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Hallo ihr lieben. 

Ich vermute mittlerweile, das mein Fall zu speziel ist, aber vielleicht hat jemand Erfahrung oder Rat.

Leider muss ich etwas ausschweifen. Mein Freund und ich flogen im Herbst in Urlaub. Also wir haben über Ltur eine Pauschalreise gebucht, und Sunexpress war als Fluggesellschaft angegeben für Hin- und Rückflug ab/nach Köln (!).

Auf der Internetseite vom Kölner Abfllughafen, sah man alle Starts und Landungen.

Unser Start war dabei - bloß unsere Landung nicht, also der Rückflug existiert.nicht, aber das Personal von Ltur am Flughafen wollte uns nicht helfen.... ok, los in den Urlaub...

.. ..am zweiten urlaubstag bekamen wir eine email von ltur über die "Flugzeitänderungen" von Morgens auf Abends. Als wir genau hinsahen, sahen wir auch noch das der Flug nicht wieder zurück nach Köln ging, sondern nach Frankfurt!!!

Vom Reiseleiter wurden wir nur vertröstet, wir würden schon in Köln landen, keine Sorge.... Dazu zu sagen ist, das wir ein Rail&Fly Ticket hatten, allerdings ab Köln.

"Egal irgendwie kommen wir schon heim..."

Also, gelandet in Frankfurt, klar, Bahnticket umgebucht und nach Hause.

Am nächsten Tag, email an Ltur (Reiseveranstalter), diese schrieben, Sunexpress ist zuständig. Also, email an Sunexpress mit Antrag auf Entschädigung über 800,- (400,- pro Person bei dieser Strecke laut dieser neuen Reiserechtverordnung).

Nach gefühlten 1000emails mit Vertröstungen von Sunexpress ging ich zum Anwalt. Dieser sagte mir, das die klage zu mühsam wäre, da dieses neue EU-Recht nicht für Sunexpress gilt, da diese Ihren Sitz nicht in EU haben!!! Zwischenzeitlich kam eine Antwort von sunexpress, das ltur den Rückflug nie gebucht habe und somit Ltur verantwortlich ist. 

Da ja auch der Anwalt sagte, das es aussichtlos sei, da der Sitz der Sunexpress nicht in der EU liegt, muss ich ja eigentlich aufgeben. Aber die ganze Sache, Verspätung, Umbuchung, ewiges hinhalten,... ärgert mich so sehr, das ich nichts unversucht lassen will.

.... Wer kann mir helfen und sagen, was ich tun soll? Klagen gegen Sunexpress? Oder doch gegen Ltur, da Rückflug nie gebucht??

Bin um jede Antwort dankbar!! Grüße, Jess

Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
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12 Antworten

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Hallo Jess!

Wenn Ltur euer Reiseveranstalter war, habt ihr auf jeden Fall gegen die Entschädigungsansprüche. Die haben euch die Pauschalreise ja verkauft und haften auch für alles (auch die Durchfühjrung der Reise).

Und SunExpress mag zwar den Sitz in der Türkei haben, aber trotzdem bist du da nicht rechtlos gestellt, weil du doch die Sunexpress auch an Deinem Wohnsitz verklagen kannst. Das wird denen nicht gefallen.

Aber sowas muss doch Deine Anwalt wissen. Wofür bezahlst du den?? Der muss sich doch um solche Sachen kümmern.
Beantwortet von (6,750 Punkte)
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STOP !

Leute, hier wird gepostet was das Zeug hält. Aber kaum einer sagt klar, was Sache ist. Ich hatte mit meinen Kollegen eine Reise mit TUI gebucht. Am Flughafen sagte uns TUIfly dann plötzlich, dass der Flug auf spätabends verschoben wäre. Sonst nichts. 

