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+9 Punkte
Habe für 2 Personen bei condor Flugdienst für eine flugverspätung einen Gutschein bekommen (jede person 400 Euro). Will aber lieber Geld. Condor sagt, das geht nicht. Habe denen auch nochmal geschrieben. Die antworten jetzt: Wir haben ihnen den Gutschein über 800 Euro mit dem Gutschein-Code gegeben. Damit ist die Angelegenheit für uns abgeschlossen.

Ich kann mit einem Gutschein nichts anfangen. Wir wollen in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr nicht weit weg fliegen. Und selbst wenn wir fliegen, weiß ich ja jetzt noch nicht, ob wir mit Condor fliegen. Ein Gutschein ist für uns wertlos, außerdem dürfen wir den ja nicht mal verkaufen.

Was können wir tun? Condor meldet sich einfach nicht mehr. Müssen wir so einen Gutschein akzeptieren? Die Condor Frau am Telefon sagte, wir nehmen den Gutschein oder bekommen gar nichts. Was machen wir jetzt?
Gefragt in Flugverspätung von
+9 Punkte

15 Antworten

+3 Punkte

Lieber Fragensteller,

um deine Frage beantworten zu können, wären noch ein paar Informationen zu dem verspäteten Flug wichtig, auf dem die Ausstellung der Reisegutscheine beruht. Dies ist nämlich entscheidend dafür, welche Rechtsgrundlage auf deinen Fall anwendbar ist. Erst nach Bestimmung der anwendbaren Norm, kann deine Frage beantwortet werden.

Anspruch in Rahmen der Flugastrechte-Verordnung

Anwendungsbereich

Am wahrscheinlichsten ist in deinem Fall, dass die Fluggastrechte-Verordnung VO (EG) 261/2004 anwendbar wäre. Dies wäre gemäß Artikel 3 a) zunächst dann der Fall, wenn es sich bei dem verspäteten Flug, um einen Flug gehanldet hat, der an einem Flughafen gestartet ist, der auf dm Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union liegt. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Flug von Deutschland aus gestartet ist.

Die Flugastrechte-Verordnung ist jedich gemäß Artikel 3 b) auch dann auf einen Flug anwenbar, wenn dieser in einem Land gestartet ist, das nicht zu EU gehört, der Flug jedoch von einem Luftfahrtunternhemen der Gemeinschaft durchgeführt wurde und sein Ziel in einem Mitgliedsstaat der EU lag. Dies wäre in deinem Fall z.B. denkbar, wenn es sich um den Rückflug nach Deutschland handelte, denn bei Condor handelt es sich um ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft.

Erfüllt der betreffende verspätete Flug eine der beiden genannten Voraussetzungen, ist davon auszugehen, dass die Fluggastrechte-verordnung die richtige Anspruchsgrundlage in deinem Fall ist.

Anspruchsgrundlage

Wie deiner Frage zu entnehmen ist, möchte Condor euch einen Reisegutschein ausstellen, weil ihr auf eurem Flug eine Flugverspätung erlitten habt. Welche Ansprüche ein Fluggast gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen wegen Verspätung geltend machen kann, ergibt sich zunächst aus Artikel 6 der Flugastrechte-Verordnung. Dort ist jedoch nur geregelt, dass der Fluggast einen Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach den Artikeln 8 und 9 der Verordnung hat. Diese Unterstützungsleistungen zielen vorallem darauf ab, dass dem Fluggast Mahlzeiten angeboten werden müssen, er unter Umständen in einem Hotel untergebracht werden muss ect.

In eurem Fall gehe ich allerdings davon aus, dass es sich bei den 400 Euro pro Person nicht um eine Zahlung von Unterstützungsleistungen, sondern vielmehr um eine Zahlung von Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 der Verodnung handelt, die die Verordnung als eine Art "Strafzahlung" vorsieht, um die Unannehmlichkeiten der Fluggäste auszugleichen, die ihnen wegen Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbefördrung entstanden sind. Seit der Entscheidung des EuGHs in der Rechtssache Sturgeon ./. Condor C-402/07 und Böck ./. Air France C-432/07 haben auch Passagiere, die eine große Verspätung erlitten haben, einen Anspruch auf Zahlung von Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 der Verordnung. 

