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–32 Punkte
Hallo ihr Lieben,

 

eine Freundin und ich sind diesen August nach Thailand mit Etihad geflogen. Der Hinflug verspätete sich allerdings um ca. 7 Stunden, wehalb wir unseren Anschlussflug in Abu Dhabi nicht mehr kriegen konnten, was dazu führte, dass wir letztendlich 24 Stunden später in Bangkok ankamen, als vorgesehen.

Zurück in Deutschland haben wir dann Kontakt zu einem Anwalt aufgenommen. Dieser sagte uns, dass wir rein rechtlich Anspruch auf eine Zahlung haben, allerdings sei das Problem, dass Etihad ihren Sitz im Ausland habe und somit könne man die Rechte dort nicht bzw. nur sehr schwer geltend machen.

Liest man zwischen den Zeilen, bedeutet das quasi: Theoretisch habt ihr das Recht auf eine Ausgleichszahlung bzw. Schadenersatz, aber der Aufwand lohnt sich fast nicht.

 

Das ist sehr schade, denn wir haben uns extra einen Anwalt genommen, damit dieser sich dafür einsetzt, egal wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.

 

Unsere Fragen sind nun: Hat der Anwalt sogar recht? Oder ist er nur zu faul, weil für ihn zu wenig Honorar rausspringen würde? Können wir ihn "zwingen", Etihad zu verklagen, da wir definitiv im Recht sind? Und muss Etihad dann auch sein Honorar zahlen?

 

Schonmal vielen Dank im Voraus!
Gefragt in Flugverspätung von
–32 Punkte

13 Antworten

+12 Punkte

@Anonym: Ziemlich wirre Fragen, die Du da stellst. So wirr, dass niemand sie korrekt beantworten kann.

 

Hat der Anwalt sogar recht?

Ohne euren Fall genauer zu kennen, kann man die Frage nicht beantworten. Es gibt allerdings nicht nur den Gerichtsstand der Niederlassung bei einer Fluggesellschaft, sondern auch den Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Daher kann man Etihad Airways bei Ansprüchen wegen Entschädigung aus einer Flugverspätung auch in Deutschland verklagen, wenn Du in Deutschland abgeflogen oder gelandet bist. Lies Dir einfach mal den Beitrag des Rechtsanwaltes hier durch: Ausländische Fluggesellschaften in Deutschland belangen - eine Frage des Gerichtsstandes und Klageortes (Rechtsanwalt Bartholl, Anwalt für Flugrecht).

Wenn ich den Aufsatz von Rechtsanwalt Bartholl richtig verstehe, kann ein Flugpassagier die Fluggesellschaft immer auch (neben dem Gericht, an dem die Niederlassung oder der Geschäftssitz der Fluggesellschaft ist) am Gericht des Flughafens, wo man abgeflogen oder angekommen ist, verklagen oder eben sogar am Wohnsitz des Flugpassagiers (also bei Dir zu Hause vor der Tür am Gericht Deines Wohnortes), wie es das Amtsgericht Gießen entscheiden hat:

AG Gießen, Urt. v. 23.04.2013, Az: 49 C 381/12

Pauschalreisende können eine Entschädigung nach der Fluggastverordnung (EG) Nr. 261/2004 wegen Flugverspätung oder Flugannullierung auch am Gericht ihres Wohnsitzes geltend machen. (über Reise-Recht-Wiki.de)

 

Oder ist er nur zu faul, weil für ihn zu wenig Honorar rausspringen würde?

Was habt ihr denn für ein Honorar mit ihm vereinbart? Ein Rechtsanwalt nimmt doch kein Mandat an, um es dann nach Annahme wieder abzulehnen. Und eins ist doch auch klar: Wer seinem Anwalt "nichts" bzw. "so wenig wie möglich" zahlt, bekommt auch "nichts" bzw. "so wenig wie möglich" dafür. Das ist doch im Leben immer so.

 

Können wir ihn "zwingen", Etihad zu verklagen, da wir definitiv im Recht sind?

In welcher Welt lebst Du eigentlich? Ihr wollt euren Anwalt zu etwas zwingen? Na, dann viel Spaß! Du scheinst ja auch der Traumkunde eines Anwaltes zu sein smiley Wenn ihr dem Rechtsanwalt einen Prozessauftrag erteilt habt, muss er den Auftrag natürlich ausführen, sprich: den Prozess führen. Ob es so klug ist, einen Rechtsanwalt zu einer Handlung "zu zwingen" sei mal dahingestellt. Der Rechtsanwalt soll ja als euer Rechtsbeistand eure Forderungen vor Gericht durchfechten. Dazu braucht man einen Experten mit Fachwissen, der alle Tricks und Finten kennt und natürlich das nötige Engagement zeigt. Ihr könnt euch die Frage wohl selbst beantworten, wie ein Rechtsanwalt ein Prozessverfahren führt, bei dem er quasi nichts verdient und zu dem ihr ihn gezwungen habt. Den Prozess könnt ihr euch gleich sparen, weil ihr ihn verlieren werdet.

Und nebenbei: Was heißt schon "definitiv im Recht" sein? Es gibt auf diesem Planeten keine klaren Rechtsstreitigkeiten, die von vornherein zu Gunsten einer Partei pendeln. Ein Risiko besteht immer!

 

Und muss Etihad dann auch sein Honorar zahlen?