NATÜRLICH waren wir uns auch unsicher, ob wir die Entschädigung wegen der Flugverspätung fordern durften, da das bei uns zusammen immerhin 10800 € ausmachte und ein Vielfaches des Reisepreises war, den wir überhaupt bezahlt hatten. Aber genau das ist schon der ERSTE FEHLER aller Passagiere: Selbstzweifel.

Wer sich nicht erhobenen Hauptes und selbstsicher an die Fluggesellschaft wendet, hat schon verloren. Der kleinste Zweifel wird von den Fluggesellschaften ausgeschlachtet. Ich denke, dass unser Fehlöer war, dass wir in unseren Briefen zu nett waren. Wir hätten es machen sollen wie einige hier im Forum: SOFORT KNALLHART eine Frist setzen und danach zum Anwalt. Wir waren leider etwas zu zaghaft und haben immer wieder selbst versucht, TUIfly zu überzeugen. Hat nichts gebracht.

Ich kann euch aus Erfahrung sagen, dass nur konsequentes Handeln hilft:

1. Brief mit Forderung und sofort auch einer kurzen FRIST an Fluggesellschaft PER EINSCHREIBEN mit RÜCKSCHEIN schicken. Sagen, dass nach Ablauf der Frist sofort ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

2. Ist die Frist abgelaufen, einen Rechtsanwalt einschalten. Sonst kommt eh nichts.

Und bei uns war es echt GENAUSO wie viele hier posten. Erst nachdem wir eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet hatten, hat die TUIfly reagiert. Dann aber (zu unserer großen Überraschung und Freude cheeky gleich mit einem Scheck über 10 Tausend euro).

Leider posten hier alle meistens, wenn es schon zu spät ist. Also, für die die wissen wollen, wie man an die Entschädigung gelangt, hier nochmal das Ergebnis

yescool

 

Beantwortet von (6,920 Punkte)
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Wenn die Fluggesellschaften ihre Kunden nach Schema F abspeisen, sollten die Kunden gegen die Fluggesellschaften eben nach Schema "E" (Erfolg) vorgehen:

1. Ein einziges Schreiben mit Kontonummer und Entschädigung an die Fluggesellschaft. Zahlungsfrist 1 Woche.

2. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, alle Unterlagen an eine Fachkanzlei übergeben und Auftrag an die Anwälte alles gegen Fluggesellschaft rauszuholen.

3. Zahlt die Fluggesellschaft dann immer noch nicht, sofort mit den Anwälten vor Gericht.

Spätestens dann werden die zahlen.
Beantwortet von (4,910 Punkte)
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Honi soit qui mal y pense

Die Fluggesellschaften sind schlau. Sehr schlau. Und die meisten Flugpassagiere sind menschlich, was leider bedeutet: ehrfürchtig, scheu, zaghaft und träge! Ja, das will keiner hören. Ist aber Fakt.

Die großen europäischen Fluggesellschaften müssen gesetzliche Verbraucherrechte einhalten. Bei Flugverspätung ist gesetzlich eindeutig geregelt, dass die Airlines eine Entschädigung zahlen. Wollen sie aber nicht.

Die Fluggesellschaften müssten bei einem durchschnittlichen Anspruch auf Entschädigung nach der Fluggastverordnung 261/2004 über 416,66 EUR pro Person !!! (250 EUR / 400 EUR / 600 EUR) und bei über 132.500 Flugverspätungen in Europa (alleine im Jahr 2012) eigentlich über 55 Millionen Euro gesetzlich festgeschriebene Entschädigung an Flugpassagiere zahlen. Da die Fluggesellschaften das aber einfach nicht wollen, gehen die eiskalt betriebswirtschaftlich vor:

20 „Sachbearbeiter“ im Service-Center im Kundenmanagement (sprich: mit einem Wochenendkurs angelernte Hilfskräfte, die Verbraucher in den „Orbit“ des Kundendialogs schießen, Stichwort: Hinhalte- und Verzögerungstaktik) der Fluggesellschaft kosten jährlich ca. 500000 EUR. Damit hält man sich schon Mal 99% aller „hartnäckigen“ Verbraucher vom Halse, die dann auf die von den 20 Mitarbeitern zusammengebastelten Schreiben glauben, was sie vorgesetzt bekommen und ihre Fluggastansprüche fallen lassen.

