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+8 Punkte

Unser Flug nach Antalya hatte über 7 Stunden Verspätung. Wir waren eine große Gruppe und unser Anwalt hier vor Ort in Stuttgart meinte, jeder von uns muss seine Entschädigung selbst durchboxen, eine Sammelklage gibt es nicht. Ich habe dann den Rechtsanwalt hier in Stuttgart eingeschaltet, erstmal nur für mich die Entschädigung reinzuholen.

Condor hat meinem Anwalt das hier geschrieben:

 

Sehr geehrter Herr Kollege,

 

hiermit zeigen wir an, dass wir die Condor Flugdienst GmbH in 65451 Kelsterbach vertreten. Wir sind beauftragt, Ihr Schreiben zu beantworten.

 

Unsere Mandantin hat sich bereits mit der Kundenreklamation Ihrer Mandantschaft auseinandergesetzt. Zur Vermeidung von Wiederholungen möchten wir inhaltlich hierauf vollumfänglich verweisen. Aus unserer Sicht ergeben sich aus Ihrem Schreiben keine neuen Gesichtspunkte, die zu einer anderen Beurteilung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts führen. Daher verbleibt es bei der bereits mitgeteilten Entscheidung, wonach die Ansprüche Ihrer Mandantschaft weiterhin zurückgewiesen werden.

 

Grund für die Zurückweisung der Ansprüche ist insbesondere die Tatsache, dass es sich bei dem Grund der Verspätung nach den Informationen der Verkehrszentrale unserer Mandantin um einen Sachverhalt handelt, der als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des 14. Erwägungsgrundes der EG-VO 261/04 zu würdigen ist. Das die Verspätung des hier gegenständlichen Fluges auslösende Ereignis ist als „unerwarteter Flugsicherheitsmangel“ im Sinne des 14. Erwägungsgrundes zu würdigen. Jede, trotz Durchführung vorgeschriebener Wartungsmaßnahmen aufgetretene Unregelmäßigkeit ist grundsätzlich geeignet, die Lufttüchtigkeit eines Fluggerätes im Sinne der nationalen Vorschriften zu beeinträchtigen. Mit der Beeinträchtigung der Lufttüchtigkeit geht zwingend auch ein Mangel der Flugsicherheit im Sinne der Verordnung einher, sodass ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 EG-VO 261/04 anzunehmen ist.

 

Unserer Mandantin standen keine wirtschaftlich und tatsächlich zumutbaren Maßnahmen zur Verfügung, den außergewöhnlichen Umstand selbst und die daraus resultierende Verspätung zu verhindern. Wir sind daher der Auffassung, dass unsere Mandantin vorliegend gem. Art. 5 Abs. 3 EG-VO 261/04 leistungsfrei ist.

 

Aus diesem Grund müssen die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche endgültig als unbegründet zurückgewiesen werden. Vorsorglich erklären wir die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 der EG-VO 261/04 hinsichtlich etwaiger Minderungs- und Schadensersatzansprüche.

 

Unsere Mandantin erklärt sich jedoch bereit, im Interesse einer raschen und gütlichen Beendigung der Angelegenheit und zur Vermeidung eines möglicherweise langwierigen Rechtsstreits zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche Ihrer Mandantschaft aus der hier gegenständlichen Flugbeförderung einen Betrag in Höhe von insgesamt € 200,- bei Kostenaufhebung zu erstatten.

 

Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihre Mandantschaft auf dieser Basis vergleichsbereit ist. Wir weisen darauf hin, dass dieses Angebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Unsere Mandantin hält sich bis zum an dieses Angebot gebunden.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Anwaltssocietät T&M

 

Mein Anwalt meinte, ich solle es mir vielleicht überlegen. Denn die 400 euro Entschädigung, die ich will, müsste ich sonst vor Gericht durchboxen, das kann lange dauern und ist unsicher. Ich habe mich dann ein bisschen eingelesen und gemerkt, dass Condor das immer so macht: Ich habe nach Gesetz eine Entschädigung über 400 EUR zu erhalten und Condor bietet mir die Hälfte, also 200 euro. Warum soll ich das machen?

Leider will mein Anwalt hier nicht so richtig mitziehen bei der Klage. Er rät mir immer wieder, ich soll mir das gut überlegen. Es geht nur um 200 Euro Differenz. Jaklar, darum geht es mir. Ich will mein Geld, das mir zusteht. Mehr nicht. Jetzt geht es die ganze Zeit hin und her. Ich will aber nicht nachgeben.