Ausgleichsleistung in Form eines Reisegutscheins

Ist dies in eurem Fall zutreffend (Fluggastrechte-Verordnung anwendbar siehe Abschnitt 1 und Zahlung erfolgt als Ausgleichsleistung siehe Abschnitt 2) kann deine Frage, ob ihr von Condor einen Reisegutschein akzeptieren müsst, wie folgt beantwortet werden:

Die Flugastrechte-Verordnung enthält in ihrem Artikel 7 auch eine Aussage darüber, in welcher Form das ausführende Luftfahrtunternehmen, d.h. in diesem Fall Condor, eine Ausgleichsleistung nach Artikel 7 zu leisten hat. Dort heißt es nämlich in Artikel 7 Absatz 3: Die Ausgleichsleistungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck, oder mit schriftlichen Einverständnis des Fluggastes, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen. 

D.h. in eurem Fall, dass ihr keinesfalls einen Reisegutschein akzeptieren müsst. Denn wie sich aus Artikel 7 Absatz ergibt, darf Condor euch nur dann in Form eines Reisegutscheins entschädigen, wenn ihr dieser Form schriftlich zustimmt. Da ich eure Frage entnehme, dass ihr einen Reisegutschein nicht wolt, gehe ich davon aus, dass ihr bis jetzt einem Reisegutschein nicht schriftlich zugestimmt habt. D.h. ihr habt einen Anspruch darauf, die Ausgleichszahlung von Condor in bar bzw. als Überweisung zu erhalten. Von daher ist die Aussage, der Mitarbeiterin von Condor schlichtweg falsch, dass ihr den Gutschein bekommt oder gar nichts. Aus diesem Grund würde ich euch empfehlen, euch noch einmal erneut schriftlich an Condor zu wenden und sie explizit auf die Regelung des Artikels 7 Absatz 3 hinzuweisen und die Ausgleichszahlung in bar zu fordern.

Sollte der verspätete Flug jedoch nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fall, bzw. es sich bei der Zahlung nicht um eine Ausgleichszahlung nach Art 7 der Verordnung handeln, sind weitere Infos über den Flug notwendig, um eure gestellte Frage beantworten zu können.

Beantwortet von (6,840 Punkte)
+3 Punkte
Ich empfehle euch die Rechtsanwälte Bartholl & Partner aus Berlin, die hatten wir und die sind sehr gut. Müsste www.rechtsanwalt-bartholl.de oder so sein, einfach googlen "Bartholl Berlin", da hab ich sie gefunden.
wir hatten einen komplizierten fall weil unser erster Flug nur etwas verspätet war, wir dadurch aber den Weiterflug verpasst haben. Ich habe lange im internet nach den besten Anwälten für solche flugrechte gesucht. Wir haben dann die kanzlei Bartholl Legal Services in Berlin eingeschaltet.

Hat alles super geklappt. wir können die empfehlen.
Hier die Kanzlei, die uns und unsere Freunde vertreten hat und die ich euch empfehlen kann:

Rechtsanwälte Bartholl Berlin
Tauentzienstraße 9-12
10789 Berlin

Hatten wir eingeschaltet, weil es bei uns einfach nicht voranging und Condor sich weigerte, uns die Entschädigung zu überweisen. Irgendwann haben wir dann gesagt, wir wagen den Schritt zum Anwalt. Und ich kann euch sagen, dass wir das schon viel früher hätten tun sollen, denn nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von den Condor-Anwälten, dass man uns die Entschädigung doch überweist.

Ich glaube inzwischen auch, dass Condor es drauf ankommen lässt und wartet, ob wirklich ein Anwalt kommt. Es gibt so viele andere, die auf vielen Foren immer die gleiche Geschichte erzählen: Condor zahlt immer erst auf den letzten Drücker und nur wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Warum, ist das Geheimnis von Condor, aber die sind wohl nicht so blöd, als dass sie nicht wüssten, warum man es so macht.