Die restlichen 1% der „ganz hartnäckigen“ Flugpassagiere werden dann eben mit einem Fluggutschein abgespeist oder man zahlt eben doch die gesetzlich zustehende Entschädigung: Kostenpunkt weit unter > 100000 EUR.

Macht Kosten von weit unter einer Millionen EUR gegenüber 55 Millionen EUR, die man eigentlich gesetzlich zahlen müsste.

ERSPARNIS für die Fluggesellschaften: 54 Millionen EUR!!!!

Davon kann man dann natürlich noch PR-Agenturen, Lobby-Agenturen in Brüssel und Berlin und Anwaltskanzleien bezahlen, die dann bei den Politikern den Dauer-Blues auflegen, wie teuer doch so gesetzliche Fluggastrechte sind und dass man doch viele Millionen Euro jährlich dafür zahlen müsste und dass die Fluggastrechte abgeschafft gehören und so weiter und so fort. Ach ja, dass Fluggesellschaften auch noch von der Umsatzsteuererhebung befreit sind, ist ja selbstverständlich. Eine Extrawurst schließt sich an die andere an.

Das nennt sich Demokratie. Oder Rechtsstaat. Oder beides.

Hat sich schon mal jemand gefragt, warum die Fluggesellschaften trotz Nachfragen (sogar von Bundestagsabgeordneten) nie genaue Zahlen über die tatsächlich ausgezahlten Summen aus Fluggastrechten der VO 261/2004 nennen, sondern sich immer im Gejammer mit ungefähren Zahlen verstecken!?

Und da wundert sich noch jemand über Politikverdrossenheit!?

Ich jedenfalls lasse mich nicht von den Fluggesellschaften an der Nase herumführen. Wofür gibt es von Steuerzahlern gesponserte Gerichte in Deutschland? Wofür gibt es Fluggastgesetze? Die Airline wird von mir hören. Ganz sicher.

Beantwortet von (7,510 Punkte)
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nee wir hatten auch eine nicht EU Fluggesellschaft (Emirates) und haben unser Geld wegen einer Flugverspätung gefordert.
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Zu der Frage:

 

Wichtig für den Reisenden ist es an erster Stelle zu wissen, (1) wer überhaupt Ansprechpartner bzw. Anspruchsgegner ist. Außerdem stellt sich dann noch die (2) Frage nach dem anzuwendenden Gesetz und welche Ansprüche im Allgemeinen bestehen. Was sind die (3) Folgen einer Flugzeitänderung und wie reagiert man wiederum auf eine (4) Änderung des Zielflughafens?

 

(1) Anspruchsgegner – Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter

Die Person des Anspruchsgegners bestimmt sich danach, ob eine Pauschalreise gebucht wurde, oder ob ein Nur-Flug-Vertrag vorliegt.

(a) Bei einer Pauschalreise wird ein ganzes Paket an Reiseleistungen, welches von einem Reiseveranstalter angeboten wird, gebucht. Meist besteht das Reisepaket aus dem Flug, der Unterbringung und der Verpflegung. Manchmal kommen Betreuungsleistungen oder geplante Ausflüge hinzu à Anspruchsgegner ist hier der Reiseveranstalter

(b) Bei einer Individualreise stellt der Reisende selbst seine Reise zusammen und bucht jede Reiseleistung einzeln beim Anbieter: Den Flug bei der Fluggesellschaft (Nur-Flug-Vertrag), das Hotel über dessen Homepage oder eine Vermittlungsseite, und die Stadtführung bei der city-marketing-Agentur. Gegessen wird beispielsweise in verschiedenen Restaurants à Anspruchsgegner ist hier der jeweilige Leistungsträger, für die Flugbeförderung also die Fluggesellschaft.