Jetzt hat mir mein Anwalt gestern eine Antwort der Condor geschickt, die ich nicht verstehe:

Sehr geehrter Herr Kollege,

 

wir bedauern, dass die Angelegenheit nicht einvernehmlich abgeschlossen werden konnte.

 

Zur Klaglosstellung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird Ihrer Mandantschaft ein Betrag in Höhe von € 200,- auf den geltend gemachten Ausgleichsanspruch gezahlt. Dieser Betrag wird Ihnen in den nächsten Tagen von der zuständigen Abteilung unserer Mandantin überwiesen werden. Rein vorsorglich wird die Anrechnung gemäß Art. 12 Abs. 1 EG-VO 261/04 erklärt.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Anwaltssocietät T&M

 

Was bedeutet das "Zur Klaglosstellung"?

Kann ich jetzt nicht mehr Klagen?

Wieso zahlt die Condor ohne das ich da zugesagt habe?

 

Danke für eure Hilfe!

 

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+8 Punkte

13 Antworten

+4 Punkte

Guten Tag,

 

was Condor vorschlägt, ist ein außergerichtlicher Vergleich.

 

Dies bedeutet, dass Condor mit den 200€ sämtliche Forderungen, die Sie gegen die Airline haben, als abgegolten gelten lassen will. Außergerichtliche Einigungen sind nicht unüblich (weder generell noch speziell in Luftverkehrsrechtsstreitigkeiten): Sie stellen einen Kompromiss zwischen beiden Auffassungen dar und ersparen beiden Seiten den Gang zum Gericht. Der Prozess selber wäre tatsächlich langwierig und teuer, zudem besteht immer das Risiko, dass Sie letztendlich leer ausgehen und dazu noch die Kosten des Streites inklusive Ihrer Anwaltskosten tragen müssten. Insofern hat Ihr Anwalt natürlich nicht Unrecht, dass man sich eine Klage gut überlegen sollte.

Der Nachteil eines Vergleichs ist demgegenüber, dass es damit bei den 200€ bleiben würde. Sie hätten keine weitere Möglichkeit mehr, Condor noch auf Zahlung der restlichen 200€ zu verklagen.

 

Die vorsorgliche Anrechnung, die Condor im letzten Schreiben erklärt, bedeutet, dass die Airline nur noch weitere 200€ bezahlen müsste, wenn Sie sie erfolgreich auf Zahlung der Ausgleichsleistung verklagt haben. Condor belegt damit auch, dass genau zu diesem Zweck eine solche Zahlung schon erfolgt ist.

Das letzte Schreiben „formuliert den Vergleich aus“. Condor macht damit deutlich, dass die 200€ dazu gedacht sind, den Anspruch zu erfüllen (dies ist die Klaglosstellung) und damit keine weiteren Ansprüche gegen sie bestehen. Zudem erklärt Condor, dass – wie es bei Vergleichen der Fall ist – daraus kein rechtskräftiges Ergebnis entsteht.

 

Ob Sie letztendlich prozessieren wollen oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Klagen können Sie weiterhin. Die Vor- und Nachteile eines Prozessen habe ich bereits oben erörtert.

 

Hilfreich ist es natürlich, vorher das Risiko, den Prozess zu verlieren, einschätzen zu können. Dazu müssten Sie wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie einen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gegenüber Condor haben. Wie Sie ja selbst bereits festgestellt haben, entstünde dieser Anspruch aus der EU-Fluggastrechteverordnung und betrüge 400€. Condor beruft sich hier nun auf außergewöhnliche Umstände und begründet dies mit einem „unerwarteten Flugsicherheitsmangel“. Dies hört sich danach an, als sei ein technischer Defekt aufgetreten, der einen sicheren Flug unmöglich gemacht hätte. Technische Defekte sind jedoch in den meisten Fällen keine außergewöhnlichen Umstände, da sich die Airline eigenverantwortlich darum zu kümmern hat, ein sicheres Flugzeug bereit zu stellen. Auch wenn Condor andeutet, dies sei trotz vorgeschriebener Sicherheitsmaßnahmen geschehen, entlastet das nicht die Airline, da der Fehler dann zu ihrem betrieblichen Risiko gehört. Ein außergewöhnlicher Umstand lag daher hier nicht vor, weswegen es im Fall eines Prozessen gut für Sie aussähe.

