hat das Amtsgericht Hamburg eine ungefähre Bezifferung vorgenommen. „Der Ersatz einer anderen als der vertraglich zugesicherten Fluggesellschaft rechtfertigt in der Regel eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 5% des auf einen Tag entfallenen Reisepreises. Wenn allerdings der Service in keiner Weise dem gewohnten Standard der geschuldeten Fluggesellschaft und kommt es sogar zu einer ungeplanten Zwischenlandung, kann ein Minderungsanspruch in Höhe von 25% des Tagespreises geltend gemacht werden“ (leicht zu Googlen unter „17a C 479/01 reise-recht-wiki.de“)

Rechnen sie sich aus, was Ihnen am besten hilft, ich wünsche viel Erfolg!

Beantwortet von (9,480 Punkte)
+3 Punkte
+2 Punkte

Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

Beantwortet von (5,530 Punkte)
+2 Punkte
+2 Punkte

Ganz ehrlich: Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht.

Bei unserem Streit mit TAP war es einfach unsagbar, wie die TAP sich verhalten hat. Die haben einfach gar nichts gemacht! Wir hatten eine Flugverspätung von 7 Stunden!!!! 7 Stunden! Die EU Richtlinie sieht eine Entschädigung von 400 Euro für jede Person bereits ab 3 Stunden vor. Also ein glasklarer Fall, bei dem im Gesetz steht, dass TAP uns insgesamt 1200 Euro zahlen musste. Aber die TAP hat einfach gar nichts gemacht. Auf meine Schreiben keine Reaktion, nichts. Die hatten wahrscheinlich gehofft, dass ich blöd und faul genug bin, einfach aufzugeben und die Sache dann einschläft! Was bleibt einem anderes übrig, als einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Und natürlich hat die TAP dann nach dem Einleiten des Mahnverfahrens ALLES bezahlt: 1200 Euro + Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten.

ABER WAS SOLL DAS, liebe TAP!???!!!!!????? Wieso muss man bei so klaren Entschädigungsansprüchen, die im Gesetz festgelegt sind, erst einen Anwalt einschalten, der dann wiederum die Gerichte einschalten muss, um an völlig klare 100% sichere Entschädigungen zu kommen? 

Dafür habe ich kein Verständnis. Wer sich so stur stellt, muss dann auch zahlen. Tut mir Leid, aber da fehlt mir einfach alles Verständnis. JEDER MUSS SICH AN DIE GESETZE halten. Wenn ich nach Gesetz einem anderen etwas zahlen muss, tue ich das. Wieso glaubt die TAP, über dem Gesetz zu stehen? Der Fall war einfach so klar, dass es VÖLLIG UNNÖTIG war, dass ein Rechtsanwalt und ein Gericht sich mit der Entschädigung beschäftigen mussten. Aber naja. Wie sagt man so schön: wer nicht lernen will, ...

Ich kann also nur allen anderen hier raten: Lasst euch bloß nicht von den Fluggesellschaften an der Nase rumführen. Die machen nichts. Gar nichts. Die hoffen, dass man an der Sache mit der Zeit das Interesse verliert. Fallt darauf nicht rein. Schreibt denen einen Brief und wenn die nach 2 Wochen nicht gezahlt haben, SOFORT zum Anwalt mit dem befehl, die gesamte Entschädigung einzuklagen. Alles andere bringt nichts.

Beantwortet von (5,930 Punkte)
+2 Punkte
+3 Punkte

@Orchila: Doch es ist bei Condor wirklich immer das gleiche. Hier haben ja schon etliche Betroffene ihre Geschichten gepostet. Ich kann gerne auch meinen Fall hier einstellen. Es ist wirklich immer 1 zu 1 nach Schema F wie @Suleman schreibt.

Wir hatten eine Flugverspätung aus Cancun mit Condor. Das war sehr ärgerlich, da unsere kleine Tochter besondere Medikamente benötigt und wir immer nur schrittweise über die immer später werdende Flugverspätung informiert wurden und sozusagen auf heißen Kohlen im Hotel saßen. Es war für die ganze Familie ein echter Horrortrip. Und das schlimmste ist ja, dass der Urlaub bis dahin toll war. Wir waren bis kurz vor Abflug perfekt erholt und dann kam der Horror-Rückflug mit Megaverspätung mit Condor und als wir wieder in Deutschland waren, waren wir eigentlich alle schon wieder urlausbsreif. Das ist keine Übertreibung, sondern Fakt. 

Wer einmal eine solche Verspätung mitgemacht hat (ob mit Condor oder einer anderen Fluggesellschaft ist ja egal), der weiß was ich meine. Das ist Stress pur.

