3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+64 Punkte

Ich hatte mit meiner Lebensgefährtin über fluege.de einen Flug mit der TAP (Transportes Aéreos Portugueses) von Frankfurt am Main über Lissabon nach Miami und zurück gebucht. Zuerst wurde im Vorfeld der Flug mehrmals verschoben und wir erhielten wichtige Mitteilungen über die Flugzeitenänderung. Nach der dritten Flugzeitenverlegung, mussten wir die erste Nacht in Miami komplett in einem anderen Hotel buchen und ich musste den Mietwagen umbuchen. Das kostete uns 120 Dollar für das Hotel und 40 Dollar für das Mietauto.

Auf dem Rückflug kam dann der Hammer: Ohne uns irgendwas zu sagen, wurden wir einfach auf einen Flug einen Tag früher umgebucht. Ich hatte das zum Glück im Internet 2 Tage vorher gesehen, so dass wir den Flug wahrnehmen konnten und pünktlich zum Flughafen konnten. Trotzdem kann das ja wohl nicht rechtens sein, uns einfach um einen Tag vorzubuchen. Und es kam wie es kommen musste: Der Flug, auf den wir einfach ohne unser Wissen einen Tag vorgebucht wurden, hatte 22 Stunden Verspätung, so dass wir in Lissabon den ganzen Tag verbringen mussten. Wir sind dann fast gleichzeitig angekommen, wie wir eigentlich nach unserer bestätigten Buchung hätten ankommen müssen.

Jetzt habe ich bei der TAP per Mail Entschädigung wegen der Flugverspätung und den Kosten für Umbuchung des Mietwagens und des Hotels gefordert. Ich habe sofort eine Nachricht erhalten

"[Fale Connosco] Auto Reply Message - fale.connosco@tap.pt

Agradecemos o seu contacto

Para sermos mais breves por favor preencha o formulário disponível em

http://www.flytap.com/Portugal/pt/Outros/Rodape/FaleConnosco

We thank you for getting in contact.

In order to receive a faster reply, please fill the form available at

http://www.flytap.com/Portugal/en/Others/Footer/FaleConnosco

Vielen Dank für Ihr Schreiben, dessen Anliegen wir so schnell wie möglich bearbeiten werden.

Wir bitten Sie um etwas Geduld, bevor wir unaufgefordert in dieser Sache wieder auf Sie zukommen.

In der Zwischenzeit sollten Sie, bitte, alle Flugunterlagen und Belege aufbewahren, die im Zusammenhang mit dem von Ihnen geschilderten Vorfall stehen.

TAP

Fale Connosco. / Talk to us.

Aeroporto de Lisboa - Edif. 25 R/C Dto

T: 707 205 700

F: 00 351 21 841 6572"

Trotz zahlreicher Nachfragen und erneuter Mails habe ich nichts mehr von Tap gehört.

Was können wir tun? Haben wir Ansprüche auf Entschädigung?

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
+64 Punkte

14 Antworten

0 Punkte

Ganz ehrlich: Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht.

Bei unserem Streit mit TAP war es einfach unsagbar, wie die TAP sich verhalten hat. Die haben einfach gar nichts gemacht! Wir hatten eine Flugverspätung von 7 Stunden!!!! 7 Stunden! Die EU Richtlinie sieht eine Entschädigung von 400 Euro für jede Person bereits ab 3 Stunden vor. Also ein glasklarer Fall, bei dem im Gesetz steht, dass TAP uns insgesamt 1200 Euro zahlen musste. Aber die TAP hat einfach gar nichts gemacht. Auf meine Schreiben keine Reaktion, nichts. Die hatten wahrscheinlich gehofft, dass ich blöd und faul genug bin, einfach aufzugeben und die Sache dann einschläft! Was bleibt einem anderes übrig, als einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Und natürlich hat die TAP dann nach dem Einleiten des Mahnverfahrens ALLES bezahlt: 1200 Euro + Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten.

ABER WAS SOLL DAS, liebe TAP!???!!!!!????? Wieso muss man bei so klaren Entschädigungsansprüchen, die im Gesetz festgelegt sind, erst einen Anwalt einschalten, der dann wiederum die Gerichte einschalten muss, um an völlig klare 100% sichere Entschädigungen zu kommen? 

Dafür habe ich kein Verständnis. Wer sich so stur stellt, muss dann auch zahlen. Tut mir Leid, aber da fehlt mir einfach alles Verständnis. JEDER MUSS SICH AN DIE GESETZE halten. Wenn ich nach Gesetz einem anderen etwas zahlen muss, tue ich das. Wieso glaubt die TAP, über dem Gesetz zu stehen? Der Fall war einfach so klar, dass es VÖLLIG UNNÖTIG war, dass ein Rechtsanwalt und ein Gericht sich mit der Entschädigung beschäftigen mussten. Aber naja. Wie sagt man so schön: wer nicht lernen will, ...

Ich kann also nur allen anderen hier raten: Lasst euch bloß nicht von den Fluggesellschaften an der Nase rumführen. Die machen nichts. Gar nichts. Die hoffen, dass man an der Sache mit der Zeit das Interesse verliert. Fallt darauf nicht rein. Schreibt denen einen Brief und wenn die nach 2 Wochen nicht gezahlt haben, SOFORT zum Anwalt mit dem befehl, die gesamte Entschädigung einzuklagen. Alles andere bringt nichts.

Beantwortet von (5,930 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

SIe sind mit TAP von Frankfurt am Main über Lissabon nach Miama hin und zurück geflogen. Der Rückflug wurde jedoch ohne Ihnen davon etwas mitzuteilen einen Tag vorverlegt. In einem solchen Fall können sich Ansprüche aus der Europäischen Fluggastrecht Verordnung ergeben.

AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10(das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Einfach googlen: „512 C 15244/110reise-recht-wiki“)

Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung mehr als zehn Stunden beträgt.

Es liegt in Ihrem Fall also eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges vor.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (das Urteil kann man im Volltext im Internet finden. Einfach googlen:  "EuGH C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Sie könnten also einen Anspruch auf Ausgleichszahlung aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung haben.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen ergibt sich aus Art. 7 der Verordnung und wird wie folgt bemessen:

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250 EUR
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400 EUR
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600 EUR

Die Entfernung zwischen Frankfurt und Miami beträgt 7.763 km. Sie könnten also einen Anspruch in Höhe von 600 EUR haben.

Beachten Sie jedoch dass die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlungen leisten muss, wenn sie gemäß Artikel 5 Absatz 1c)

i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder

ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Sie wurde jedoch überhaupt nicht von der Fluggesellschaft über die Verlegung informiert. Sie können also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 600 EUR geltend machen.

 

Beantwortet von (16,560 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Hallo,

Sie hatten sowohl auf Ihrem Hinflug mit der TAP (Transportes Aéreos Portugueses) von Frankfurt am Main über Lissabon nach Miami, als auch auf Ihrem Rückflug erhebliche Komplikationen.

Sowohl bei einer Verspätung, als auch bei einer Annullierung des ursprünglichen Fluges steht dem Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zu.

 

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

 

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-452/13 reise-recht-wiki.de“)

Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).

 

In Ihrem Fall ist sowohl eine Annullierung, als auch eine Verspätung gegeben.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen bemisst sich nach der Entfernung:

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€

Ein solcher Anspruch auf Ausgleichszahlungen entfällt nur, wenn der Fluggast entweder zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über die Änderung informiert wurde oder wenn ein außergewöhnlicher Umstand der Grund für die Annullierung oder Verspätung war.

Es gibt hier keine Anhaltspunkte um eines von beiden anzunehmen.

Ihnen steht also durchaus ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu. Sie können versuchen, sich noch ein letztes Mal an die Fluggesellschaft zu wenden- schriftlich per Einwurf Einschreiben und Setzung einer Frist. Sollte die Fluggesellschaft dann immer noch nicht reagieren, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.

 

Beantwortet von (4,780 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Guten Tag,

Sie haben einen Flug von Frankfurt am Main über Lissabon nach Miami mit TAP gebucht. Dieser Hinflug wurde mehrmals verschoben, was Ihnen am Zielort Kosten von etwa 160 Dollar bescherte.

Ihr Rückflug wurde zunächst auf einen früheren Tag umgebucht, nur um schließlich 22 Stunden Verspätung zu haben.

1. Hinflug

Ihrer Nachricht sind keine Angaben dazu zu entnehmen inwiefern Ihr Flug zeitlich verschoben wurde, und wie lange im Vorfeld Sie darüber informiert wurden. Sollten diese Flugverschiebungen bereits als Annulierungen einzustufen sein, dann könnten sich für Sie Ansprüche gemäß Artikel 5 der EU-Fluggastrechteverordnung ergeben. Dies könnten auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen einschließen, welcher Ihre Kosten von 160 Dollar decken könnte. Dazu kann aber leider, mangelns näherer Informationen, keine Aussage getroffen werden.

2. Rückflug

Ihr Rückflug wurde um einen Tag vorverlegt, und verspätete sich anschließend so dass Sie mit einer Verspätung von etwa 22 Stunden an Ihrem Zielort eintrafen. Dabei könnte es sich um eine Annulierung Ihres ursprünglichen Fluges handeln.

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben:  "EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.

AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: „AG Hannover 512 C 15244/110 reise-recht-wiki.de“)

Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung mehr als zehn Stunden beträgt.

Es ist also von einer Annulierung zu sprechen, und Ihnen können gem. Artikel 5 der EU-Verordnung für den Rückflug Ansprüche aus Artikel 7, 8 und 9 derselben zukommen.

Ihre möglichen Ausgleichsleistungen stellen sich dann, gemäß Artikel 7 EU-VO, wie folgt dar:

a)    Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger > 250€

b)   Bei einer Verspätung von 3 Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km > 400 €

c)    Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen > 600 €.

Ob der Entfernung zwischen Miami und Frankfurt, und der Verspätung von 22 Stunden, wären das dann 600 Euro pro Fluggast.

Aus Ihrer Nachricht geht hervor, dass Sie bereits am Flughafen waren und dort ausharren mussten, als Sie über die Verspätung informiert wurden. Deshalb kann sich die Fluggesellschaft von Ihrem Anspruch auf Ausgleichsleistungen nicht gemäß Artikel 5 Absatz 1c) der EU-VO exkulpieren, weil sie Sie früh genug informiert hätte.

Dieser Anspruch auf Ausgleichsleistungen steht Ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach zu.

Darüber hinaus können Sie der Fluggesellschaft gemäß Artikel 9 EU-VO verschiedene Dinge in Rechnung stellen, falls Sie diese während Ihrem Aufenthalt am Flughafen von Miami in Anspruch genommen haben:

a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,

b) Hotelunterbringung, falls

– ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder

– ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,

c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).

Es ist Ihnen abschließend also zu raten sich nochmal an Ihre Fluggesellschaft zu wenden, und, falls diese weiterhin unkooperativ bleiben sollte, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Beantwortet von (11,820 Punkte)
0 Punkte
...