Guten Tag,
dein Flug nach Barcelona hatte eine 3-stündige Verspätung, wodurch der Laden in Barcelona erst später geöffnet werden konnte. Als du zurück in Deutschland warst, beauftragte deine Chefin eure Anwälte, um eine Ausgleichszahlung aufgrund der Verspätung geltend zu machen. Durch das Einschalten der Anwälte sind natürlich auch Anwaltskosten entstanden und du fragst dich jetzt, ob Ryanair diese Anwaltskosten übernehmen muss.
Dazu konnte ich folgende Urteile finden, die ich dir an dieser Stelle gerne darlegen würde:
BGH, Urteil vom 25.2.2016, Az. X ZR 35/15 (den Volltext findest du, wenn du im "Reise-recht-wiki" suchst: "X ZR 35/15")
Die Kosten eines Anwalts, der vom Fluggast mit der erstmaligen Geltendmachung eines Ausgleichsleistung wegen großer Verspätung oder Annullierung eines Fluges beauftragt wurde, müssen nicht vom ausführenden Luftfahrtunternehmen erstattet werden, sofern es die in Artikel 14 Absatz 2 FluggastrechteVO vorgesehenen Informationen erteilt hat.
Wurde die Hinweise lückenhaft, unverständlich oder so unklar mitgeteilt, dass der Fluggast nicht sicher erkennen kann was er tun muss, so kann anderes gelten.
AG Bremen, Urteil vom 12.6.2014, Az. 9 C 0072/14 (bei Google zu finden unter: "9 C 0072/14 reise-recht-wiki.de")
Die Rechtsanwaltskosten für eine außergerichtliche Einigung zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggast über Ausgleichsansprüche, sind dann von dem Luftfahrtunternehmen zu tragen, wenn das Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlung nicht von sich selbst anbietet.
AG Rüsselsheim, Urteil vom 24.6.2010, Az. 3 C 320/10 (bei Google einfach eingeben: "3 C 320/10 reise-recht-wiki.de")
Steht eines Fluggast ein Ausgleichsanspruch zu, unterliegt ein Schadensersatzanspruch wegen außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden nicht der Anrechnung nach Artikel 12 der Fluggastrechteverordnung.
Wie du siehst, legte der BGH fest, dass die Airline außergerichtliche Anwaltskosten nur dann zahlen muss, wenn sie nicht darauf hingewiesen hat, dass der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht. Die anderen Urteile stützen meiner Meinung nach das gefällte Urteil des BGH.
Insofern denke ich, dass es in deinem Fall darauf ankommt, ob dir die Frau am Flughafen mündlich erklärt hat das dir in so einem Fall eine Ausgleichszahlung zusteht oder sie dir vielleicht einen Flyer gegeben hat, wo die Fluggastrechte aufgelistet sind (u.a. der Anspruch auf Ausgleichszahlung). Sollte sie dich also in irgendeiner Art und Weise über deine Rechte als Fluggast aufgeklärt haben, so muss Ryanair die Anwaltskosten meines Erachtens nach nicht übernehmen.
Sollte sie dich jedoch nicht über deine Rechte aufgeklärt haben, so sehe ich Ryanair aufgrund der oben genannten Urteile in der Pflicht, die Anwaltskosten in deinem Fall zu übernehmen.
Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar. Für weitergehende Informationen könntest du die bereits eingeschalteten Anwälte befragen.