 

Fazit: Sollten Sie vor Gericht gehen wollen, gewinnen Sie auch vermutlich. Die Einwände Ihres Anwalts, dass dies viel Zeit in Anspruch nehmen würde, sind dabei jedoch nicht falsch.

 

Urteile:

 

(Vergleichbar) OLG Celle, Urteil vom 26.09.2002, Az 11 U 337/01

(zu finden mit der Google-Suche „11 U 337/01 reise-recht-wiki“)

 

Wenn eine Airline vor dem Prozess einen Teil des möglichen Anspruchs (oder den ganzen Anspruch) bereits per Scheck an den Passagier gezahlt hatte und der Scheck an die Airline zurückgegeben wurde, muss die Airline, wenn sie den Prozess verliert, den kompletten Anspruch an den Passagier zahlen.

Analog zu Ihrem Fall bedeutet dies: Wenn Condor Ihnen nun 200€ überweisen will und Sie dies ablehnen (und die Überweisung daraufhin nicht geschieht), dann hat Condor nach verlorenem Prozess 400€ zu zahlen. Andernfalls müssen noch die zusätzlichen 200€ gezahlt werden.

 

LG Berlin, Urteil vom 07.02.2008, Az 57 S 26/07

(zu finden mit der Google-Suche „57 S 26/07 reise-recht-wiki“)

 

Zwar regelt die Fluggastrechteverordnung, dass unerwartete Flugsicherheitsmängel einen außergewöhnlichen Umstand begründen können, daraus kann man jedoch nicht schließen, dass ein technischer Defekt direkt ein außergewöhnlicher Umstand ist.

 

 

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Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
+2 Punkte

Wieso schreiben hier eigentlich so viele, dass es unmöglich wäre gegen eine Fluggeselslchaft die volle Entschädigung aus der Flugrichtlinie 261/2004 + alle Rechtsanwaltskosten + alle sonstigen Unkosten zu erhalten?? 

Wem gereicht sowas zum Vorteil? Wem nützt es? Wer hat Interesse daran, hier solch ein Zeugs zu verbreiten?

Ich habe echt den Verdacht, dass sich hier einige Leute von Fluggesellschaften unter uns mischen und hier krampfhaft versuchen, die Leute zu verunsichern. Ist ja auch schön leicht: Einfach hier mal einigen Unsinn und Halbwissen posten und schon springen Hunderte Betroffener Flugpassagiere ab, ihre gesetzliche Entschädigung einzufordern, weil sie Angst haben. Das ist schon dreist. Naja, jeder ist seines eigenes Glückes Schmied. 

Ich kann hier nur jedem raten, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen und nicht von irgendwelchen selbsternannten "Experten" oder Anwälten hier verunsichern zu lassen. Leute, lest euch doch mal die eindeutigen Gesetzesvorschriften aus der Richtlinie 261/2004 durch: Bei Annullierung oder Verspätung gibt es 250, 400 oder 600 Euro pro Person. Das steht schwarz auf weiß im Gesetz. Und seht euch mal die ganzen Urteile durch. Ich hab echt noch kein Urteil gefunden, wo die Fluggesellschaft mal gewonnen hätte. Wie schaffen es die Airlines dann bloß, die Leute so zu verunsichern? Die haben doch eigentlich nichts in der Hand.

Zum Glück habe ich mich nicht beirren lassen. Mein Tip an euch: Haltet die Ohren zu und zieht euer Ding durch! Sonst werdet ihr verrückt. Von allen Seiten hört man was anderes. Selbst unser Anwalt fing schon an, von wegen: ist alles nicht so sicher, wie es scheint, Garantien gibt es nicht, Kostenrisiko, wenn man Anwalt einschaltet und so weiter und so fort. Hätte ich darauf gehört, wäre ich jetzt um 4278,93 euro ärmer. Ich habe unserem Anwalt sofort die klare Ansage gemacht, dass ich es ernst meine und mich nicht auf irgendwelche blöden Deals einlasse. Ich wollte unser Geld (6 x 600 Euro = 3600 euro für unsere Familie). Dass Condor dann auch noch die Anwaltskosten 678,93 euro zahlen durfte, war natürlich ein nettes Plus cheeky. Geschieht denen recht. erst wollten die mich hi nhalten wie in allen Fällen. Zum Glück haben unsere Anwälte richtig Druck gemacht. Ich denke, wenn man schon mit irgendwelchen Einigungsversuchen oder irgendeiner Mediation startet, hat man schon verloren, weil die Fluggesellschaft dann weiß, dass man es eigentlich nicht wirklich durchziehen will. Ich weiß zwar nicht, wie unsere Anwälte das gemacht haben, aber sie haben es gut gemacht.

