3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
+22 Punkte
Ich habe mit zwei Arbeitskollegen auf einem Flug mit Lufthansa von Berlin über Frankfurt am Main nach London Heathrow wegen einer Flugverspätung von ungefähr 1 Stunde und 55 Minuten meinen Anschlussflug nach Zwischenlandung in Frankfurt verpasst. Wir wurden umgebucht und sind mit ca. 5 Stunden Verspätung in London angekommen.

Ich habe gelesen, dass nach der neuen VO 261/04 seit 2014 jetzt eine Flugverspätung von 5 Stunden (und nicht mehr 3 Stunden) gilt? Gelten die neuen europäischen Regeln bei Flugverspätungen bereits ab 1.1.2014 oder gilt weiterhin die 3-Stunden-Regelung, nach der bei einer Flugverspätung von 3 Stunden eine Entschädigung gezahlt werden muss?

Ab wann gilt die neue Fluggast VO 2014? Wo kann ich die neuen Fluggastrechteverordnung finden? Gibt es einen Link?
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+22 Punkte

11 Antworten

0 Punkte

Hallo,

Sie haben mit zwei Arbeitskollegen auf einem Flug mit Lufthansa von Berlin über Frankfurt am Main nach London Heathrow wegen einer Flugverspätung von ungefähr 1 Stunde und 55 Minuten Ihren Anschlussflug nach Zwischenlandung in Frankfurt verpasst. Sie wurden umgebucht und sind mit ca. 5 Stunden Verspätung in London angekommen.

 

Der Europäische Gerichtshof in Brüssel (EuGH) hat am 26. Februar 2013 in einem Urteil die Passagierrechte deutlich gestärkt.

Demnach haben Reisende nun auch Recht auf Entschädigungszahlung durch die Fluggesellschaft, wenn sie wegen eines nur leicht verspäteten Zubringerfluges ihren Anschlussflug verpasst haben.

Laut Urteil ist für den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung allein die Verspätung am Endziel entscheidend. Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass im Fall mehrteiliger Flüge (also z.B. Zubringerflug von Berlin nach Frankfurt und nachfolgende Langstrecke von Frankfurt nach New York) eine getrennte Betrachtung jeder einzelnen Flugstrecke erfolgen muss.

Dies galt bisher auch, wenn beide Flüge in Verbindung gebucht wurden. Im Fall einer Verspätung des Zubringerfluges unter einer Verspätungszeit von drei Stunden konnten Fluggäste bis zu dem Urteil vom 26. Februar 2013 keine Rechte geltend machen – auch wenn die Verspätung am Endziel wegen des verpassten Anschlussfluges erheblich war, sprich mehr als drei Stunden.

Die verspätete Landung am Endziel war also nicht relevant für einen Entschädigungsanspruch.

 

Auch in Ihrem Fall hatte das zubringerflugzeug nach Frankfurt eine leichte Verspätung. Genau aus diesem Grund haben Sie Ihren Flug nah´ch London verpasst. Hier zählt nur die Verspätung am Endziel. Eine solche liegt hier vor, da Sie mit einer Verspätung von ca. 5 Stunden in London angekommen sind.

 

Landgerichts Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013 – Az.: 2-24 S 47/12 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " LG FRankfurt 2-24 S 47/12 reise-recht-wiki.de")

 

Es ist davon auszugehen, dass ein verpasster Anschlussflug und einer entsprechenden Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslöst – auch dann, wenn der Umsteigeflughafen außerhalb der EU liegt oder die Zubringer- und Anschlussflug von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt wurden.

Folglich steht Ihnen ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu.

 

 

Beantwortet von (10,200 Punkte)
0 Punkte
...