Lieber Fragesteller,
deine Schilderung lässt eine Flugannullierung vermuten.
Im Zuge dessen ist zunächst zu prüfen, ob eine wesentliche Abweichung vorliegt. Konkretisierend führt der EuGH dazu aus, dass der Luftfahrtunternehmen seine ursprüngliche Flugplanung für die vorgesehene Strecke aufgeben muss. Ein bestimmter Flug wird im Wesentlichen durch eine bestimmte Flugnummer, eine bestimmte Abflugzeit, einen Abflugort, eine Flugroute und eine konkrete ausführende Fluggesellschaft gekennzeichnet.
Näheres dazu kannst du in folgendem Urteil nachlesen:
EuGH, Urteil vom 19.11.2009, Az.: C-402/07 (ganz einfach zu finden,wenn Du bei Google eingibst: "EuGH C-402/07 reise-recht-wiki.de“)
Im beschriebenen Fall wurde der Flug zum einen an eine andere Fluggesellschaft übertragen und zum anderen über Zürich umgeplant. Dies stellt eine erhebliche Änderung des Vertrages dar, sodass von einer Annullierung auszugehen ist.
Aufgrund der Annullierung könnte ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 bestehen.
Artikel 7, Ausgleichsanspruch
„(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt“.
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht, wenn:
du nicht spätestens 14 Tage vor Abflug Bescheid bekommen hast,
die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich war und
dir kein Alternativflug angeboten wurde, der innerhalb der folgenden Annullierungsfristen nur eine geringe Verspätung hat.
Hier wurde sowohl die 14tägige Frist eingehalten, als auch ein Alternativflug angeboten. Zudem ist keine erhebliche Verspätung ersichtlich.
Grundsätzlich bestehen bei einer Annullierung daher folgende Wahlmöglichkeiten:
volle Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen oder
einer alternativen Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
einer alternative Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Plätze verfügbar sind, oder
einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frührstmöglichen Zeitpunkt.