Ganz ehrlich leute. Wenn ihr euch nicht von anfang an fest vornehmt, die Sache durchzuziehen, lasst es lieber sein. Man bekommt von allen Seiten gutgemeinte Ratschläge, die einen völlig kirre machen. Wir haben es durchgezogen und sind sehr zufrieden cheekycoolcheekywink

 
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Leute passt bloss auf! Lasst die Finger von irgendwelchen Gutscheinen. Die Fluggesellschaft Condor hat uns auch einen Fluggutschein angeboten. Wir waren damals zu faul die Sache irgendwie weiter zu verfolgen. Jetzt zahlen wir dafür die Rechnung.

Condor sagt uns plötzlich, dass der Gutschein leider nicht einlösbar wäre, da er auf eine Buchungsklasse beschränkt ist und in der Klasse angeblich keine Verfügbarkeit mehr da wäre.

Der Gutschein ist somit WERTLOS! Das schreiben ja auch ganz viele andere in den Foren. Erst stellen die Fluggesellschaften munter Fluggutscheine aus, um dann plötzlich von nichts mehr wissen zu wollen. Die wissen genau, warum man die Leute mit Fluggutscheinen lockt. Gutscheine sind nichts als Schall und Rauch. Wenn ihr eure Gutscheine einlösen wollt, heißt es: Tut uns leid! 

Leider waren wir zu blöd und sind auf den Gutschein reingefallen. Ich habe auf jeden Fall eins für die zukunft gelernt:

NUR BARES IST WAHRES cool

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Fluggutscheine und Gutscheine aller Art sind aus rechtlicher Sicht immer mit Vorsicht zu genießen und ohne Einverständnis der Verbraucher nicht erfüllungstauglich!

Zunächst haben Sie grundsätzlich eine Forderung (also einen Anspruch aus einem Gesetz, z.B. der EG VO Nr. 261/2004) gegen einen Anspruchsgegner (meistens die Fluggesellschaft). Der Anspruch auf Ausgleichszahlung und Entschädigung wegen einer Flugverspätung gegen eine Fluggesellschaft über 250, 400 oder 600 Euro pro Person nach Art. 7 iVm 5 der VO 261/2004 lautet gesetzlich auf Geldzahlung (also "Barzahlung, elektronische oder gewöhnliche Überweisung"wie Art. 7 Abs. III VO 261/2004 eindeutig und klar gesetzlich festlegt. Nur mit dem SCHRIFTLICHEN EINVERSTÄNDNIS DES FLUGGASTS darf eine Fluggesellschaft die gesetzliche Schuld in Form von Reisegutscheinen, Fluggutschein oder Gutschein für einen Flug leisten.

Warum lieben Fluggesellschaften Fluggutscheine?

Ganz einfach: Der Bilanzierungsvorteil (Mischkalkulation durch eigene Erbringung von Dienstleistungen zum tatsächlichen Preis und nicht höhere Geldleistung zum "gesetzlichen Nominal- / Nennwert") ist enorm. Hinzu kommt, dass Verbraucher die Möglichkeiten der Einlösung häufig zu optimistisch einschätzen. Unter größter Vorfreude auf den nächsten Urlaub im nächsten Jahr akzeptieren Verbraucher vorschnell Gutscheine und Fluggutscheine. Kommt dann in einem Jahr etwas dazwischen, steht der Verbraucher dumm da. Eine Geldzahlung kann er nicht mehr fordern. Und der Fluggutschein ist dann wertlos. Zudem schummeln Fluggesellschaften häufig irgendwelche - rechtlich mehr oder weniger zweifelhafte - Voraussetzungen zur Einlösung von Fluggutscheinen ein. Das Landgericht Berlin urteilte gegen die Ryanair Ltd., dass eine Einlösungsfrist (Antritt des Fluges innerhalb von 6 Monaten (186 Tagen oder 12 Monaten)) rechtswidrig ist (LG Berlin, Urt. v. 5.8.2009, Az 4 O 532/08).

