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Wir haben uns zu zweit bei der Firma mltours einen hin und rückflug kölnbonn/nador(marokko) gebucht . Die Fluggesellschaft aber ist sunexpress (Charterflug). Beim hinflug von Köln nach nador war alles ok. Als wir am 03.11.2016 gegen 21uhr am Flughafen Nador ankamen um unseren Rückflug der für 22:55 geplant war anzutreten mussten wir entsetzt feststellen, dass der Flieger bereits um 19:05 geflogen ist. Enttäuscht suchten wir und für die Nacht einen schlafplatz. Am nächsten morgen gingen wir zum Büro von mltours.nl, wo wir nichts bekamen ausser, dass wir schuld sind da wir am 22.10.2016 eine email bekamen. So waren wir gezwungen wegen der Arbeit mit eine anderen Fluggesellschaft einen Flug nach Belgien zu nehmen der 250euro/p.P. gekostet hat. Was können wir machen und was für Rechte haben wir? Ist sunexpress eine eu Fluggesellschaft? Vielen Dank.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
Bearbeitet von
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Sie haben einen Hin- und Rückflug von Köln/Bonn nach Nador in Marokko und zurück gebucht. Die Fluggesellschaft ist Sunexpress. Der Hinflug verlief ohne Probleme. Ihr Rückflug wurde jedoch um 4 Stunden vorverlegt.

Bei Flugverspätungen oder Flugannullierungen ergeben sich mögliche Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung. Fraglich ist jedoch zunächst, ob die Verordnung 261/2004 in Ihrem Fall überhaupt eingreift. Der Anwendungbereich ergibt sich aus Art. 3, Abs. 1, li. a) u. b) Verordnung 261/2004.  Die EU-Verordnung ist in folgenden Fällen gültig:

„a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.“

Sunexpress ist keine Fluggsellschaft der Gemeinschaft, sondern eine türkische Airline mit Sitz in Antalya. Darüber hinaus startet Ihr Rückflug auch nicht innerhalb der EU. Daher ist leider schon der Anwendungsbereich der EU-VO nicht eröffnet, und Ansprüche für Sie gegenüber Sunexpress sind nicht ersichtlich.

Beantwortet von (17,810 Punkte)
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Du hast einen Hin- und Rückflug gebucht, und zwar von Köln/Bonn nach Nador mit Sunexpress. Auf deinem Rückflug von Nador in Marokko nach Köln/Bonn gab es Probleme, und du fragst dich, ob du Ansprüche geltend machen kannst.

Möglicherweise kommen Ansprüche nach der EU-VO in Frage. Aus Artikel 3 der EU-VO lässt sich der Anwendungsbereich entnehmen:

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Außerdem:

BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az: X ZR12/12 (Einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: "BGH X ZR-12/12 reise-recht-wiki.de")

Die Fluggastrechteverordnung findet bei außereuropäischen Flügen keine Anwendung.

Sunexpress ist eine türkische Airline mit Sitz in Antalya, und daher keine Fluggesellschaft der Gemeinschaft. Nador, in Marokko, liegt auch nicht innerhalb der EU. Daher ist der Anwendungsbereich der EU-VO nicht eröffnet, und Ansprüche für dich sind leider nicht ersichtlich.

Beantwortet von (4,440 Punkte)
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Ich wurde sehr nett unterstützt von den Anwälten Bartholi & Partner aus Berlin (suche bei Google nach Anwalt für Flugrechte in Berlin, findest Du sofort).

Ich denke ohne Anwalt kommt man bei den Airlines eh nicht weiter. Da strampelt man sich ab und am Ende muss man doch zum Anwalt. Da mach ich lieber gleich Nägel mit Köpfen. Bei mir hats gut geklappt. Die Airline muss sowieso die Anwaltskosten zahlen, da sie im Unrecht sind.

Beantwortet von (4,870 Punkte)
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