Umso dreister, dass sich Condor dann nicht ihrer Verantwortung stellt und die berechtigte GESETZLICH FESTGESCHRIEBENE Entschädigung an die Verbraucher auszahlt, sondern immer wieder nach gleichem Vorgehen versucht, die Leute an der Nase herumzuführen.

Sieh Dir unseren Fall an und du wirst sehen, es ist genauso wie bei dir:

Erst kam die Bestätigung über die Flugunregelmässigkeit der Condor. Wir haben sie dann gleich mehrfach gefordert, weil wir nicht wussten, ob das nochmla wichtig werden kann

 

 

So dann wie immer die übliche Ausrede der Condor 

Sie teilten uns mit, dass Ihr Flug nicht wie geplant durchgeführt wurde. Bitte entschuldigen Sie die Verspätung.
Zum Sachverhalt teilen wir Ihnen Folgendes mit: Nach Auskunft unserer Verkehrszentrale wurde die Verspätung durch einen unerwartet aufgetretenen
Flugsicherheitsmangel verursacht. Wir hatten keine zumutbaren Möglichkeiten, die eingetretene Verspätung zu
verhindern. Ihre Forderung auf eine Ausgleichsleistung nach der EU-Verordnung 261/2004 müssen wir daher leider
ablehnen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH Kundenbetreuung II Karl-Hermann-Flach Str. 36 61440 Oberursel GERMANY
E-Mail: condor@kb-2.de http://www.condor.com
 
Wir lieben Fliegen.
 
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr.: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr.
83385.
 
Wir haben es dann noch viele Male im Guten versucht, aber die Condor blieb stur. Ich denek wir waren am anfang einfach viel zu gutmütig unf blauäugig, weil wir echt dachten die condor würde doch bei uns nicht so reagieren. Aber man muss leider erst mit einem Anwalt vorstellig werden (selbst mit einem Anwalt zu drohen, ist denen völlig egal) , bevor die dann erst die gesetzliche Entschädigung zahlen.
 
letzten Endes haben wir unsere 1800 EURO bekommen. Aber natürlich - wie alle hier - nur mit einem Anwalt. Das wird für Condor auf dauer ganz schön teuer, wenn die sich immer auch mit den Anwälten auseinandersetzen müssen. Aber Mitleid habe ich mit der Fluggesellschaft nicht.
 
 
Sehr geehrter Herr Kollege Bartholl,
hiermit zeigen wir an, dass wir die Condor Flugdienst GmbH in
65451 Kelsterbach vertreten. Wir sind beauftragt, Ihr Schreiben
vom zu beantworten.
Unsere Mandantin bedauert die Verspätung des Fluges und möchte sich an dieser Stelle für die
hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihrer
Mandantschaft in aller Form entschuldigen. Unsere Mandantin
erklärt sich insofern bereit, für Ihre Mandantschaft aufgrund der
verspäteten Ankunft einen Betrag in Höhe von € 1800,- aus
Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu
erstatten. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden
zurückgewiesen. Vorsorglich wird die Anrechnung nach Art. 12
Abs. 1 der EG-VO 261/04 erklärt. Über den vorgenannten
Betrag wird Ihnen in Kürze von unserer Mandantin ein
Verrechnungsscheck übersandt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Anwaltssocietät T&M
 

 

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Ich kann euch nur raten: Lasst euch nicht blenden!! Die Fluggesellschaft versucht immer auf Zeit zu spielen. Ist doch klar. Kurz nach dem Urlaub steckt einem der Stress der Verspätung und des Fluges noch in den Beinen. Da ist man natürlich "kampfeslustiger"  cool als ein paar Monat später, wenn einen der Alltag wieder erfasst hat und man wieder andere Probleme hat.

Genau das nutzen die Fluggesellschaften aus. Ich hatte mir noch am Flughafen fest vorgenommen, die Sache auf jeden Fall anzupacken und durchzuziehen. Komme was wolle. Ich bin ein Mensch mit Prinzipien. Wenn Condor uns wenigstens ehrlich vorher mitgeteilt hätte, dass der Flug verspätet sein wird, hätten wir uns vorbereiten können. Von denen kam aber nix. Wir wurden einfach am Flughafen immer wieder mit irgendwelchen Ausreden abgespeist. Aber selbst das hätte ich ja noch irgendwie tolerieren können. Was aber gar nicht geht, ist das Verhalten der Condor nach der Verspätung. Meine Briefe wurden erstmal einfach ignoriert. Auf meine Anrufe wurde man fast schon pampig am Telefon. So ein Verhalten einer Fluggesellschaft wie Condor lasse ich mir bieten. Condor ist als Tochter der Thomas Cook AG (mit über 12 Milliarden Euro Umsatz im Jahr) ein Riesen Unternehmen. Und wie die sich ihren Kunden gegenüber verhalten, geht gar nicht. So darf man seine Kunden nicht behandeln!