Air France bot in einem Fall Flugpassagieren "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen nicht erstattbaren Reisegutschein über 350,00 EUR an. Alternativ bot die Air France ihnen pro Person einen Barbetrag von 100,00 EUR an". Letztlich hat die Air France vor Gericht verloren und musste jeweils die gesetzlich festgelegten 250,00 EUR pro Person zahlen: AG Bremen, Urt. v. 18.1.2013, Az 4 C 0516/11.

Richtig machten es auch Flugpassagiere, die von der US Airways Geldzahlung verlangten und angebotene Fluggutscheine ablehnten: "Außergerichtliche Vergleichsversuche, die unter anderem eine Entschädigung in Form von Fluggutscheinen beinhalteten, scheiterten, da die Flugreisenden Barzahlung begehrten" und auch gerichtlich zugesprochen bekamen: 5 x 600,00 EUR = 3000,00 EUR (vgl. AG Frankfurt am Main, Urt. v. 7.10.2010, Az 29 C 1352/10 (46).

Wer sich mit dem Angebot der Fluggesellschaft auf Leistung der Schuld durch Gutschein oder Fluggutschein einverstanden erklärt, akzeptiert ein (weitaus schlechteres ungünstigeres) Aliud zum gesetzlichen Geld-Anspruch und stellt sich rechtlich - ohne Not und Anlass sehr viel schlechter. Flugpassagiere sollten sich gut überlegen, ob sie einen Fluggutschein an Stelle der Überweisung/Geld von Seiten der Fluggesellschaft akzeptieren. Kommt es bei der Einlösung des Gutscheins (die ja häufig zeitlich viel später liegt) zu Problemen, setzt sich der Rechtsstreit mit noch größeren Schwierigkeiten (und größerem Aufwand, höheren Kosten, schlechteren Erfolgsaussichten) fort. 

Jeder Fluggast sollte sich die Worte der Richter des Landgericht Frankfurt am Main zu Herzen nehmen: (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.10.2006, Aktenzeichen 3-2 O 51/06 gegen Air France): "Auf eine Befriedigung aus den Gutscheinen brauchen sich die Kunden jedoch nicht verweisen zu lassen. Der Anspruch aus Art. 7 VO 261/2004 stellt seinem Zweck nach einen pauschalierten Schadensersatzanspruch dar, dessen Durchsetzung in der Regel nicht durch eine weitere Flugleistung des Anspruchsgegners abgegolten werden kann, da dies den Fluggast in seiner Wahlfreiheit zu sehr einschränkte. Diese Wertung kommt auch im Erfordernis des schriftlichen Einverständnisses der Fluggäste zur Leistung der Ausgleichszahlung in Form von Gutscheinen nach Art. 7 Abs. 3 VO  261/2004 zum Ausdruck, das hier nicht vorliegt. Die Gutscheine waren demnach nach der Wertung des europäischen Gesetzgebers bereits nicht erfüllungstauglich".

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Meine Frau und ich hatten erst einen Anwalt hier in Neuss beauftragt. Das war aber leider gar nichts. Es ging nicht voran und wir hatten auch den Verdacht, dass der gute Mann sich nicht im europäischen Flugrecht auskannt. Mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung konnten wir dann wechseln und wurden dann von der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl aus Berlin betreut. Das war eine andere Liga. Die haben der Air France eine kurze Frist gesetzt und als die nicht eingehalten wurde, gab es Nachverhandlungen. Am Ende hat die Air France uns die 1200 euro und die 540 Euro Schadensersatz gezahlt. Ich würde jedem raten bei solchen Fällen Fachanwälte einzuschalten. Die kennen sich aus. Herr Bartholl nannte mir im ersten Telefongespräch sogar die Namen der Mitarbeiter der Air France und die Namen der Anwälte der Air France in Deutschland. Da merkt man sofort, dass das ein eingeschworener Kreis von Experten ist. Ist ja immer so: Je spezieller etwas wird, umso weniger Experten gibt es auf beiden Seiten. Man muss etwas Glück haben, um den richtigen Anwalt zu finden.

Mit Durchhaltevermögen und den richtigen Anwälten kann man auch gegen große Fluggesellschaften gewinnen. Es war eine bereichernde Erfahrung für mich. Ich habe viel gelernt und würde ganz genau so nochmal gegen die Air France vorgehen.

Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr mir mailen.

