In diesem Forum posten doch recht viele Rechtsanwälte. Dass Rechtsanwälte die Gesetzeslage und die Hintergründe der Rechtsanwaltsabrechnungen kennen, ist klar. Ich finde es trotzdem nicht gut, dass hier jeder, der auch nur eine Frage hat, sofort als Dumpfbacke niedergepostet wird. So offensichtlich, klar und leicht verständlich finde ich die Gesetzesregelungen zur Rechtsanwaltsvergütung jedenfalls nicht.
Nicht jeder kennt sich eben in den Tiefen der Vorschriften zur Rechtsanwaltsvergütung aus. Und nicht jedem ist sofort klar, dass jeder Anruf bei einem Rechtsanwalt was kostet. Das sollten die Rechtsanwaltskammern und Anwaltsverbände vielleicht mal etwas lauter kommunizieren. Vielleicht wird es ja gerade nicht laut herumposaunt, damit gutgläubige Klienten weiter schön in eine "KOstenfalle" rennen.
Um es klarzustellen:
SELBSTVERSTÄNDLICH muss jeder Klient als eigenverantwortlicher und mündiger Bürger dafür sorgen, dass er versteht, was er an Verträgen eingeht.
IGNORANTIA LEGIS NON EXCUSAT.
SELBSTVERSTÄNDLICH spricht niemand dem Rechtsanwalt das Recht ab, berechtigte Rechtsanwaltsgebühren verlangen zu dürfen.
TROTZDEM wird es doch wohl möglich sein, eine Frage zu den Hintergründen stellen zu dürfen.