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Hallo zusammen,

Folgende Situation, ich war die Tage mit der Lebensgefährtin sowie deren 2 Kinder in London. Leider ging bei den Flügen so ziemlich alles schief was schief gehen kann.

Hinflug von Nürnberg am 06.08.18/Flug FR8116:

Auf dem Hinflug sind wir mit mehr als 3 Stunden Verspätung gestartet. Die Landung war erst um 02.10 Uhr und somit hatten wir schon eine Verzögerung um 2.45 Stunden. Die Abfertigung bis das Gepäck da war dauerte weitere 1.40 Stunden. Wir konnten abgesehen von der langen Abfertigung sowieso nicht wie geplant mit dem Stansted Express in die Stadt fahren, da dieser um 0.30 Uhr das letzte Mal fährt. Für den Stansted Express hatten wir aber vorab schon Tickets im Internet gekauft. Alternativ haben wir dann über Uber ein Taxi bestellt welches uns oben drauf 125€ gekostet hat.

Rückflug von London Stansted am 09.08.18/Flugs FR8117:

Nachdem wir pünktlich den Flughafen Stansted erreichten und die Sicherheitskontrolle passiert hatten, konnten wir den Anzeigetafeln entnehmen, dass sich die Abflugzeit von 19.30 Uhr auf voraussichtlich 19.55 Uhr verzögern würde. Erst gegen 20.30 Uhr erschien die Gate Nummer. Nachdem wir gegen 21.30 Uhr endlich im Flugzeug saßen, kam die Durchsage, dass der Flug im Moment keine Starterlaubnis bekomme und sich deswegen eine Verzögerung von ca. 1.15 Stunden ergebe. Die Wartebedingungen waren schlecht. Die Luft im Flugzeug war heiß und stickig. Das Flugpersonal hat auf Nachfrage von Passagieren angegeben, Getränke erst während des Flugs zu verkaufen. Nachdem die Situation im Flugzeug kaum mehr auszuhalten war, hat das Flugpersonal nach ca. 2 Stunden Wartezeit doch angefangen, Wasser auszuteilen. Für uns Passagiere war es nicht nachvollziehbar, warum sich der Flug so verzögerte. Nach knapp 3 Stunden bei widrigen Bedingungen im Flugzeug wurde uns schließlich mitgeteilt, dass der Flug storniert wird und wir das Flugzeug verlassen sollen. Was letztendlich zur Stornierung des Flugs führte, wissen wir nach wie vor nicht. Bei den Durchsagen wurden fehlende Starterlaubnis, Routenumschreibung, Unwetter in Deutschland, fehlendes Personal genannt. In welchem Zusammenhang dies alles steht und warum der Flug letztendlich nicht durchgeführt werden konnte, können wir nicht nachvollziehen. Den Informationsfluss von Ryanair und den Umgang mit den Passagieren empfinden wir als ungenügend.

Nachdem der Flug abgesagt wurde, verließen wir das Flugzeug und machten uns auf den Weg zurück zum Terminal. Erst auf Nachfrage erhielten wir Auskunft, auf welchem Band wir unser Gepäck zurück bekommen können. Nur durch weitere Nachfragen bekamen wir die Info, wohin wir uns wenden können, um weitere Informationen bezüglich des Flugausfalls und wie es nun weitergeht zu erhalten. Nachdem wir den Ryanair Customer Schalter endlich gefunden hatten, war es bereits nach Mitternacht. Die Wartezeit, bis wir endlich an der Reihe waren, betrug ca. 5.30 Stunden, was dazu geführt hat, dass wir die ganze Nacht über am Flughafen verbringen mussten. Uns wurden in der gesamten Zeit weder Getränke, noch Essen oder Kissen, Decken oder dergleichen angeboten, um die Situation ein bisschen erträglicher zu machen. Die Kinder haben versucht, auf dem Boden des Flughafens Schlaf zu finden, jedoch erfolglos. Zudem war es im Flughafen sehr kalt. Da wir nicht geplant hatten, eine Nacht am Flughafen zu verbringen, hatten wir auch nicht genügend warme Kleidung dabei, Nahrungsmittel hatten wir bei der Sicherheitskontrolle weggeworfen.

