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60 Antworten

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Immer dieses Gejammer, ... und dann DARF DER DAS!?

Jeder kennt solche Leute noch von früher aus der Schule. Das waren immer die, die sich schnell an die Lehrerin anstrebten und Händchen mit den Lehrern hielten. Witzig, dass sich so etwas bis ins hohe Alter fortsetzt. Das wäre mal ne Doktorarbeit für Psychologen.

Beantwortet von (3,690 Punkte)
+43 Punkte
Zahl einfach nicht, da freut sich dann schon der nächste Anwalt, den du dann beauftragen musst, wenn du verklagt wirst. und so werden aus 249,90 Euro schnell ein paar Tausend Euro.
+42 Punkte
Ich bin ja kein Rechtler, aber die Frag kann sich wohl jeder selbst beantworten.

Wenn es so wäre, dass Rechtsanwälte die Erstberatung NICHT berechnen dürften, würden bei jeder Kanzlei wohl von morgens bis abends die Strippen heißlaufen.
Beantwortet von (3,060 Punkte)
+42 Punkte
+39 Punkte

Darf der Rechtsanwalt für seine Rechtsdienstleistungen etwas berechnen?

Darf der Bäcker für seine Brötchen Geld nehmen?

Darf die Fluggesellschaft für einen Flug Geld nehmen?

Darf der Autohändler für den Verkauf des Porsche Geld nehmen?

DARF DER DAS?

Kann man solche dumpfen Troll-Fragen nicht einfach mal aus diesem Forum löschen? Solche Dummschwätzer und Trolle sollen sich in anderen Foren austoben. Wieso wird solchen Jammerlappen hier ein Forum geboten, wo sie sich ausheulen dürfen? Und dann versuchen einige Rechtsanwälte hier sogar noch, diesen Leuten die rechtliche Lage zu erklären: Hallo, die verstehen es NIEMALS, weil sie es nicht verstehen WOLLEN!

Beantwortet von (3,860 Punkte)
+39 Punkte
Nee, der Anwalt "darf" das nicht entscheiden, der Anwalt "MUSS" das berechnen, weil es im gesetz so steht!
+37 Punkte

@Anonym:

Dünnes Eis, auf dem Sie sich da bewegen!

Ein Klient geht zum Anwalt und der Anwalt berät ihn im Vertrauen darauf, dass der Klient die Beratung bezahlt. Nach der Beratung weigert sich der Klient, zu zahlen.

Das ist nicht nur eine seltsame Einstellung zum Begriff des "ehrbaren" Bürgers, sondern auch ziemlich dreist. Wer sich so dreist gegenüber seinem Anwalt verhält, bewegt sich auf EXTREM SCHMALEN GRAT. Das wird nicht jeder Anwalt mit sich machen lassen. Vielleicht sollten sich einige mal über den Straftatbestand "EINGEHUNGSBETRUG" kundig machen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Jammern nach einem Ermittlungsverfahren schnell verstummt.

Eine seltsame Welt ist das.

Beantwortet von (3,020 Punkte)
+37 Punkte
Mann, lasst doch solche Leute sich einfach mal verbrennen. Der wird schon merken, was es heisst sich mit seinem Anwalt anzulegen. Lasst ihn doch einfach...
+30 Punkte

In diesem Forum posten doch recht viele Rechtsanwälte. Dass Rechtsanwälte die Gesetzeslage und die Hintergründe der Rechtsanwaltsabrechnungen kennen, ist klar. Ich finde es trotzdem nicht gut, dass hier jeder, der auch nur eine Frage hat, sofort als Dumpfbacke niedergepostet wird. So offensichtlich, klar und leicht verständlich finde ich die Gesetzesregelungen zur Rechtsanwaltsvergütung jedenfalls nicht.

Nicht jeder kennt sich eben in den Tiefen der Vorschriften zur Rechtsanwaltsvergütung aus. Und nicht jedem ist sofort klar, dass jeder Anruf bei einem Rechtsanwalt was kostet. Das sollten die Rechtsanwaltskammern und Anwaltsverbände vielleicht mal etwas lauter kommunizieren. Vielleicht wird es ja gerade nicht laut herumposaunt, damit gutgläubige Klienten weiter schön in eine "KOstenfalle" rennen.

Um es klarzustellen:

SELBSTVERSTÄNDLICH muss jeder Klient als eigenverantwortlicher und mündiger Bürger dafür sorgen, dass er versteht, was er an Verträgen eingeht.

