Hallo M,
euer flug von Wien nach Faro wurde am 15.3. um 2 Tage nach hinten verschoben, sodass ihr nun statt am 26.3. erst am 28.3. fliegen würdet. Du fragst dich nun was du in diesem Fall tun kannst. Ich gehe davon aus das es sich bei dir um eine "Nur-Flug Buchung" handelt.
Dein Flug findet innerhalb der EU statt. Also kann die EU-Fluggastrechteverordnung gemäß Artikel 3 dieser Verordnung auf deinen Fall angewandt werden. Meiner Meinung nach ist in deinem Fall von einer Annullierung des Fluges auszugehen in Bezug auf folgendes Urteil:
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az. C-83/10 (bei Google kann dieses Urteil nachgelesen werden unter: "C-83/10 reise-recht-wiki.de")
Gemäß dieses Urteils liegt eine Annullierung immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufegegeben werden muss. Wird der Flug auf einen anderen Tag verlegt, so ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen.
Mögliche Ansprüche können sich daher aus Artikel 5 ergeben:
1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet
...
In deinem Fall kommt meines Erachtens nach ein Anspruch auf Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 und ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7.
Artikel 8
1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so kann der Fluggast wählen zwischen
a) der binnen 7 Tagen zu leistenden vollständigen Erstattunt der Flugscheinkosten
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeipunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
In deinem Fall wäre es in meinen Augen zunächst am Besten auf eine anderweitige Beförderung zu deinen gewünschten Zeiten zu bestehen. Sollte die Airline eine solche aus welchen Gründen auch immer nicht anbieten können, dann könntest du das Geld für deinen gebuchten Flug zurückverlangen und damit dann einen neuen Flug buchen, wenn du möchtest kannst du dann einen Flug auch bei einer anderen Airline buchen.
Artikel 7
Nach diesem Artikel stehen dem Fluggast Ausgleichszahlungen pro Person in folgender Höhe zu:
- 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung von weniger als 1500km
- 400€ bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von 1500km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500km und 3500km
- 600€ bei allen Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500km
Die Entfernung zwischen Wien und Faro beträgt rund 2.332km. Gemäß Artikel 7 steht dir also eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400€ pro Person zu. Da Eurowings dich weniger als 2 Wochen vor der planmäßgen Abflugzeit von der Annullierung unterrichtet hat, bleibt der Anspruch auch weiterhin bestehen.