Hallo,
in Ihrem Fall liegt wohl eine Flugannullierung vor.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
Nach Art.7 VO könnte man also Ausgleichsleistungen verlangen.
Wie hoch diese Ausgleichsleistungen ausfallen, ist abhängig von der jeweiligen Flugstrecke.
- 250 € für eine Flugstrecke bis zu 1.500 km
- 400 € für eine Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € bei Flugstrecken über als 3.500 km
Um diesen in Anspruch überhaupt zu haben, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Anspruch auf diese Ausgleichsleistungen entfällt sobald Sie früher als 2 Wochen vor geplanten Reiseantritt über diese Änderung informiert wurden oder außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Gemäß Art.8 VO könnten Sie allerdings einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen
haben. Somit steht Ihnen die Möglichkeit offen, die Rückerstattung des vollständigen Reisepreises zu verlangen. Die Stornierung wäre ein diesem Fall kostenfrei. Des Weiteren könnten Sie auch eine vertragsähnliche Reise verlangen, also eine Beförderung zu ähnlichen Konditionen zum frühstmöglichen oder günstigsten Zeitpunkt.