Ihr habt also einen Flug von München nach Mahe über Paris gebucht. Vertragliche Airline ist Air France. Des Weiteren wurde ein Flug von Mahe nach Praslin gebucht, der gleich im Anschluss nach eurer Ankunft in Mahe gehen sollte. Problematisch ist, dass die Teilstrecke Paris-Mahe nun eine Verschiebung von zwei Stunden aufweist.
Bei einer Verschiebung bzw. der Verspätung von Flügen, greift theoretisch die Fluggastrechteverordnung 261/2004. Diese gilt allerdings gem. Art. 3 I VO nur für Flüge, die auf einem Flughafen eines Mitgliedsstaates starten oder der Flug in einen Mitgliedsstaat zurückkehrt und von einer Airline der Gemeinschaft ausgeführt wird. Problematisch ist hier, dass Ihr die Flüge separat gebucht habt. Das bedeutet, dass ihr eigentlich selber die Schuld dafür tragt nicht genug Umsteigezeit eingeplant zu haben. Allerdings habe ich soeben ein Urteil gefunden, was eventuell auf euren Fall passen könnte. Die Verordnung 261/2004 gilt anscheinend auch, wenn die verspätete Ankunft am Endziel darauf beruht, dass infolge der Flugverspätung ein selbst nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallender oder selbst nicht verspäteter Anschlussflug verpasst wird, vgl. BGH, Urt. v. 07.05.2013, X ZR 127/11.
Dies bedeutet, dass es maßgeblich auf eure Verspätung am Endziel ankommt. Trotzdem bin ich mir nicht ganz sicher wie euer Fall zu bewerten ist, da es sich ja nicht um eine Verspätung handelt, sondern um eine im Voraus angekündigte Verschiebung. Insofern wäre ich mir da nicht so sicher, ob die Fluggastrechte-VO da tatsächlich eingreift. Selbst wenn dies der Fall wäre, ist eine Verschiebung von 2 h am Endziel noch von der Verordnung gedeckt, so dass Ausgleichszahlungen meines Erachtens nach in keinem Fall zu erwarten sind.
Ob ihr einen Anspruch auf die Erstattung der Flugscheinkosten des ersten Fluges (München-Mahe) habt, bin ich mir unschlüssig. Wenn, könntet Ihr versuchen einen neuen Flug nach Mahe zu buchen mit etwas mehr Zeitabstand zum Weiterflug. Ich würde euch lediglich empfehlen mit der Airline in Kontakt zu kommen, mit der ihr euren Weiterflug nach Praslin gebucht habt. Eventuell können die euch auf einen späteren Flug umbuchen.