Bleibt dran und ich drücke euch die Daumen, dass ihr auch euer Geld bekommt!
Meine Suche im Internet und den Foren hat mir die Augen geöffnet: Man wird als kleiner Verbraucher von den großen Fluggesellschaften nach Strich und Faden an der Nase herumgeführt.

Ich war erst ganz unsicher wegen der Entschädigung unserer Familie gegen Condor und konnte mir gar nicht vorstellen, dass Condor uns wirklich 1600 € zahlen muss. Da bin ich schön auf die Taktik von Condor hereingefallen. Dass das System hat, sieht man ja in allen Foren an den immer gleichen Antwortbriefen.

Meine Familie und ich können die Kanzlei aus Berlin empfehlen. Die sind wirklich die besten in solchen Fällen, kennen sich aus und alles geht ganz unkompliziert. Im Internet kann man die Kanzlei finden, wenn man nach "Bartholl Legal Services" oder "Fachkanzlei Reiserecht Bartholl" sucht.

Ich wünsche auch euch viel Erfolg und fallt nicht auf die Fluggesellschaft rein!
Unfassbar!

Auch bei uns wollte Condor uns erst hinhalten und beirren - und leider muss ich zugeben, wir sind um ein Haar drauf reingefallen. Als Condor nach unserem 3. Schreiben antowortete, dass sie "in Anbetracht der eindeutigen Sachlage können wir auch nach einer nochmaligen Prüfung der Angelegenheit Ihrem Wunsch nach einer Entschädigung nicht entsprechen" kamen wir echt ins Grübeln. Wir waren uns einfach unsicher, wer kennt schon alle Gesetze?

GENAU DAS IST DER FEHLER! Das wollen die Fluggesellschaften, Unsicherheit ist deren Konzept. Unsichere Verbraucher geben auf, stecken ein und ducken sich.

Ich kann aus eigener Erfahrung nur Mut machen: Ihr habt einen GESETZLICHEN ANSPRUCH auf Entschädigung. Lasst euch nicht von den Fluggesellschaften beirren. Mit einem guten Anwalt kommt ihr ans Ziel. Wir sind jedenfalls froh, dass wir nicht aufgegeben haben und haben uns über die 1000 EUR sehr gefreut.
+2 Punkte

Hallo:

Herr Rechtsanwalt Jan Bartholl hatte für unsere Gruppe (wir waren 4 Mädels und es war eine Flugverspätung bei einem Ibiza Flug) die Entschädigung für uns von der Condor eingeklagt. Für uns ist der Fall super gelaufen! Ich habe Herrn Bartholl alle Unterlagen zugeschickt und die Sache dann mit ihm besprochen. Er hat alles sehr genau erklärt und den Fall dann für uns gewonnen. 

Ich kann die Kanzlei empfehlen und meine Freundinnen empfehlen genauso. Herr Bartholl hat uns sehr nett beraten und hat es geschafft, dass Condor uns nicht nur 400 € pro Kopf, sondern zusätzlich noch 408,07 € gezahlt hat. Wir waren völlig überrascht, dass wir mehr bekommen haben, als wir eigentlich haben wollten. Ganz nebenbei sieht Herr Bartholl auch noch richtig gut aus devil

Viel Glück an alle anderen hier und viele liebe Grüße

Beantwortet von (7,090 Punkte)
+2 Punkte
+1 Punkt

Als wir am Flughafen davon erfuhren, dass unser Flug storniert war, waren wir natürlich erstmal total hilflos. Wir wusste ganz ehrlich nicht einmal, dass wir überhaupt irgendwelche Rechte gegen Lufthansa hatten. Diese Plakate über Flugpassagierrechte der EU hängen zwar überall am Flughafen aus. Aber in der konkreten Situation und irgendwie auch der ganzen Aufregung und Panik, nimmt man die gar nicht wahr.

