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Hallo  zusammen,

wir haben im Dezember einen Flug von München nach Fuerteventura gebucht (SunExpress Deutschland). Termin 05.02.2016 - 12.02.2016.

Die Buchung bezieht sich ausschließelich auf den Flug, für Fuerteventura haben wir einen pauschalen Hotelaufenthalt gebucht, die Buchung ist aber unabhängig davon erfolgt.

Wir wurden heute darüber benachrichtigt, dass Sun Express eine Flughafenverlegung vorgenommen hat. Statt München - Fuerteventura soll der Flug nun Leipzig - Fuerteventura sein. Auch der Rückflug soll nun nach Leipzig erfolgen. Die Flugzeiten wurden weitgehend beibehalten (1 Stunde verschoben)

Mittlerweile sind alle Alternativflüge MUC - FUE deutlich teurer als die ursprünglich gebuchten.

Damit haben wir die folgenden Möglichkeiten:

- Urlaub stornieren (ziemlich hohe Stornogebühren für den Hotelaufenthalt)

- Von Leipzig aus fliegen (zusätzlich 5 Stunden Anfahrt und Rückfahrt mit zwei kleinen Kindern)

- Zurücktreten und anderen Flug buchen ( rund 1000 EUR teurer)

Welche Möglichkeiten haben wir ggü. SunExpress, diese Nachteile behoben zu bekommen?

 

Vielen Dank,

Thomas
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (130 Punkte)
wieder getaggt von
+1 Punkt

2 Antworten

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Hallo Thomas,

Antwort auf die gestellte Frage (nach Möglichkeiten der Reaktion bzw. Behebung der Nachteile) habe ich leider keine; ich schreibe hier, weil wir "Leidensgenossen" sind.

Gebucht über TUIFly war ein Flug mit SunExpress von München nach Fuerteventura genau eine Woche vorher, am 12.Februar; vor einigen Tagen erhielten wir Nachricht von TUIFly: neuer Abflug Leipzig, ebenfalls eine Stunde vorher - für uns wegen Arbeit u. Entfernung nicht zu schaffen.

Unabhängig davon haben wir früher bereits Unterkunft + Mietauto gebucht.

Mein Mail an das Servicecenter blieb bisher unbeantwortet. Wir sind ratlos bezüglich der weiteren Vorgangsweise.

Bitte um Reaktion / Information in diesem Forum, falls Ihr mittlerweile mehr wisst.

Grüße - Jo
Beantwortet von (140 Punkte)
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Hallo,

 

in Ihrem Fall liegt wohl eine Flugannullierung vor.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.

 

Nach Art.7 VO könnte man also Ausgleichsleistungen verlangen.

Wie hoch diese Ausgleichsleistungen ausfallen, ist abhängig von der jeweiligen Flugstrecke.

- 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1.500 km

- 400 € für eine Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km

- 600 € bei Flugstrecken über als 3.500 km

Um diesen in Anspruch überhaupt zu haben, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Anspruch auf diese Ausgleichsleistungen entfällt sobald Sie früher als 2 Wochen vor geplanten Reiseantritt über diese Änderung informiert wurden oder außergewöhnliche Umstände vorliegen.
 

Gemäß Art.8 VO könnten Sie allerdings einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen
haben. Somit steht Ihnen die Möglichkeit offen, die Rückerstattung des vollständigen Reisepreises zu verlangen. Die Stornierung wäre ein diesem Fall kostenfrei. Des Weiteren könnten Sie auch eine vertragsähnliche Reise verlangen, also eine Beförderung zu ähnlichen Konditionen zum frühstmöglichen oder günstigsten Zeitpunkt. 

 

 

 

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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