Lieber Fragesteller,
Sie haben einen Flug mit Sun Express gebucht und möchten nun Ansprüche gegenüber dieser Airline geltend machen. Sie zweifeln jedoch daran, ob dies überhaupt möglich ist, da es sich bei Sun Express um eine außereuropäische Airline handelt.
Grundsätzlich könnten Ihnen Ansprüche aus der Fluggastrechte Verordnung zu stehen. Dies setzt jedoch voraus, dass der Anwendungsbereich dieser Verordnung überhaupt eröffnet ist. Der Anwendungsbereich ist in Art. 3 VO normiert und enthält folgende Voraussetzungen:
Art. 3 Anwendungsbereich.
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
Folglich ist der Anwendungsbereich gemäß Art. 3 Abs. 1 b VO in Ihrem Fall nicht eröffnet, da Sie den Flug weder in einem Mitgliedsstaat antreten, noch dieser von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft durchgeführt wird.
BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az: X ZR12/12 (Das Urteil ist sehr interessant und behandelt einige Fragen aus den EU Fluggastrechten. Einfach googlen unter"reise-recht-wiki.de BGH X ZR-12/12")
In diesem Urteil hat der BGH noch einmal verdeutlicht, dass die Fluggastrechte Verordnung bei außereuropäischen Flügen keine Anwendung findet.
Demzufolge ist die Fluggastrechte Verordnung in Ihrem Fall nicht als gesetzliche Grundlage zu wählen. In Betracht käme ferner die Anwendung türkischen Rechts oder die Heranziehung des Montrealer Übereinkommens. Das Montrealer Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, welcher auch von der Türkei akzeptiert wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass sich dort eine passende Anspruchsgrundlage finden lässt.