Als wir dann aus dem urlaub wieder zurück waren, habe ich mich dann im Internet erkundigt. Ich war ganz schön überrascht, dass uns eine Entschädigung gegen Lufthansa über 1200 € zusteht und Lufthansa auch noch unser Essen am Flughafen über 22,72 € zahlen müsste. Ich habe Lufthansa dann angeschrieben, aber immer nur die üblichen Ablehnantworten erhalten.

Es scheint sich für Fluggesellschaften auszuzahlen, unkundige Bürger (wie meinen Mann und mich) erstmal mit beeindruckend klingenden Schreiben von ihren Rechten abzuhalten. Gut für Lufthansa ist es natürlich auch, wenn man nichts sagt. Wir haben am Flughafen nie auch nur ein einziges Wörtchen von den Lufthansa-Mitarbeitern gehört, dass uns eine Entschädigung zustehen könnte. Nee, es hieß immer nur: Wenn Sie Glück haben, können wir sie umbuchen auf den und den Flug. Darüber waren wir auch schon ganz glücklich, da wir ja unseren Urlaub starten wollten.

Ich glaube, dass sehr viele Bürger gar keine Ahnung von ihren Rechten und dem Gesetz haben. Als ich dann erfuhr, dass wir 1200 € von Lufthansa fordern können, wollte ich die auch haben. Warum auch nicht? Wenn das Gesetz uns 1200 € für den ganzen Stress und den Ärger zuspricht, möchte ich mein gesetzliches Recht auch haben. Lufthansa hat sich aber geweigert zu zahlen.

Ganz schnell ging es dann aber, nachdem unser Anwalt denen geschrieben hatte. Plötzlich hat uns die Lufthansa dann 1438,56 € überwiesen (da waren auch noch die Anwaltskosten zu den 1200 € gekommen). Die werden wohl wissen warum cheeky

 

Beantwortet von (7,460 Punkte)
+1 Punkt
Durchhalten, durchhalten, durchhalten und sich einen guten Anwalt suchen - das ist mein tip.

Nur so kommt ihr bei Condor weiter. Die nehmen Verbraucher nicht ernst. Ich weiss bis heute nicht, warum ich überhaupt so blöd war, denen immer wieder fleißig und gutgläubig geschrieben zu haben und denen meine Sicht des Gesetzes 261/04 erklärt habe. Die lachen sich einfach ins Fäustchen, dass Verbraucher so lieb und treudoof sind.

Hätte ich deren System vorher durchblickt wäre ich gleich zum Anwalt und hätte mir stundenlange Schreiben und viel Ärger ersparen können. Es gibt wohl leider einige Firmen, die verstehen einen nur, wenn der Anwalt kommt. Das ist eigentlich nicht meine Art. Es ist aber ganz sicher noch weniger meine Art, mich als dumm verkaufen zu lassen. So habe ich kein Mitleid mit Condor, wenn sie uns dann alles zahlen.

Und um es euch nochmal zu sagen: Unser Anwalt hat denen ein 5-seitiges Schreiben geschickt, was sich gewaschen hatte und als Antwort kam sofort: Wir zahlen die Entschädigung und die Anwaltskosten.

Macht euch euren Reim drauf ;-)
+1 Punkt

@Welle

@Flieger3

@alle

Ich würde mich durch solche Antworten von Condor nicht einschüchtern lassen. Die Aufgabe der Mitarbeiter von Condor scheint ja darin zu bestehen, Flugpassagiere erstmal ruhig zu stellen. Wer dann von der Entschädigung nicht ablässt und zeigt, dass er gewillt ist, auch weiter vorzugehen oder sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten, bekommt wohl manchmal einen Gutschein von Condor. Aber warum sollte man sich mit einem Fluggutschein zufrieden geben. Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass die Fluggesellschaft das Geld zahlen muss. Da besteht doch gar kein Grund, einen Gutschein anzunehmen. Was soll das auch schon sein: ein Gutschein!?? Da verspricht Condor, einen irgendwann vielleicht mal (auf deren Gnaden) mitzunehmen, wenn gerade Plätze frei sind. Wer das Geld nimmt, ist in jedem Fall besser dran: Mit dem Geld ist man frei und kann damit machen, was man will und ist nicht auf Condor-Flüge beschränkt. Gesetz ist Gesetz und da muss auch Condor sich dran halten.