IGNORANTIA LEGIS NON EXCUSAT.

SELBSTVERSTÄNDLICH spricht niemand dem Rechtsanwalt das Recht ab, berechtigte Rechtsanwaltsgebühren verlangen zu dürfen.

TROTZDEM wird es doch wohl möglich sein, eine Frage zu den Hintergründen stellen zu dürfen.

Beantwortet von (3,190 Punkte)
+30 Punkte
+33 Punkte

Nein, natürlich kannst Du beim Rechtsanwalt anrufen und einfach mal drauflosquatschen. Wie ist das Wetter heute? Wie war das Wochenende? Ach ja, und eine "kleine Rechtsfrage" hätte ich da auch noch.

WIE? WAS?

Das soll jetzt was kosten?

Junge, Junge, unser Bildungssystem scheint tatsächlich noch schlechter zu sein, als befürchtet, wenn man sich ansieht, was der Durchschnittsbürger alles NICHT weiß. Es kann einem Angst und Bange werden.

Beantwortet von (3,790 Punkte)
+33 Punkte
+30 Punkte
Jetzt kann ich nachvollziehen, mit welchen Pappenheimern und Dumpfbacken Rechtsanwaltskanzleien jeden Tag zu tun haben. Tja, das hat wohl auch mit der Zielgruppe von Rechtsanwälten zu tun: Querulaten, Besserwisser und Rechthaber.

Bin ich froh, dass ich mich mit solchen ... nicht abgeben muss.
Beantwortet von (4,150 Punkte)
+30 Punkte
+28 Punkte
Bitte diese Trolle aus dem Forum hier schmeißen!
Beantwortet von (5,790 Punkte)
+28 Punkte
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Ich habe mir mal die Urteile der Gerichte zur Erstberatung bei Rechtsanwälten durchgelesen. Die Frage ist VÖLLIG FALSCH GESTELLT, denn ein Rechtsanwalt kann gar nicht selbst entscheiden, OB er eine Beratung am Telefon (und seien es nur 15 Minuten oder 5 Minuten) gewesen, abrechnet oder nicht.

EIN RECHTSANWALT MUSS SO EINE BERATUNG GEMÄß DEM GESETZ §49 b Absatz 1 BRAO ABRECHNEN. Ein Rechtsanwalt, der die Erstberatung nicht abrechnet, würde also gesetzeswidrig und rechtswidrig handeln. 

Wer den Rechtsanwalt also auffordert, so eine Erstberatung nicht abzurechnen, fordert ihn folglich auf, GESETZESWIDRIG zu handeln. Da wird es dann strafrechtlich tatsächlich schon etwas heikel.

Beantwortet von (6,420 Punkte)
+28 Punkte
+27 Punkte

Natürlich "darf" ein Rechtsanwalt eine telefonische Erstberatung abrechnen.

Rechtlich "MUSS" ein Rechtsanwalt eine telefonische Erstberatung gemäß RVG und BRAO abrechnen.

In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Stuttgart wurde die Rechtsanwaltskammer Berlin wegen eines Gutachtens über die Angemessenheit von Rechtsanwaltsgebühren konsultiert. Hintergrund war die telefonische Erstberatung eines Klienten im Rahmen eines 5-Minuten-Telefonates. Die Rechtsanwaltskammer Berlin kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass eine 5 Minuten Erstberatung mit mindestens 80,00 EUR netto (also +20 EUR Auslagenpauschale = Brutto 119,00 EUR) vergütet werden muss. Interessant sind auch die Aussagen zum üblichen Stundensatz von Rechtsanwälten.

Das bedeutet, dass bereits ein 12 Minuten Telefonat mit einem Rechtsanwalt die Höchstgebühren des RVG i.H.v. 190,00 EUR zuzüglich 20,00 EUR Auslagenpauschale zzgl. 19% Umsatzsteuer i.H.v. 39,90, also insgesamt 249,90 EUR auslöst.

Wer 12 Minuten mit dem Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung telefoniert, muss als Verbraucher die 249,90 EUR zahlen.

Erstberatung Rechtsanwalt Gutachten Rechtsanwaltskammer
 

Erstberatung Rechtsanwalt Gutachten Rechtsanwaltskammer

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Beantwortet von (3,580 Punkte)
+27 Punkte
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