@Anonym: Ziemlich wirre Fragen, die Du da stellst. So wirr, dass niemand sie korrekt beantworten kann.
Hat der Anwalt sogar recht?
Ohne euren Fall genauer zu kennen, kann man die Frage nicht beantworten. Es gibt allerdings nicht nur den Gerichtsstand der Niederlassung bei einer Fluggesellschaft, sondern auch den Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Daher kann man Etihad Airways bei Ansprüchen wegen Entschädigung aus einer Flugverspätung auch in Deutschland verklagen, wenn Du in Deutschland abgeflogen oder gelandet bist. Lies Dir einfach mal den Beitrag des Rechtsanwaltes hier durch: Ausländische Fluggesellschaften in Deutschland belangen - eine Frage des Gerichtsstandes und Klageortes (Rechtsanwalt Bartholl, Anwalt für Flugrecht).
Wenn ich den Aufsatz von Rechtsanwalt Bartholl richtig verstehe, kann ein Flugpassagier die Fluggesellschaft immer auch (neben dem Gericht, an dem die Niederlassung oder der Geschäftssitz der Fluggesellschaft ist) am Gericht des Flughafens, wo man abgeflogen oder angekommen ist, verklagen oder eben sogar am Wohnsitz des Flugpassagiers (also bei Dir zu Hause vor der Tür am Gericht Deines Wohnortes), wie es das Amtsgericht Gießen entscheiden hat:
AG Gießen, Urt. v. 23.04.2013, Az: 49 C 381/12
Pauschalreisende können eine Entschädigung nach der Fluggastverordnung (EG) Nr. 261/2004 wegen Flugverspätung oder Flugannullierung auch am Gericht ihres Wohnsitzes geltend machen. (über Reise-Recht-Wiki.de)
Oder ist er nur zu faul, weil für ihn zu wenig Honorar rausspringen würde?
Was habt ihr denn für ein Honorar mit ihm vereinbart? Ein Rechtsanwalt nimmt doch kein Mandat an, um es dann nach Annahme wieder abzulehnen. Und eins ist doch auch klar: Wer seinem Anwalt "nichts" bzw. "so wenig wie möglich" zahlt, bekommt auch "nichts" bzw. "so wenig wie möglich" dafür. Das ist doch im Leben immer so.
Können wir ihn "zwingen", Etihad zu verklagen, da wir definitiv im Recht sind?
In welcher Welt lebst Du eigentlich? Ihr wollt euren Anwalt zu etwas zwingen? Na, dann viel Spaß! Du scheinst ja auch der Traumkunde eines Anwaltes zu sein Wenn ihr dem Rechtsanwalt einen Prozessauftrag erteilt habt, muss er den Auftrag natürlich ausführen, sprich: den Prozess führen. Ob es so klug ist, einen Rechtsanwalt zu einer Handlung "zu zwingen" sei mal dahingestellt. Der Rechtsanwalt soll ja als euer Rechtsbeistand eure Forderungen vor Gericht durchfechten. Dazu braucht man einen Experten mit Fachwissen, der alle Tricks und Finten kennt und natürlich das nötige Engagement zeigt. Ihr könnt euch die Frage wohl selbst beantworten, wie ein Rechtsanwalt ein Prozessverfahren führt, bei dem er quasi nichts verdient und zu dem ihr ihn gezwungen habt. Den Prozess könnt ihr euch gleich sparen, weil ihr ihn verlieren werdet.
Und nebenbei: Was heißt schon "definitiv im Recht" sein? Es gibt auf diesem Planeten keine klaren Rechtsstreitigkeiten, die von vornherein zu Gunsten einer Partei pendeln. Ein Risiko besteht immer!
Und muss Etihad dann auch sein Honorar zahlen?
Im Falle des Unterliegens von Etihad Airways im Prozess muss die auch die Anwaltskosten tragen. Die Frage wurde aber auch schon hundert Mal hier im Forum durchgekaut:
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist aufgrund der Spezialmaterie des Reiserechts und des europäischen Flugrechts notwendig, so dass die Fluggesellschaft die Rechtsanwaltskosten, insbesondere auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, zu tragen hat.
AG Frankfurt a.M., Urt. v. 12.06.2013 - 32 C 1268/13 (41) (über Reise-Recht-Wiki.de)