In unserer Verspätungsgeschichte war es sogar so, dass Condor uns zunächst auf einen Tag später umgebucht hatte und dann am nächsten Tag der bereits umgebuchte Flug nochmal abgesagt wurde, weil angeblich die Arbeitszeit der Crew überschritten war. Dann mussten wir nochmal 11 Stunden warten und wurden erst dann zurückgeflogen.

Unser Anwalt sagte uns zu unserer Überraschung, dass wir dann die Entschädigung sogar 2 x verlangen können, weil wohl jeden einzelne Buchung zählt. Wir haben die Sache mit einem Anwalt durchgezogen, weil ich schon ahnte, dass Condor wieder das Herauszögern wollte. Hat super geklappt, 6500 € (wovon allerdings noch die Anwaltskosten abgezogen wurden) haben wir bekommen. Der Hammer cheekysurpriseyes  Da kann man sich ja fast schon über die FLugverspätung freuen, auch wenn es aber echt ärgerlich war angel

@Derrick: Hab hier auch nochmal das letzte Schreiben der Condor gepostet. Ist was identisch wie deins. Ich schätze das schickt die Condor jedem, der mit Anwalt durchzieht.

Condor Entschaedigung Gutschein

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Lieber Fragesteller,

da Condor Ihnen bereits Gutscheine im Wert von 400 Euro pro Person hat zukommen lassen, gehe ich davon aus, dass tatsächlich eine Flugverspätung vorgelegen hat und Condor sich nicht auf einen außergewöhnlcihen Umstand berufen kann. Mit der Übergabe der Gutscheine gesteht Condor demnach bereits selbst ein, dass Sie einen Anspruch gegen Condor haben. Nämlcih einen Anspruch auf Ausglwichszahlungen in Höhe von 400 Euro je Fluggast.

Condor möchte Ihnen diese Summe jedoch ausschließlich als Reisegutschein ausstellen lassen. In Art. 7 Abs. 3 der Europäischen Flugastrechteverordnung ist jedoch das Folgende geregelt:

3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.

In diesem Artikel ist ausdrücklich geregelt, dass die Ausgleichszahlungen in Bar zu erfolgen haben und nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Fluggastes möglich. Ein solches Einverständnis liegt in Ihrem Fall nicht vor. Sie haben Condor bereits mehrmals mitgeteilt, dass Sie die Ausgleichszahlungen Bar möchten. Das muss von Condor akzeptiert werden.

Abschließend ist zu sagen, Sie haben einen Anspruch auf eine Entschädigung in Geld. Es gibt keine Regelung die Sie dazu verpflichtet, den Ihnen angebotenen Gutschein anzunehmen. Fordern Sie somit den Ihnen zustehende Geld ein. In Ihrem Fall sollten Sie eventuell weiterhin in Erwägung ziehen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Beantwortet von (2,100 Punkte)
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DANKE DANKE DANKE yessmileysmileyheart an alle aus der community hier!
 
Nur durch euch haben wir unsere Entschädigung von Condor endlich ausgezahlt bekommen und nur durch eure netten Infos haben wir jetzt 1586 € Urlaubsgeld mehr! Ihr seid Super! Wir hatten mit Condor den Urlaub über Neckermann gebucht. Leider eine Flugverspätung auf dem Rückflug nach Frankfurt am Main gehabt. Zuerst hat Condor auf unseren Beschwerdebrief wegen der Entschädigung nur 75 € angeboten:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Sie von einer Flugverspätung betroffen waren und bitten für die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung. Da Sie im Rahmen Ihrer gebuchten Pauschalreise verspätet am Zielort angekommen sind, haben Sie Anspruch auf Reisepreisminderung. Das Reiserecht sieht für die ersten vier Verspätungsstunden keine finanzielle Entschädigung vor. Ab der fünften und jede weitere Verspätungsstunde erfolgt eine Minderung von 5% des Tagessatzes (Tagessatz = Reisepreis : Reisedauer). Ihre Reisepreisminderung liegt somit bei 75,00 € für 2 Personen. Einen Scheck über diesen Betrag erhalten Sie in Kürze mit separater Post.
 
