3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+3 Punkte
Wir haben uns zu zweit bei der Firma mltours einen hin und rückflug kölnbonn/nador(marokko) gebucht . Die Fluggesellschaft aber ist sunexpress (Charterflug). Beim hinflug von Köln nach nador war alles ok. Als wir am 03.11.2016 gegen 21uhr am Flughafen Nador ankamen um unseren Rückflug der für 22:55 geplant war anzutreten mussten wir entsetzt feststellen, dass der Flieger bereits um 19:05 geflogen ist. Enttäuscht suchten wir und für die Nacht einen schlafplatz. Am nächsten morgen gingen wir zum Büro von mltours.nl, wo wir nichts bekamen ausser, dass wir schuld sind da wir am 22.10.2016 eine email bekamen. So waren wir gezwungen wegen der Arbeit mit eine anderen Fluggesellschaft einen Flug nach Belgien zu nehmen der 250euro/p.P. gekostet hat. Was können wir machen und was für Rechte haben wir? Ist sunexpress eine eu Fluggesellschaft? Vielen Dank.
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
Bearbeitet von
+3 Punkte

3 Antworten

+1 Punkt

Sie haben einen Hin- und Rückflug von Köln/Bonn nach Nador in Marokko und zurück gebucht. Die Fluggesellschaft ist Sunexpress. Der Hinflug verlief ohne Probleme. Ihr Rückflug wurde jedoch um 4 Stunden vorverlegt.

Bei Flugverspätungen oder Flugannullierungen ergeben sich mögliche Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung. Fraglich ist jedoch zunächst, ob die Verordnung 261/2004 in Ihrem Fall überhaupt eingreift. Der Anwendungbereich ergibt sich aus Art. 3, Abs. 1, li. a) u. b) Verordnung 261/2004.  Die EU-Verordnung ist in folgenden Fällen gültig:

„a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.“

Sunexpress ist keine Fluggsellschaft der Gemeinschaft, sondern eine türkische Airline mit Sitz in Antalya. Darüber hinaus startet Ihr Rückflug auch nicht innerhalb der EU. Daher ist leider schon der Anwendungsbereich der EU-VO nicht eröffnet, und Ansprüche für Sie gegenüber Sunexpress sind nicht ersichtlich.

Beantwortet von (17,810 Punkte)
+1 Punkt
+1 Punkt

Du hast einen Hin- und Rückflug gebucht, und zwar von Köln/Bonn nach Nador mit Sunexpress. Auf deinem Rückflug von Nador in Marokko nach Köln/Bonn gab es Probleme, und du fragst dich, ob du Ansprüche geltend machen kannst.

Möglicherweise kommen Ansprüche nach der EU-VO in Frage. Aus Artikel 3 der EU-VO lässt sich der Anwendungsbereich entnehmen:

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Außerdem:

BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az: X ZR12/12 (Einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: "BGH X ZR-12/12 reise-recht-wiki.de")

Die Fluggastrechteverordnung findet bei außereuropäischen Flügen keine Anwendung.

Sunexpress ist eine türkische Airline mit Sitz in Antalya, und daher keine Fluggesellschaft der Gemeinschaft. Nador, in Marokko, liegt auch nicht innerhalb der EU. Daher ist der Anwendungsbereich der EU-VO nicht eröffnet, und Ansprüche für dich sind leider nicht ersichtlich.

Beantwortet von (4,440 Punkte)
+1 Punkt
0 Punkte

Ich wurde sehr nett unterstützt von den Anwälten Bartholi & Partner aus Berlin (suche bei Google nach Anwalt für Flugrechte in Berlin, findest Du sofort).

Ich denke ohne Anwalt kommt man bei den Airlines eh nicht weiter. Da strampelt man sich ab und am Ende muss man doch zum Anwalt. Da mach ich lieber gleich Nägel mit Köpfen. Bei mir hats gut geklappt. Die Airline muss sowieso die Anwaltskosten zahlen, da sie im Unrecht sind.

Beantwortet von (4,870 Punkte)
0 Punkte
...