 

Anmerkung: Es gibt auch gemischte Verträge. Daher ist in den Reiseverträgen genau zu prüfen, was der Reiseveranstalter ausdrücklich als eigene Reiseleistung zu erbringen verspricht. Dem Reiseveranstalter ist es auch möglich, die Flugbeförderung etwa nur zu vermitteln und dann vertraglich festzulegen, dass der Flug als solcher von der Fluggesellschaft in eigener Verantwortung erbracht werden soll. Ansprechpartner ist dann wiederum die Fluggesellschaft.

 

(2) Pauschalreise – allgemeine Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter

Die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter ergeben sich aus §§ 651 a-m BGB. Demnach hat der Reisende bei Reisemängeln

1. Anspruch auf Schadensersatz, in bestimmten Fällen auch für vergangene Urlaubsfreude

2. Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Pflichtverletzung bei einer Verspätung

3. Anspruch auf Kündigung der Reise bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch die Verspätung

Der Umfang des jeweiligen Anspruches bestimmt sich nach der Intensität des Reisemangels. Handelt es sich um eine erhebliche Beeinträchtigung während der Reise, oder um eine bloße Unannehmlichkeit? Im Streitfall entscheidet das Gericht darüber, welcher Ausgleich infolge des konkreten Mangels angemessen ist.

 

(3) Folgen bei einer (angekündigten) Flugzeitänderung

Im deutschen Pauschalreiserecht gilt, dass der Fluggast immer mit einer gewissen Verspätung bei der Beförderung zu rechnen hat. Abhängig von der Flugstrecke sind daher regelmäßig schon unangekündigte Verspätungen zwischen 2 und 4 Stunden hinzunehmen. Insbesondere bei Rückflügen wird die Toleranzgrenze angehoben, da genau genommen kein Reisetag verloren geht:

AG Kleve, Urteil vom 22.02.1996, Az. 3 C 750/95 (nach der Sucheingabe“ 3 C 750/95 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden) - Eine Flugverspätung zwischen 4 und 5 Stunden liegt bei einem Charterflug noch im Bereich des Hinnehmbaren und führt nicht zur Reisepreisminderung

 

Ebenso wie die Verspätung wurde auch die Flugzeitänderung regelmäßig als bloße Unannehmlichkeit angesehen, die nicht zur Reisepreisminderung oder Ähnlichem berechtigte. Durch die hinzukommende Ankündigung lag auch die Flugzeitänderung um mehrere Stunden oft im Bereich des Zumutbaren. So etwa AG Bonn, Urteil vom 27.06.1996, Az. 18 C 14/96 (nach der Sucheingabe“ 18 C 14/96 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden) - Eine Vorverlegung des Abfluges um 5 Stunden ist nicht als Beförderungsmangel zu qualifizieren und berechtigt daher nicht zur Reisepreisminderung. Bei Charterflügen ist nach Ansicht des Gerichtes eine Flugzeitenverspätung von bis zu 8 Stunden zu tolerieren.

 

Doch keine Regel ist ohne Ausnahme. Unter gewissen Voraussetzungen können auch infolge einer Flugzeitenänderung Reisepreisminderungsansprüche entstehen, wenn die Flugzeitenänderung etwa nicht nur den ersten oder den letzten Reisetag betrifft, oder infolge der Reiseeigenschaften durch die Änderung die Reise an sich schon beeinträchtigt wird:

AG Hamburg, Urteil vom 22.08.1996, Az. 22b C 672/96 (nach der Sucheingabe“ 22b C 672/96 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden) - Bei einer Kurzreise über 4 Tage wurde der Rückflug von 20.25 Uhr auf 9.30 Uhr vorverlegt. Die Reisezeit verkürzte sich dadurch um einen ganzen Tag. Der Reisepreis konnte um 25 % gemindert werden.