Wir würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Wir dachten schon, dass es dann eben bei den 75 € bleibt und wollten schon alles beiseitelegen. Nur durch die community hier yessmiley haben wir durch eure posts rausgefunden, dass uns ja noch viel mehr zusteht und nicht nur die Reisepreiminderung von 75 €. Das nennt man wohl "Trick 3 Verwirrung schaffen"
 
 
Trick 3: Verwirrung schaffen (bei web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Fluggesellschaften versuchen Kunden manchmal auch gezielt hinters Licht zu führen. "Wir kennen Antwortschreiben, die sind völlig inhaltslos. Da wird sieben Seiten lang über europäisches Recht geschrieben und mit abstrakten Rechtsbegriffen verwirrt. Und am Ende des Schreibens teilt man mit, dass die Airline nicht verpflichtet sei, die Ausgleichszahlung zu leisten. Es sind eben Nebelkerzen der Airlines", erzählt Bartholl. Es werde zudem tunlichst vermieden, sich auf einen Grund für die Verspätung festzulegen. Nur ganz selten werde die Ursache für die Verspätung oder Annullierung genannt.
 
 
Zum Glück hatten wir durch euch rausgefunden, dass dies die typische Masche der Condor ist. Eure Tips haben uns geholfen und bestärkt, zu einem Fachanwalt zu gehen. Unser Anwalt sagte uns, dass die Reisepreisminderung natürlich Quatsch und eine Nebelkerze ist, um uns von unserer gesetzlichen Entschädigung abzulenken. 
Der Anwalt riet uns, einfach nochmal an Condor zu schreiben und eine ganz kurze Frist zu setzen (10 Tage). Wenn die Frist dann verstreicht und Condor immer noch nicht gezahlt hat, können wir dann den Anwalt einschalten und die Condor ist in Verzug. Dann haben wir nochmal an Condor geschrieben und schon kam ein Fluggutschein von Condor (wie viele andere hier auch schon berichtet haben), was ja wohl ein Schuldanerkenntnis erster Güte ist. Aber Condor weiß, eben, wie mans macht:
 
Sehr geehrter Herr XXX,
sehr geehrte Reisegäste,
wir bedauern sehr, dass Ihr Flug nicht planmäßig durchgeführt werden konnte. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie dadurch hatten, möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Unerwartete Flugänderungen sind für alle Beteiligten eine organisatorische Herausforderung. Wir versuchen daher grundsätzlich alles, den Reiseablauf für Sie so gut und sicher wie möglich zu gestalten. Obwohl nach Informationen unserer Fachabteilungen alle vertretbaren Maßnahmen ergriffen wurden, konnte Ihr Flug nicht planmäßig stattfinden. Als Entschädigung senden wir Ihnen, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, einen Reisegutschein über 1200,00 € für zwei Personen. Der für Sie hinterlegte Gutschein-Code 43TOZ88RW3L0PRYZ ist drei Jahre gültig und übertragbar. Er gilt für die Buchung eines Condor-Fluges mit DE-Flugnummer. Sie können den Gutschein bei Ihrer nächsten Buchung auf unserer Internetseite www.condor.com online eingeben oder in Ihrem Reisebüro vorlegen. Wir bitten nochmals um Entschuldigung für die Verzögerung Ihres Fluges und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord der Condor begrüßen zu dürfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
Ich habe denen dann geschrieben, dass wir Geld wollen und keinen Gutschein. Diese Gutscheine sind nur sehr beschränkt einsetzbar (DE-Flugnummer usw.). Da bleiben so gut wie keine Flüge übrig und wenn man nur ganz bestimmte Flüge buchen kann, bringt mir ein Gustchein gar nichts. Außerdem wurde mir klar, dass das Ganze ja auch ein Ablenkungsmanöver ist: Viele denken sich wohl, ich nehme lieber den Gutschein, bevor ich mich weiter streiten muss. Warum? Das Gesetz spricht eine klare Sprache: Condor muss Geld zahlen und nicht einen Flug-Gutschein! Trick 4: Gutschein als Lockmittel (web.de Fluggastrechte: Wie Airlines tricksen, um sich vor Zahlungen zu drücken)
 