Im Falle des Unterliegens von Etihad Airways im Prozess muss die auch die Anwaltskosten tragen. Die Frage wurde aber auch schon hundert Mal hier im Forum durchgekaut:

 

Muss Air Berlin alle Rechtsanwaltskosten übernehmen, wenn sie verlieren?

 

Muss die Airline die Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten zahlen, wenn ich den Prozess gewinne?

 

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist aufgrund der Spezialmaterie des Reiserechts und des europäischen Flugrechts notwendig, so dass die Fluggesellschaft die Rechtsanwaltskosten, insbesondere auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, zu tragen hat.


AG Frankfurt a.M., Urt. v. 12.06.2013 - 32 C 1268/13 (41) (über Reise-Recht-Wiki.de)

Beantwortet von (5,030 Punkte)
+12 Punkte
+11 Punkte

Ja, natürlich:

Den Anwalt unbedingt ZWINGEN, eure Rechte und Interessen zu vertreten und Etihad zu verklagen, weil er ja "zu faul" ist. Was macht man auch sonst, als Rechtsanwälte zu zwingen, für einen vorzugehen. Zwang war schon immer das beste Mittel, um an sein Ziel zu gelangen.

Was muss man eigentlich einnehmen, um mal so drauf zu kommen, wie die Fragestellerin?

surprise

Beantwortet von (1,170 Punkte)
+11 Punkte
+10 Punkte
Wieder solche Trolle...

Darf der Anwalt das? Hat der Anwalt recht? Dürfen wir den Anwalt zwingen?

Mensch, Leute wie ihr braucht wahrscheinlich jedes Forum, um euch rumtrollen zu können. Zwingt mal schön euren Anwalt... Der wird schneller euer Anwalt und Rechtsbeistand gewesen sein, als ihr euch umgucken könnt.

Und ihr glaubt wirklich, dann einen neuen Anwalt zu finden, der eure Forderungen engagiert und kämpferisch durchsetzen wird?

Viel Spaß in eurer Trollwelt!
Beantwortet von (5,050 Punkte)
+10 Punkte
+9 Punkte

@ BastiSch:

@ AssIur ConstanzeSCH:

@ KanseTE:

yescool

 

Den Anwalt zwingen, eine Airline zu verklagen!?

Größenwahn?

Schizophrenie?

Beantwortet von (7,150 Punkte)
+9 Punkte
+7 Punkte
Ihr Rechtsbeistand wird Ihnen wohl kaum falsche Informationen geben. Daher sollten Sie zunächst den Angaben den Rechtsanwaltes vertrauen. Dafür haben Sie ihn beauftragt und dafür müssen sie ihn bezahlen.

Sie werden Ihren Rechtsanwalt zu nichts zwingen können. Das scheinen Sie offenbar auch nicht gemeint zu haben. Ich gehe davon aus, dass Sie fragen wollten, inwieweit der Rechtsanwalt aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag  verpflichtet ist, die Gegenpartei zu verklagen. Sollten Sie dem Rechtsanwalt Prozessauftrag erteilt haben, dann ist der Rechtsanwalt selbstverständlich verpflichtet (allerdings nur gegen einen Vorschuss), den Prozess auftragsgemäß zu führen.
Beantwortet von (3,780 Punkte)
+7 Punkte
+7 Punkte
Wieso wird solchen Fragestellern hier überhaupt ein Forum geboten?

Die wollen ihre Fragen von Experten und Rechtsanwälten beantwortet wissen, um dann sogleich ihren Rechtsbeistand "zu zwingen", für sie vorzugehen.

Ich finde, solche Fragesteller sollte man "KOLLEGIALITER" ignorieren!
Beantwortet von (3,500 Punkte)
+7 Punkte
+5 Punkte
@ ADMIN : Wieso werden solche dumpfbackigen Fragesteller hier nicht aus dem Forum geschmissen?

Das soll hier doch ein Austausch zwischen vernünftigen und interessierten Nutzern sein und kein öffentliches Forum für nichtsnützige Trottel aus der Psychiatrie.
Beantwortet von (5,600 Punkte)
+5 Punkte
+5 Punkte
Das ist ja mal eine tolle und vielversprechende Vertrauensbasis, wenn man seinen Anwalt zu Beginn des Mandats gleich ZWINGT, das Mandat anzunehmen.

Sehr sehr seltsam, die Fragesteller hier!
Beantwortet von (6,330 Punkte)
+5 Punkte
+4 Punkte

devilcryingdevilcryingdevil

Puuuuuuh, ich komm aus dem Lachen ja gar nicht mehr raus.

Ja, ja, ja, Sie sollten unbedingt Ihren Rechtsanwalt zwingen, für Sie Klage zu erheben. Am besten Sie gehen persönlich zu ihm und machen ein Foto von ihm, wenn Sie ihm die nette Nachricht überbringen.

Posten Sie das Foto hier doch bitte zur allgemeinen Erheiterung, zu der Sie bereits nachdrücklich beigetragen haben!

PS: Wenn Sie derart "im Recht" sind/leben/sich fühlen/etc. - WOFÜR BENÖTIGEN SIE DANN EINEN RECHTSANWALT.

Beantwortet von (5,350 Punkte)
+4 Punkte
+3 Punkte

Ihr seid also so DEFINITIV im Recht, dass ihr euren Anwalt ZWINGEN müsst, für euch zu klagen!?

cheeky

Ist schon Karneval!?

April, April!?

Ihr seid echte Scherzkekse!

Beantwortet von (6,540 Punkte)
+3 Punkte
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