 

Anmerkung: Ein vertraglich festgelegter Änderungsvorbehalt ist wirksam und verstößt nicht gegen die Regelungen des BGB zu den AGBs, wie es das AG Hannover in seinem Urteil vom 26.11.2002, Az. 555 C 10563/02 (nach der Sucheingabe“ 555 C 10563/02 Reise-Recht-Wiki.de“ durch google als erstes Ergebnis zu finden) festlegte.

 

(4) Folgen bei Änderung des Zielflughafens

Wird der gebuchte Flughafen verlegt, so hat der Reisende einen Minderungsanspruch nach § 651 d BGB

Der Minderungsbetrag bestimmt sich dann nach der gesamten Verzögerung, und nicht wie bei einer Verspätung nur nach der über die Zeitspanne von 4 Stunden hinausgehende Verspätung. Die Verspätung bei einer Flughafenänderung umfasst also die zeitliche Differenz zwischen dem geplanten Ankunftszeitpunkt, und der tatsächlichen Ankunft am Zielflughafen.

Bei der Luftbeförderung handelt es sich im Übrigen um ein Fixgeschäft, was zur Folge hat, dass die Fluggesellschaft/ der Reiseveranstalter dafür Sorge tragen muss, dass der Passagier eben genau zu dem vertraglich vereinbarten Zielflughafen befördert wird – und nicht irgendwo anders hin. Um einen entsprechenden Weiterflug oder einen Bustransfer muss sich in diesem Sinne der Reiseveranstalter kümmern und darf die Kosten auch nicht auf den Betroffenen abladen. Wird der Reisende dennoch sich selbst überlassen, können weitere Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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Ich kann Betroffenen, die versuchen ihre Flugpassagier Entschädigung von der Fluggesellschaft einzuklagen nur raten, direkt zu einem Fachanwalt zu gehen.

Ich habe sehr gute Erfahrung mit den Anwälten der Kanzlei Bartholi aus Berlin gemacht. In meinem Fall wurde die Entschädigung für meine Frau und meinen Sohn und mich (insgesamt 1800 EUR) sehr erfolgreich von den Anwälten dort durchgesetzt. Ich fand, dass die Kanzlei sehr professionell und zielgerichtet gearbeitet hat. Kein unnötiger Papierkram, alles ganz einfach und formlos per Mail. Eigentlich so, wie ich es mir gewünscht habe: Ich will nichts mit der Sache zu tun haben, bis mein Geld von der Fluggesellschaft gezahlt wurde.

Ich lobe mir solche Kanzleien, die einfach und unkompliziert arbeiten und dann auch noch ihre eigenen Anwaltskosten bei der Beklagten reinholen (müssen). Da bin ich fast schon froh, nicht als Anwalt arbeiten zu müssen, wenn man das Brot für seine Arbeit auch noch bei der anderen Seite reinholen muss cheeky Wie man so liest, soll das ja in manchen Fällen ein Verlustgeschäft für Anwälte sein.

ACHTUNG! Es gibt eine Menge von Kanzleien die als Fachanwälte für Reiserecht auf diese europäischen Flugpassagierrechte VO 261 04 spezialisiert sind. Es ist nicht leicht zu durchschauen, wer jetzt zu wem gehört und mit wem zusammenarbeitet. Einige haben eigene Webseiten, andere arbeiten mit Inkassobüros zusammen.

Ich kann die Fachkanzlei Bartholl empfehlen: Einfach suchen unter "Rechtsanwalt Bartholl BLS Berlin" (am besten mit Berlin, weil es mehrere Kanzleien Bartholi gibt). Deren Adresse lautet www.rechtsanwalt-bartholl.de

Beantwortet von (4,270 Punkte)
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Als Flugpassagier ist man der Spielball der Fluggesellschaften. Die machen mit uns Reisenden, was sie wollen. Auf unserem Flug nach Griechenland war es einfach unsäglich, wie mit den Menschen (ja, liebe Fluggesellschaften, noch einmal zum Mitschreiben. wir sind Menschen) umgegangen wurde. Ältere Senioren wurden stundenlang einfach stehen gelassen. Familien mit Kleinkindern haben die nicht die Bohne interessiert.

