Hallo Smilecat,
du hast über die Internetplattform www.Flüge.de im Januar einen Flug von Köln nach Neapel gebucht.
Die dazugehörige Buchungsbestätigung hast du am 25.1 erhalten.
Bedauerlicherweise musstest du jetzt im Nachhinein in den Flugunterlagen feststellen, dass die Flugzeiten nicht mit der Buchungsbestätigung identisch sind.
Die Flugzeiten haben sich bei dir vom 20.5 10:20 auf den 24.4 16:40 geändert.
Der entsprechende Betrag wurde bereits von deinem Bankkonto abgebucht.
Daraufhin hast du dich bei der Fluggesellschaft umgehend beschwert.
Diese hat dir 20 Euro als Entschädigung angeboten.
Die 20 € entschädigen bzw. decken deinen Schilderungen zufolge aber nicht deine Unkosten die durch die Verspätung entstanden sind.
Du fragst dich nun ob und wenn ja welche Ansprüche du gegen die Fluggesellschaft geltend machen kannst.
Meines Erachtens nach kommen Ansprüche aus der Fluggastrechte Verordnung (VO) in Betracht.
Vorliegend haben sich bei dir die Flugzeiten vom 20.5 10:20 auf den 24.4 16:40 geändert.
Somit kommt eine Annullierung i.S.d Art. 5 VO in Betracht, aus der sich verschiedene Ansprüche gegen die betreffende Fluggesellschaft ergeben.
Vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10 (bei Google einfach zu finden, wenn Sie eingeben: „EuGH C-83/10 reise-recht-wiki.de“)
Wann liegt eine Annullierung vor ?
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird.
Vorliegend trifft dies auf deinen Fall zu.
Gemäß Art. 5 VO kann ein Passagier, der von einer Annullierung betroffen ist Ansprüche aus Art. 7, 8 und 9 der Verordnung geltend machen.
Zunächst kommt ein Anspruch aus Art. 7 VO in Betracht.
Art. 7 Ausgleichsanspruch
„(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.“
Die Entfernung von Köln-Neapel beträgt circa 1.256 Kilometer, sodass ein Anspruch auf 250 Euro besteht.
http://www.entfernung.org/
Ich habe dir jedoch im Folgenden unten ein Link von einer Webseite reingestellt, auf der du die Entfernung berechnen kannst :)</span