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2 Antworten

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Lieber Fragesteller,

ich kann bedauerlicherweise ihre Frage hier nicht erkennen.

Jedoch gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine Flugverschiebung handelt und sie nun eine Ausgleichszahlung verlangen.

In diesem Fall spielt die die Dauer der Verspätung sehr wohl eine wichtige Rolle.

An dieser bemisst sich nämlich die Ausgleichszahlung.

Ich stelle ihnen unten eine Tabelle mit Entfernung und Dauer auf, damit Sie sich ungefähr zusammen kalkulieren können, in welcher Höhe Sie in etwa ihre Ausgleichszahlung aufstellen.

Die Höhe der Augleichszahlungen bemisst sich wie folgt:

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€

Urteile im einzelnen:

EuGH, Urteil vom 04.09.2014,  (einfach zu finden bei Google unter „ reise-recht-wiki“)

LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013,  (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Beantwortet von (8,030 Punkte)
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Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger ergibt sich für Sie ein sog. Ausgleichsanspruch i.H.v.: 250€ wie bereits mein Vorredner Ihnen unten in der Tabelle aufgelistet hat.

Nach dem besagten Wortlaut "auf einer Strecke von 1500 KM oder WENIGER..."

bedeutet in Ihrem Fall, dass die Entfernung eher weniger relevant ist hinsichtlich einer Ausgleichszahlung.

Wichtig ist aufjedenfall, dass die Dauer von 2 Stunden eingehalten wurde.

EuGH, Urteil vom 04.09.2014,  (einfach zu finden bei Google unter „ reise-recht-wiki“)

 

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