Guten Tag,
Sie haben einen Flug von Frankfurt am Main über Lissabon nach Miami mit TAP gebucht. Dieser Hinflug wurde mehrmals verschoben, was Ihnen am Zielort Kosten von etwa 160 Dollar bescherte.
Ihr Rückflug wurde zunächst auf einen früheren Tag umgebucht, nur um schließlich 22 Stunden Verspätung zu haben.
1. Hinflug
Ihrer Nachricht sind keine Angaben dazu zu entnehmen inwiefern Ihr Flug zeitlich verschoben wurde, und wie lange im Vorfeld Sie darüber informiert wurden. Sollten diese Flugverschiebungen bereits als Annulierungen einzustufen sein, dann könnten sich für Sie Ansprüche gemäß Artikel 5 der EU-Fluggastrechteverordnung ergeben. Dies könnten auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen einschließen, welcher Ihre Kosten von 160 Dollar decken könnte. Dazu kann aber leider, mangelns näherer Informationen, keine Aussage getroffen werden.
2. Rückflug
Ihr Rückflug wurde um einen Tag vorverlegt, und verspätete sich anschließend so dass Sie mit einer Verspätung von etwa 22 Stunden an Ihrem Zielort eintrafen. Dabei könnte es sich um eine Annulierung Ihres ursprünglichen Fluges handeln.
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: "EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
AG Hannover, Urteil vom 21.04.2011, AZ: 512 C 15244/10 (einfach zu finden, wenn Sie bei Google eingeben: „AG Hannover 512 C 15244/110 reise-recht-wiki.de“)
Bei einer Vorverlegung eines Fluges entspricht dies einer Annullierung des ursprünglichen Fluges, wenn die Vorverlegung mehr als zehn Stunden beträgt.
Es ist also von einer Annulierung zu sprechen, und Ihnen können gem. Artikel 5 der EU-Verordnung für den Rückflug Ansprüche aus Artikel 7, 8 und 9 derselben zukommen.
Ihre möglichen Ausgleichsleistungen stellen sich dann, gemäß Artikel 7 EU-VO, wie folgt dar:
a) Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger > 250€
b) Bei einer Verspätung von 3 Stunden bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km > 400 €
c) Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen > 600 €.
Ob der Entfernung zwischen Miami und Frankfurt, und der Verspätung von 22 Stunden, wären das dann 600 Euro pro Fluggast.
Aus Ihrer Nachricht geht hervor, dass Sie bereits am Flughafen waren und dort ausharren mussten, als Sie über die Verspätung informiert wurden. Deshalb kann sich die Fluggesellschaft von Ihrem Anspruch auf Ausgleichsleistungen nicht gemäß Artikel 5 Absatz 1c) der EU-VO exkulpieren, weil sie Sie früh genug informiert hätte.
Dieser Anspruch auf Ausgleichsleistungen steht Ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach zu.
Darüber hinaus können Sie der Fluggesellschaft gemäß Artikel 9 EU-VO verschiedene Dinge in Rechnung stellen, falls Sie diese während Ihrem Aufenthalt am Flughafen von Miami in Anspruch genommen haben:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
– ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
– ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
Es ist Ihnen abschließend also zu raten sich nochmal an Ihre Fluggesellschaft zu wenden, und, falls diese weiterhin unkooperativ bleiben sollte, einen Anwalt hinzuzuziehen.