Ich bin genauso vorgegangen wie viele (besser informierte und erfahrene) Mitstreiter hier geschrieben haben: Brief per Einschreiben lossenden, Frist: 1 Woche, wenn Zahlung bis dahin nicht eingeht, Anwalt. Dann habe ich eine gute Fachkanzlei eingeschaltet. Und dann passiert doch tatsächlich genau das, was viele hier auch schreiben. Plötzlich tritt Condor nicht mehr so selbstsicher und arrogant auf, sondern bietet erst 600 Euro. Ich habe meinem Anwalt gesagt, er soll die Sache durchziehen. Ich will die 800 EUR plus 150 Euro Selbstbeteiligung bei unserem Rechtsschutzversicherer. OK, am Ende wurden es dann 900 EUR, aber mit gut 95% der Entschädigung + Selbstbeteiligung war ich zufrieden. Ich habe die Entschädigung von Condor erhalten und denen gezeigt, dass die Kunden wie mich SO NICHT behandeln können laugh

Ach so, fast vergessen. Wenn ihr eine gute Kanzlei sucht, die euch gegen die Fluggesellschaft vertritt, kann ich euch die hier empfehlen. Sind wirklich gut und machen das auch für ganz Deutschland:

Kanzlei Bartholl Legal Services
Berlin
 

 

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Wieso schreiben hier eigentlich so viele, dass es unmöglich wäre gegen eine Fluggeselslchaft die volle Entschädigung aus der Flugrichtlinie 261/2004 + alle Rechtsanwaltskosten + alle sonstigen Unkosten zu erhalten?? 

Wem gereicht sowas zum Vorteil? Wem nützt es? Wer hat Interesse daran, hier solch ein Zeugs zu verbreiten?

Ich habe echt den Verdacht, dass sich hier einige Leute von Fluggesellschaften unter uns mischen und hier krampfhaft versuchen, die Leute zu verunsichern. Ist ja auch schön leicht: Einfach hier mal einigen Unsinn und Halbwissen posten und schon springen Hunderte Betroffener Flugpassagiere ab, ihre gesetzliche Entschädigung einzufordern, weil sie Angst haben. Das ist schon dreist. Naja, jeder ist seines eigenes Glückes Schmied. 

Ich kann hier nur jedem raten, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und nicht von irgendwelchen selbsternannten "Experten" oder Anwälten hier verunsichern zu lassen. Leute, lest euch doch mal die eindeutigen Gesetzesvorschriften aus der Richtlinie 261/2004 durch: Bei Annullierung oder Verspätung gibt es 250, 400 oder 600 Euro pro Person. Das steht schwarz auf weiß im Gesetz. Und seht euch mal die ganzen Urteile durch. Ich hab echt noch kein Urteil gefunden, wo die Fluggesellschaft mal gewonnen hätte. Wie schaffen es die Airlines dann bloß, die Leute so zu verunsichern? Die haben doch eigentlich nichts in der Hand.

Zum Glück habe ich mich nicht beirren lassen. Mein Tip an euch: Haltet die Ohren zu und zieht euer Ding durch! Sonst werdet ihr verrückt. Von allen Seiten hört man was anderes. Selbst unser Anwalt fing schon an, von wegen: ist alles nicht so sicher, wie es scheint, Garantien gibt es nicht, Kostenrisiko, wenn man Anwalt einschaltet und so weiter und so fort. Hätte ich darauf gehört, wäre ich jetzt um 4278,93 euro ärmer. Ich habe unserem Anwalt sofort die klare Ansage gemacht, dass ich es ernst meine und mich nicht auf irgendwelche blöden Deals einlasse. Ich wollte unser Geld (6 x 600 Euro = 3600 euro für unsere Familie). Dass Condor dann auch noch die Anwaltskosten 678,93 euro zahlen durfte, war natürlich ein nettes Plus cheeky. Geschieht denen recht. erst wollten die mich hi nhalten wie in allen Fällen. Zum Glück haben unsere Anwälte richtig Druck gemacht. Ich denke, wenn man schon mit irgendwelchen Einigungsversuchen oder irgendeiner Mediation startet, hat man schon verloren, weil die Fluggesellschaft dann weiß, dass man es eigentlich nicht wirklich durchziehen will. Ich weiß zwar nicht, wie unsere Anwälte das gemacht haben, aber sie haben es gut gemacht.

Ganz ehrlich leute. Wenn ihr euch nicht von anfang an fest vornehmt, die Sache durchzuziehen, lasst es lieber sein. Man bekommt von allen Seiten gutgemeinte Ratschläge, die einen völlig kirre machen. Wir haben es durchgezogen und sind sehr zufrieden cheekycoolcheekywink

 
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