Guten Tag,
Ihr Gepäck ist bei einem Flug mit Air Berlin abhanden gekommen, und Ihnen 2 Tage später unter Entstehung von zusätzlichen Kosten nachgeschickt worden. Zur Erstattung dieser Kosten ist von der Airline zwar eine Schadensnummer vergeben worden, weitere Rückmeldungen bleiben jedoch aus.
Im Falle von Gepäckverspätungen steht Ihnen ein Anspruch aus Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens über Verspätungen von Reisegepäck zu:
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Demnach haftet Ihr Luftfrachtführer, die Airline Air Berlin, für den Schaden, der Ihnen durch die Verspätung des Gepäcks entsteht. Da Ihnen bereits eine Schadensnummer zugewiesen wurde, und der Vorgang eigentlich bearbeitet werden sollte, scheint es so, als wäre Air Berlin sich dem bewusst und würde Ihnen Ihren Anspruch zugestehen.
Dazu außerdem folgende Urteile:
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Frankfurt 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")
Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen.
AG Bremen, Abt. 4, Urteil v. 08.05.2007, 4 C 7/07 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: "AG Bremen 4 C 7/07 reise-recht-wiki.de")
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisegepäck entsteht.
Sie haben sich demnach bisher sehr richtig verhalten, und Ihre Ansprüche gegenüber Air Berlin geltend gemacht. Sollte Sie allerdings weiterhin keine Rückmeldung seitens Air Berlin erreichen, dann ist Ihnen zu raten Ihre Ansprüche doch noch mit anwaltlicher Hilfe durchzusetzen.