Am Customer Schalter wurde uns dann mitgeteilt, dass wir frühestens am Sonntag mit Ryanair nach Nürnberg zurückgeflogen werden können. Frühere Flüge auch zu anderen deutschen Flughäfen oder von Partner Fluggesellschaften wurden uns keine angeboten bzw. waren nicht verfügbar. Uns wurde mitgeteilt, dass wir die die Kosten für den ausgefallenen Flug zurückerstattet bekommen, aber nicht davon ausgehen können, dass Ryanair die vollen Kosten für Flüge mit anderen Fluggesellschaften erstattet. Sollten wir mit dem Zug nach Deutschland reisen, würde Ryanair die vollen Kosten übernehmen. Immerhin wurde uns ein Hotel sowie der Transfer dorthin von Ryanair vermittelt. Das Hotel erreichten wir erst gegen 6.30 Uhr morgens, so dass wir ca. 12 Stunden insgesamt am Flughafen verbracht haben, ohne von Ryanair eine akzeptable Lösung zu erhalten, was unsere Rückreise nach Deutschland betrifft.  

Auch im Hotel angekommen, war an Schlaf noch nicht zu denken, da wir dringend die Rückreise nach Deutschland organisieren mussten. Wir konnten einen Flug von Eurowings am 10.08.18 um 17.35 Uhr von London Heathrow über Düsseldorf nach München buchen. Die Kosten für den Flug liegen jedoch deutlich höher als für den Flug von Ryanair. Da wir durch den Flugausfall durch Ryanair einen weiteren Tag in London verbringen mussten, fielen weitere Kosten für Verpflegung an.
Mit 24 Stunden Verspätung erreichten wir endlich Deutschland, jedoch nicht an unserem Abflughafen in Nürnberg, sondern in München, so dass wir einen weiteren Transfer nach Hause organisieren mussten, da unser Auto in Nürnberg stand. Der Transfer nach Hause als auch der Transfer nach Nürnberg, um das Auto abzuholen, war nur mit finanziellem Aufwand zu erreichen.

Durch den Flugausfall haben sich außerdem weitere Probleme für uns ergeben. So war es mir nicht möglich, wie vorgesehen am 10.08.18 zur Arbeit zu erscheinen, weswegen ich gezwungen war, einen Urlaubstag zu nehmen. Die Tochter meiner Lebensgefährtin sollte in der Nacht vom 10. auf 11.08.18 mit ihrem Vater in den Urlaub fahren, was wir auch absagen mussten, da wir nicht rechtzeitig zurück in Deutschland waren. Die Strapazen und Belastungen, die durch den Flugausfall verursacht wurden, sind groß.

_

Ich will jetzt nix falsch machen und würde gerne wissen wie ich am Besten handle um wenigstens finanziell diese Tragödie den Kindern und mir zu entschädigen.

Wie würdet ihr dies angehen? Wie lauten die Rechte? Was muss von der Airline übernommen werden?

Grüße und Danke
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (120 Punkte)
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1 Antwort

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 Hallo,

ihr FLug von Nürnberg nach London mit der Flugnummer FR8116 hatte über 3 Stunden Verspätung, und der Rückflug nach München wurde nach langer Wartezeit storniert. Jetzt fragen wie sich, welche Ansprüche sie haben. 

wenn es sich bei euch um eine "Nur-Flug-Buchung" gehandelt hat, dann sollte wohl die Verordnung (EG) Nr.261/2004 als Anspruchsgrundlage herangezogen werden. 

Grundsätzlich ist es korrekt, das Flugreisenden, die mit einer Verspätung von über 3 Stunden an ihrem Ankunftsort ankommen, ebenso Rechte aus der europäischen Fluggastrechteverordnung zu stehen. Dies ergibt sich aus der geltenden Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes. 

 

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13 8 (einfach zu finden bei Google unter „ reise-recht-wiki“)
Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).

In Art. 7 der Verordnung ist die Höhe der Ausgleichsleistungen je nach Entfernung gestaffelt:

 

- Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern

- Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern

- Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern

 

Wichtig ist dabei, dass dabei nicht die Luftlinie als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, sondern die sog. Großkreismethode. Im Internet finden man einige Rechner.