Beantwortet von (6,950 Punkte)
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Hallo:

Herr Rechtsanwalt Jan Bartholl hatte für unsere Gruppe (wir waren 4 Mädels und es war eine Flugverspätung bei einem Ibiza Flug) die Entschädigung für uns von der Condor eingeklagt. Für uns ist der Fall super gelaufen! Ich habe Herrn Bartholl alle Unterlagen zugeschickt und die Sache dann mit ihm besprochen. Er hat alles sehr genau erklärt und den Fall dann für uns gewonnen. 

Ich kann die Kanzlei empfehlen und meine Freundinnen empfehlen genauso. Herr Bartholl hat uns sehr nett beraten und hat es geschafft, dass Condor uns nicht nur 400 € pro Kopf, sondern zusätzlich noch 408,07 € gezahlt hat. Wir waren völlig überrascht, dass wir mehr bekommen haben, als wir eigentlich haben wollten. Ganz nebenbei sieht Herr Bartholl auch noch richtig gut aus devil

Viel Glück an alle anderen hier und viele liebe Grüße

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@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

Condor Entschaedigung Gutschein

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Ich habe Condor 4 Briefe geschrieben und höflich gebeten, uns unsere Entschädigung zu überweisen. Aber immer wieder kamen die üblichen Ausreden (die Schreiben sind hier und auf anderen Foren ja schon zu tausenden gepostet). Als die Condor dann auf mein letztes Schreiben richtig unverschämt wurde, riss mir mein Geduldsfaden (und ich habe sonst eine Menge Geduld blush). Wir haben dann beschlossen zum Anwalt zu gehen. Und das war die beste Entscheidung, die wir machen konnten. Wir hätten am besten schon am ersten Tag zum Anwalt gehen sollen, aber nachher ist man immer schlauer devil

Wir können euch unsere Anwälte empfehlen:

Rechtsanwalt Bartholi aus Berlin, findet man sofort wenn man nach "Fachanwalt für Reiserecht Bartholi" oder so was ähnliches sucht. Achtung: Es gibt mehrere Kanzleien, die Bartholi heissen, die Fachanwälte sind aus Berlin.

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Condor hat mich fast mit ihrem System und ihrer Masche rumgekriegt. Nur durch Zufall habe ich an einem Abend, an dem ich zum Glück nicht so viel zu tun hatte, nochmal kurz im Internet wegen unserer Flugverspätung nachgesehen. 

Und mir wurden die Augen geöffnet surprise

Ich dachte erst, dass wir wahrscheinlich die einzigste Familie sind, die eine Entschädigung von Condor fordert und fühlte mich fast schon peinlich, dass wir so oft nach der Zahlung der Entschädigung bei Condor angefragt hatten, Condor aber immer wieder sagte, dass die keine Entschädigung zahlen müssten, weil das Gesetz was anderes sagt. Als ich dann in einigen Foren exakt WORTWÖRTLICH die gleichen Antwortschreiben, die Condor auch an uns geschickt hat, wiedergefunden habe, war ich sauer. Sehr sauer. Damit hatte Condor meinen Kampfgeist geweckt. Ich bin dann gleich am nächsten Tag zu meiner Versicherung und habe denen gesagt, dass ich einen Fachanwalt brauche. Meine Versicherung hat mir freie Anwaltswahlt gegeben und dann bin ich zum besten Anwalt für Flugrecht.

Es hat so ca. 15 Wochen gedauert und dann hat uns der Anwalt das Schreiben der Condor Anwälte geschickt, in dem die uns dann also doch cool die uns zustehenden 1600 € zahlen: Natürlich "aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Mein Anwalt sagte mir noch so schön, dass die wohl genau wüssten, warum sie uns nach so langem Hinhalten dann doch ganz schnell die Entschädigung zahlen. Denn einen Gerichtsprozess trauen die sich mit so einer xxx-Taktik nicht zu. Über die "Tricks der Airlines" gibt es einen guten Beitrag bei web.de: Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken

Ich kann euch nur sagen: INFORMIERT EUCH! Ihr werdet sehen, dass man als kleiner Verbraucher von der Fluggesellschaft nach Strich und Faden in die Irre geführt wird. Holt euch einen guten Rechtsanwalt und schon akzeptiert Condor euch und diskutiert auf Augenhöhe, was sie sonst nicht tun.