Wenn das Gesetz eindeutig 400 Euro für solche Verspätungen zuspricht, aus welchem Grund sollte ich dann bei so einem Verhalten der Fluggesellschaft auf diese gesetzliche Entschädigung verzichten? Bitte, liebe Condor, nenn mir einen, nur einen guten Grund, weshalb ich auf die Flugentschädigung verzichten sollte??

Genau! Es gibt keinen. Und daher werde ich diese Entschädigung aus dem Gesetz bis zum bitteren Ende verfolgen. Koste es was es wolle. So lasse ich mich nicht entmenschlichen. Und wenn ich es nur für die armen Mitreisenden tue, die sich von der Fluggesellschaft abschrecken und einlullen lassen. Die armen werden wahrscheinlich von ihrem gesetzlichen Anspruch gar nichts wissen. Und dann glaubt die Condor Flugdienst GmbH auch noch, mich damit abhalten zu können, weil angeblich aus deren Verkehrsleitzentrale verlautete, dass ein unerwartet aufgetretener Flugsicherheitsmangel zu der Flugverspätung geführt haben soll.

Ihr haltet mich für sehr einfältig. Gut, bitte schön. Dann habt ihr eure Rechnung nur ohne mein Beharrungsvermögen gemacht. Vielleicht bin ich in euren Augen dumm. Einfältig. Leicht abzuspeisen. Vielleicht. Aber ich bin ganz sicher zäh und unnachgiebig. 

Wir werden sehen, wer am Ende Recht behält.

Die Post von meinem Anwalt ist unterwegs.

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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

Beantwortet von (5,530 Punkte)
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SunExpress Entschaedigung Musterbrief

Das schlimme bei uns war, dass die SunExpress einfach nichts gemacht hat. Was soll man da machen? Da steht man völlig hilflos und weiß nicht weiter. Ich hatte den in meiner Verzweiflung einen letzten Brief per Einschreiben geschickt, aber das hat die nicht die Bohne interessiert.

Unsere Freunde (die auf dem Urlaub mit waren) hatten einen guten Tip für eine Anwaltskanzlei. Denen haben wir dann die Sache übergeben. Es klappte alles sehr gut für uns, wobei ich nicht weiß, wie andere Fälle sind und ob wir nur Glück hatten!? Ich habe die Sache erstmal mit dem Rechtsanwalt besprochen, dann haben wir denen alle Unterlagen geschickt. Meine Frau und ich mussten dann noch die Vollmacht, die Mandatsvereinbarungen und die Vergütungsvereinbarungen unterschreiben und dort hinsenden, dann ging es recht schnell. Ich kann mich nicht genau erinnern aber länger als 2 Monate hat das nicht gedauert. 

Ich habe im Fernsehen eine Reportage gesehen, dort haben sie gezeigt, dass die Mitarbeiter bei den FLuggesellschaften darauf geschult werden, auf stur zu stellen und alle Kundenanfragen erstmal falsch oder gar nicht zu beantworten. Die Kunden sollen immer glauben, dass sie keine Rechte hätten. In der Reportage wurde sogar mit verdeckter Kamera gefilmt und ein Vorgesetzter von den Fluggesellschaft-Mitarbeitern sagte denen, sie sollten den Kunden einfach sagen, NEIN, sie haben keine Rechte. Mehr nicht. 

Genauso war es bei uns auch. Ich war total verunsichert dass die SunExpress sich überhaupt nicht gemeldet hatte. Zum Glück haben wir unsere Entschädigung bekommen. Aber ich befürchte dass viele andere ihr Geld nicht sehen. Wofür taugen diese EU-Gesetze eigentlich?

Beantwortet von (2,980 Punkte)
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