 

LG Landshut, Urteil vom 16.12.2015, Az. 13 S 2291/15 (im Internet kann man das Urteil bei Interesse nachlesen, wenn man bei Google eingibst: "13 S 2291/15 reise-recht-wiki.de")

Die Berechnung der Höhe der Ausgleichszahlung ergibt sich dabei nach der Großkreismethode aus der unmittelbaren Distanz von Ausgangsflughafen bis zum letzten Zielort. 

Soweit zum ersten Problem.

Das Problem mit dem zweiten Flug ist ein wenig komplexer. Grundsätzlich stehen Ihnen auch Ansprüche bei einer Annullierung zu. Unter einer Annullierung versteht man gem. Art. 2 lit. l) der EG-VO 261/2004 die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war. Eine große Verspätung liegt hingegen dann vor, wenn der Flugpassagier mit einer Verspätung von mind. 3 Stunden an seinem Endziel ankommt. Nach Art. 1 lit. h) der Verordnung versteht man unter Endziel den Zielort auf dem am Abfertigungsschalter vorgelegten Flugschein bzw. bei direkten Anschlussflügen den Zielort des letzten Fluges.

Diese Definitionen werden auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bestätigt, siehe hier:

EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az.: C-83/10 (nachzulesen über die Google-Suche „C-83/10 reise-recht-wiki“)

Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

BGH, Urteil v. 18.02.2010, Xa ZR 166/07(Google-Suche: „BGH XA ZR 166/07 reise-recht-wiki.de“)

Beträgt die Verspätung auf einem Flug von einer Fluglänge von mindestens 1500 km mehr als drei Stunden, steht dem Fluggast ein Anspruch aus Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu.

Dazu kannst du dir auch gerne diesen Post durchlesen: http://flugrechte.eu/13062/abflug-stunden-sp%C3%A4ter-geplant-flugannullierung-versp%C3%A4tung?show=13062#q13062 

Den meisten Reisenden ist der Anspruch auf Entschädigungszahlungen gem. Art. 7 der VO der wichtigste. Denn  je nach Strecke wird eine pauschale Ausgleichsleistung angeordnet, die zwischen 250 und 600 Euro variieren kann. Hier die genaue Staffelung:  

a)  250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger, 

b)  400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km, 

c)  600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen. 

Meiner Meinung nach hättest du also allein für die Annullierung schon einen Anspruch auf mindestens 250 Euro pro Person.

Hinsichtlich der Frage nach einem Aufwendungsersatz ist noch dieses Urteil interessant.  

LG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.03.2011, Az 2-24 S 1/11 (zu finden über die Google-Suche „2-24 S 1/11 reise-recht-wiki“)

Neben den Ansprüchen auf eine Ausgleichszahlung kann auch ein Anspruch auf weitergehender Schadensersatz bestehen. Dies betrifft jeden Schaden, der direkt durch die Annullierung hervorgerufen wird, beispielsweise zusätzliche Flugkosten für einen Alternativflug.

Das betrifft dann alle weiteren Kosten die dir entstanden sind. Du hast also meiner Meinung nach schon recht viele Ansprüche gegen die Airline.

Dieser Beitrag stellt jedoch nur eine Rechtsmeinung dar. Für weitergehende Informationen sollten Sie sich daher an einen Rechtsanwalt für Reiserecht wenden.  

Beantwortet von (1,300 Punkte)
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Hallo,

Danke für die ausführliche Antwort, ich habe jetzt mal folgenden Text aufgesetzt, sind hier irgendwelche groben rechtliche Fehler (keine Rechtschreibung) zu erkennen? Diesen würde ich an diese Adresse senden:
Ryanair
Customer Service Team
PO Box 11451
Swords
Co. Dublin
Ireland

Text:

Entschädigung auf Grundlage der EU Verordnung 261/2004

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte eine bestätigte Buchung für folgenden Flug von Ihnen:    

Flugnummer: FR8117   
Datum: 09.08.2018   
Abflughafen: London Stansted (STN)   
Zielflughafen: Nürnberg (NUE)   
Fluggäste: XXX    

