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Hallo ihr lieben. 

Ich vermute mittlerweile, das mein Fall zu speziel ist, aber vielleicht hat jemand Erfahrung oder Rat.

Leider muss ich etwas ausschweifen. Mein Freund und ich flogen im Herbst in Urlaub. Also wir haben über Ltur eine Pauschalreise gebucht, und Sunexpress war als Fluggesellschaft angegeben für Hin- und Rückflug ab/nach Köln (!).

Auf der Internetseite vom Kölner Abfllughafen, sah man alle Starts und Landungen.

Unser Start war dabei - bloß unsere Landung nicht, also der Rückflug existiert.nicht, aber das Personal von Ltur am Flughafen wollte uns nicht helfen.... ok, los in den Urlaub...

.. ..am zweiten urlaubstag bekamen wir eine email von ltur über die "Flugzeitänderungen" von Morgens auf Abends. Als wir genau hinsahen, sahen wir auch noch das der Flug nicht wieder zurück nach Köln ging, sondern nach Frankfurt!!!

Vom Reiseleiter wurden wir nur vertröstet, wir würden schon in Köln landen, keine Sorge.... Dazu zu sagen ist, das wir ein Rail&Fly Ticket hatten, allerdings ab Köln.

"Egal irgendwie kommen wir schon heim..."

Also, gelandet in Frankfurt, klar, Bahnticket umgebucht und nach Hause.

Am nächsten Tag, email an Ltur (Reiseveranstalter), diese schrieben, Sunexpress ist zuständig. Also, email an Sunexpress mit Antrag auf Entschädigung über 800,- (400,- pro Person bei dieser Strecke laut dieser neuen Reiserechtverordnung).

Nach gefühlten 1000emails mit Vertröstungen von Sunexpress ging ich zum Anwalt. Dieser sagte mir, das die klage zu mühsam wäre, da dieses neue EU-Recht nicht für Sunexpress gilt, da diese Ihren Sitz nicht in EU haben!!! Zwischenzeitlich kam eine Antwort von sunexpress, das ltur den Rückflug nie gebucht habe und somit Ltur verantwortlich ist. 

Da ja auch der Anwalt sagte, das es aussichtlos sei, da der Sitz der Sunexpress nicht in der EU liegt, muss ich ja eigentlich aufgeben. Aber die ganze Sache, Verspätung, Umbuchung, ewiges hinhalten,... ärgert mich so sehr, das ich nichts unversucht lassen will.

.... Wer kann mir helfen und sagen, was ich tun soll? Klagen gegen Sunexpress? Oder doch gegen Ltur, da Rückflug nie gebucht??

Bin um jede Antwort dankbar!! Grüße, Jess

Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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12 Antworten

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Hallo Jess,

der Flug der Ihnen solche Probleme bereit hat, war Teil der von Ihnen gebuchten Pauschalreise. Damit müssen Sie sich direkt an den Reiseveranstalter-in Ihrem Fall L`Tur  wenden und können Ansprüche aus den §§651 a-m BGB geltend machen.

Zunächst einmal muss geklärt werden, ob die Flugzeiten ein fester Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages geworden sind. Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn sich der Reiseveranstalter eine Flugzeitenverschiebung durch eine Änderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten hat. Sind die Flugzeiten ein fester Vertragsbestandteil geworden, hat sich der Reiseveranstalter an diese zu halten. Tut er dies nicht, liegt ein Vertragsbruch vor. In einem solchen Fall steht dem Reisenden entweder das Recht zur Minderung und Schadensersatz zu oder er kann von dem Vertrag zurücktreten. Wenn die Flugzeiten jedoch kein fester Bestandteil geworden sind, kommt es darauf an ob die Flugzeitenänderung den An-und Abreisetag betreffen und ob dadurch ein Verlust oder eine wesentliche Beeinträchtigung der Nachtruhe entsteht. Grundsätzlich sind der erste und letzte Urlaubstag nämlich dafür geplant, die Anreise bzw. die Abreise anzutreten. Sobald die Flugzeitenänderungen keinen Verlsut der Nachtruhe bedeuten, sind sie als bloße Unannehmlichkeiten zu werten. Vgl. dazu die Entscheidung des AG Hannover, Urteil vom 20.11.2008, Az. 519 C 7511/08 (bei Google einfach suchen mit: „519 C 7511/08 reise-recht-wiki“ -steht dann sofort als erstes Ergebnis in der Ergebnisleiste).

Unter einigen Umständen sind Verschiebungen der Flugzeiten als Mängel zu betrachten, selbst wenn der Reiseveranstalter zu einer Änderung durch eine bestimmte Klausel grundsätzlich berechtigt ist. Dieser wiederum berechtigt dadurch unter anderem zu einer Minderung des Reisepreises nach § 651 d BGB. Ein Mangel liegt oftmals dann vor, wenn durch die Flugverlegung ein ganzer Urlaubstag verloren geht. Über die Minderungsquote entscheidet jedoch im Streitfall das Gericht:

AG Hamburg, Urteil vom 22.08.1996, Az. 22b C 672/96 (bei Google einfach suchen mit“ 22b C 672/96 Reise-Recht-Wiki.de“ steht dann als erstes Ergebnis in der Ergebnisliste) 

Minderungsanspruch bejaht. Bei einer Kurzreise über 4 Tage wurde der Rückflug von 20.25 Uhr auf 9.30 Uhr vorverlegt. Die Reisezeit verkürzte sich dadurch um einen ganzen Tag. Der Reisepreis konnte um 25 % für den verlorenen Tag gemindert werden.

AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, Az. 18 C 14/96 (bei Google einfach suchen mit “ 18 C 14/96 Reise-Recht-Wiki.de“ dann sofort als erstes Ergebnis in der Ergebnisliste)

Minderungsanspruch verneint. Eine Vorverlegung des Abfluges um 5 Stunden ist nicht als Beförderungsmangel zu qualifizieren und berechtigt daher nicht zur Reisepreisminderung. Bei Charterflügen ist nach Ansicht des Gerichtes eine Flugzeitenverspätung von bis zu 8 Stunden zu tolerieren.

In Ihrem Fall wurden die Flugzeiten von Morgens auf Abends verschoben. Damit liegt also keine Verkürzung oder Beeinträchtigung der Nachtruhe vor. Somit müssen Sie prüfen, ob die Flugzeiten in Ihrem Fall ein fester Bestandteil des Vertrages geworden sind.

Die Änderung des Flughafens stellt weiterhin einen Reisemangel dar. Auch hier können Sie einen Anspruch geltend machen.

 

Beantwortet von (10,200 Punkte)
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Ich wurde sehr nett unterstützt von den Anwälten Bartholi & Partner aus Berlin (suche bei Google nach Anwalt für Flugrechte in Berlin, findest Du sofort).

Ich denke ohne Anwalt kommt man bei den Airlines eh nicht weiter. Da strampelt man sich ab und am Ende muss man doch zum Anwalt. Da mach ich lieber gleich Nägel mit Köpfen. Bei mir hats gut geklappt. Die Airline muss sowieso die Anwaltskosten zahlen, da sie im Unrecht sind.

Beantwortet von (4,870 Punkte)
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