Sehr geehrter Herr XXX,
wir kommen zurück auf Ihre Zuschrift. Mit Bedauern haben wir dieser entnommen, dass Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind. Wir sind Ihrem Anliegen sorgfältig nachgegangen und haben aufgrund der uns daraufhin vorliegenden Informationen unsere Entscheidung getroffen. Auch unter Einbeziehung Ihres erneuten Schreibens ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte, die es ermöglichen weiteren Forderungen zu entsprechen.
 
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
 
Mit freundlichen Grüßen
Condor Flugdienst GmbH
Kundenbetreuung II
Karl-Hermann-Flach Str. 36
61440 Oberursel
GERMANY
 
NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüc
Beantwortet von (2,620 Punkte)
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@alle: Schuldigung, meine Antwort war eben irgendwie abgerissen worden:

NEIN, Verständnis habe ich für Gesetzesbrüche nicht das geringste! Daher sofort zum Anwalt – und wie so viele andere hier auch schreiben, war es bei uns genauso, die Condor wartet einfach ab, ob Verbraucher es wirklich ernst meinen oder nur mit dem Anwalt bluffen. Wer es ernst meint, wie wir, kommt auch an seine Entschädigung. Condor scheint bei renommierten Rechtsanwaltskanzleien sofort zu zahlen. Wir haben nach nur 3 Wochen von unserem Anwalt die Nachricht gekriegt, dass Condor jetzt plötzlich doch unsere Entschädigung und sogar einen Bonus zahlen will.
 
Beantwortet von (2,620 Punkte)
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Wir haben von Condor 1600 € erhalten, obwohl die uns auch erst gar nichts, dann einen Gutschein und erst ganz zum schluss mit deren Anwälten das Geld geboten haben. Im Schreiben der Anwälte wir auch erstmal seitenlang geschrieben, weshalb Condor nicht zahlen muss, um dann aber in der letzten Zeile die Entschädigung anzubieten. was das soll?

ich denke, wer unbeirrt seine Entschädigung mit einem Anwalt einfordert, kommt irgendwann zu seinem Geld. man muss den Fluggesellschaften nur zeigen, dass man als Verbraucher nicht dummer Hansel ist, sondern deren Maschen kennt, heutzutage gibt es die Schwarmintelligenz und durch foren und Communitys werden tricks leicht aufgedeckt.

Kopf hoch an alle, ihr schafft das wie wir und dann habt ihr das Geld, was euch nach Gesetz zusteht endlich yessmiley

Beantwortet von (2,310 Punkte)
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Damit hatten die Condor Anmwälte uns die 1600 € dann doch zugestanden:
Beantwortet von (2,310 Punkte)
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Ich habe Condor 4 Briefe geschrieben und höflich gebeten, uns unsere Entschädigung zu überweisen. Aber immer wieder kamen die üblichen Ausreden (die Schreiben sind hier und auf anderen Foren ja schon zu tausenden gepostet). Als die Condor dann auf mein letztes Schreiben richtig unverschämt wurde, riss mir mein Geduldsfaden (und ich habe sonst eine Menge Geduld blush). Wir haben dann beschlossen zum Anwalt zu gehen. Und das war die beste Entscheidung, die wir machen konnten. Wir hätten am besten schon am ersten Tag zum Anwalt gehen sollen, aber nachher ist man immer schlauer devil

Wir können euch unsere Anwälte empfehlen:

Rechtsanwalt Bartholi aus Berlin, findet man sofort wenn man nach "Fachanwalt für Reiserecht Bartholi" oder so was ähnliches sucht. Achtung: Es gibt mehrere Kanzleien, die Bartholi heissen, die Fachanwälte sind aus Berlin.

Beantwortet von (2,730 Punkte)
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