Der Flug wurde 4,5 Stunden nach geplanter Abflugzeit annulliert. Zu diesem Zeitpunkt befanden wir uns bereits fast 3 Stunden unter katastrophalen Bedingungen an Bord des Flugzeugs. Als wir den Flieger verlassen haben, wurden wir durch eine Hintertüre zu den Gepäckbändern gelassen. Informationen an welchem Gepäckband unsere Koffer zu empfangen sind wurde uns aber nicht mitgeteilt. Durch Zufall konnten wir das Gepäck, dann an einem der Bänder in Empfang nehme. Bis dahin vergingen aber weitere 1,5 Stunden. Anschließend mussten wir um den weiteren Ablauf zu besprechen am Ryanair Customer Service anstehen, dies dauert aufgrund der vielen Geschädigten und des geringen Personals von Ryanair mehr als 6 Stunden. Somit mussten wir nachts insgesamt 12 Stunden am Flughafen Stansted verbringen, bevor wir zum Hotel konnten. Getränke, Essen oder andere Betreuungsleistungen wurden uns während der gesamten Zeit am Flughafen nicht angeboten. Eins der Kinder und meine Lebensgefährtin sind aufgrund der kalten Bedingungen erkrankt.   

Nach Aussage des Ryanair Customer Service am Flughafen wäre ein Rückflug mit Ryanair nach Deutschland erst am 12.08.18 möglich gewesen. Flüge von Partnergesellschaften oder andere Transportwege wurden uns überhaupt nicht angeboten. Da ein Rückflug 3 Tage später als geplant für uns jedoch nicht akzeptabel war, haben wir uns selbst um die Rückreise gekümmert. Mit dem Flug EW 9465 von London Heathrow nach Düsseldorf sowie dem Flug EW 1919 von Düsseldorf nach München haben wir Deutschland mit 24 Stunden Verspätung erreicht. Abgesehen davon konnte ich am 10.08.2018 nicht zur Arbeit erscheinen, die Kinder am 11.08.2018 nicht mit ihrem Vater in Urlaub verreisen und für alle war die Erholung der Tage in London auch nicht mehr gegeben.    

Die Kosten für den Rückflug, den Transfer vom Hotel zum Flughafen als auch für die Verpflegung am 10.08.18 stellen eine außerplanmäßige finanzielle Belastung für uns dar. Da wir auch nicht am Abflughafen angekommen sind, mussten wir sowohl einen Transfer von München nach Hause als auch nach Nürnberg organisieren, um dort unser geparktes Auto abzuholen, was weitere Kosten verursacht hat.    

Aus den Informationen, die mir vorliegen bzw. die ich am Flughafen erhalten habe, kann ich nicht erkennen, dass es sich bei dem Flugausfall um außergewöhnliche Umstände gehandelt hat. Daher steht uns eine Entschädigung in Höhe von 250 € pro Person zu.    

Des Weiteren fordere ich eine Rückerstattung der Kosten, die sich durch den Flugausfall für uns ergeben haben. Diese Kosten belaufen sich wie folgt:
Entschädigung Flugausfall (4 Personen)
Kosten für Rückfluge (4 Personen)    1000 €
502,43 €
Transfer Hotel – Flughafen Heathrow    80 GBP (= 89,23 €)
Verpflegung 10.08.2018    56,15 GBP (= 62,66 €)
Privattransfer Ingolstadt - München - Ingolstadt 166 km á 0,30 €/km Parkgebühren am Flughafen München    39,80 €
10 €
Privattransfer Ingolstadt – Nürnberg – Ingolstadt 200 km á 0,30 €/km
    60 €
__________
    1746,12 €

Bitte überweisen Sie bis zum 07.09.18 den Betrag auf das folgende Konto:
Kontoinhaber: XXX
IBAN:
BIC:
Sollten Sie sich weigern, uns für den Flugausfall angemessen zu entschädigen, behalten wir uns vor, rechtlich gegen Sie vorzugehen.



Mit freundlichen Grüßen



XXX
Anlagen:
Hallo,

ich bin gerade an der Beantragung dran. Wenn ich jetzt die Ausgleichszahlung nach EU261 fordere, kann ich dann meinen Verdienstausfall als Arbeitnehmer noch zusätzlich anfordern? Wenn ja, wie rechnet man das bei einem Arbeitnehmer mit einem Zeitkonto und Monatsgehalt?

Grüße & Danke euch allen für eure Antworten schon mal
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