Hier das Antwortschreiben der Condor Anwälte

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Bei uns war es wie bei so vielen anderen auch: Wir waren unsicher, weil wir uns mit juristischen Dingen überhaupt nicht auskennen. Mein Mann hat dann an Condor geschrieben, dass wir wegen der Verspätung die 1000 € nach den EU Fluggastrechten der EU Richtlinie 261/04 wünschen. Condor blockte erst ab, es würde dauern. Als wir dann nicht nachließen, hat uns Condor einen Fluggutschein über 1000 € angeboten. Da waren wir eigentlich schon zufrieden, aber diese Condor Fluggutscheine haben ja tausend Haken und wir fühlten uns durch andere, die gegen Condor schon gewonnen hatten auch bestärkt: Man hat ja einen Anspruch auf Geld (also Überweisung).

Fast hätte Condor uns so verunsichert, dass wir aufgegeben hätten. Zum Glück hat mir meine Bekannte einen Link zu Foren geschickt, wo viele Condor Verbraucher schon gegen Condor die Entschädigung erfolgreich eingeklagt hatten. Also sind wir zu dem dort empfohlenen Anwalt gegangen und es ist kaum zu glauben, aber es dauerte keine 4 Wochen und die Condor Anwälte zahlten die 1000 €. Und dass obwohl Condor erst felsenfest sagte, dass sie die Entschädigung nicht zahlen müssten.

Zuerst hat Condor gar nicht geantwortet. Dann kam auf unser Nachhaken das Schreiben hier:

Sehr geehrte Familie X,
wir bedauern sehr, dass lhr Flug nicht planmäßg durchgeführt werden konnte. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Form bei lhnen entschuldigen. Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten. Obwohl nach lnformationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden, konnte lhr Flug nicht planmäßig stattfinden. Die Entschädigung senden wir lhnen, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Reisegutschein über € 1000,- für vier Personen. Der für Sie hinterlegte Gutschein-Code 77FR21OI2GHHFSCX ist drei Jahre güliig und übertragbar. Er gilt für die Buchung eines Condor-Fluges mit DE-Flugnummer. Sie können den Gutschein bei lhrer nächsten Buchung auf unserer lnternetseite www.condor.com online eingeben oder in lhrem Reisebüro vorlegen.
 
Wir bitten nochmals um Entschuldigung für die Vezögerung lhres Fluges und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung ll
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
E-Mail : xxx@kb-2.de
Unser Vorgang : CON-15/09-01109
http:/www. condor. com
Wir lieben Fliegen.
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr: Amtsgericht Darmstadt Nr 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
 
Dann haben wir zurückgeschrieben und gesagt, dass wir keinen Gutschein akzeptieren und Geld wünschen. Darauf hat Condor geantwortet:
 
Sehr geehrte Familie X,
wir kommen zurück auf lhre Zuschrift. Mit Bedauern haben wir dieser entnommen, dass Sie mit unsererAntwort nicht einverstanden sind. Wir sind lhrem Anliegen sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden lnformationen unsere Entscheidung getroffen. Auch unter Einbeziehung lhres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, die es ermöglichen, weiteren Forderungen zu entsprechen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung ll
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
E-Mail : xxx@kb-2.de
Unser Vorgang : CON-15/09-01109
http:/www. condor. com
Wir lieben Fliegen.
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr: Amtsgericht Darmstadt Nr 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
 
Als wir dann antworteten, dass wir einen Anwalt einschalten, hat Condor so geantwortet:
 
Sehr geehrte Familie X,
wir kommen zurück auf lhre weitere Zuschrift. ln Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus den bereits genannten Gründen an der getroffenen Entscheidung festhalten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung ll
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
E-Mail : xxx@kb-2.de
Unser Vorgang : CON-15/09-01109
http:/www. condor. com
Wir lieben Fliegen.
Condor Flugdienst GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Heiner Wilkens.
Geschäftsführung: Ralf Teckentrup (Vorsitzender), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Sitz: Kelsterbach, Registergericht und Handelsregister Nr: Amtsgericht Darmstadt Nr 83385.
Condor Flugdienst GmbH, President Supervisory Board: Heiner Wilkens.
Executive Board: Ralf Teckentrup (President), Uwe Balser, Dr. Ulrich Johannwille.
Registered Office: Kelsterbach/Germany, register court and number: Amtsgericht Darmstadt Nr. 83385.
 
 
Dann sind wir zum Anwalt und dann hat Condor gezahlt:
 
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